Fußbodenheizung nur teilweise verlegt. Handwerkerpfusch?

3 Antworten

Der Schilderung im Badezimmer kann ich so weit noch folgen. Der Durchgangsbereich der Tür muss zwangsweise auch nicht unbedingt beheizt sein. Da würde ich sogar zustimmen.

Die fehlenden Bereiche im Flur würde ich aber bemängeln. Da wird es nämlich zwangsweise kalt am Boden, da der Abstand zur nächsten Heizfläche zu groß ist.

Zwischen dir und dem Handwerker ist ein Werkvertrag zustande gekommen!

Du schreibst:

Es sollte Fußbodenheizung in allenRäumen verlegt werden (Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlafzimmer, Flur, Abstellkammer) mit jeweils Thermostat + Estrich (Boden wird später durch mich verlegt).

Die zu erbringenden Leistungen wurde vertraglich vereinbart, oder nicht?

Du möchtest wissen:

Handelt es sich um einen Mangel, den ich nacharbeiten lassen kann?

Ein Mangel liegt vor, wenn die Arbeiten nicht vertragsgemäß ausgeführt wurden.

In diesem Fall musst du dem Handwerker zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Vertrags gewähren. Das sieht der Gesetzgeber so vor.

 Handwerkerleistungen, Aufforderung zur Mängelbeseitigung 

Ein kostenloses Musterschreiben der Verbraucherzentrale findest du hier:

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/sites/default/files/medien/140/dokumente/r-w-2-handwerkerleistungen-aufforderung-maengelbeseitigung.pdf

Allgemeine Informationen und Beratungsangebote durch die Verbraucherzentrale findest du hier:

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/handwerker-notdienste/musterbriefe-handwerker-notdienste/musterbriefe-thema-handwerker

Viel Erfolg!
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du ganze Fläche bestellt hast sollte auch ganze Fläche verlegt werden. Um wenige Zentimeter braucht man sich dabei nicht zu streiten, aber das sind ja schon erhebliche Flächen. Würde ich so nicht abnehmen.