Fußbodenheizung nur teilweise verlegt. Handwerkerpfusch?
Hallo,
ich habe eine elektrische Fußbodenheizung verlegen lassen in meiner 60m² 2-Zi Wohnung.
Es sollte Fußbodenheizung in allen Räumen verlegt werden (Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlafzimmer, Flur, Abstellkammer) mit jeweils Thermostat + Estrich (Boden wird später durch mich verlegt).
Ich habe mich mit dem Handwerker zur Schlüsselübergabe getroffen, alles besichtigt. Im Nachgang nochmal genau geprüft und folgendes festgestellt:
- Im Bad ist der letzte Meter vor dem Fenster (siehe Bild) nicht mit Heizmatten verlegt worden (ca. 1m²) --> Auf Nachfrage war der Handwerker der Meinung, dass das normal sei, dass der letzte Bereich vor der Wand ausgespart wird
- Der Flur ist nur ca. zu 2/3 beheizt, die Ecke zwischen Abstellraum und Schlafzimmer ist kalt (siehe Bild, Bereich ca. 3m²) --> Handwerker meint, dass das passiv durch die umliegenden Matten mit geheizt wird und es so auch Strom spart.
Ist das gängige Praxis oder werde ich hier für dumm verkauft?
Handelt es sich um einen Mangel, den ich nacharbeiten lassen kann?
Falls ja: Kommt ggf. eine Minderung der Rechnung infrage (z.B. um den Anteil der 'vergessenen' Flächen? Oder gemindert um die Kosten, die eine zweite Firma zur Mangelbeseitigung berechnen würde?)
Rechnung beläuft sich auf ca. 10.000 € und ist noch nicht bezahlt.
3 Antworten
Der Schilderung im Badezimmer kann ich so weit noch folgen. Der Durchgangsbereich der Tür muss zwangsweise auch nicht unbedingt beheizt sein. Da würde ich sogar zustimmen.
Die fehlenden Bereiche im Flur würde ich aber bemängeln. Da wird es nämlich zwangsweise kalt am Boden, da der Abstand zur nächsten Heizfläche zu groß ist.
Du schreibst:
Es sollte Fußbodenheizung in allenRäumen verlegt werden (Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlafzimmer, Flur, Abstellkammer) mit jeweils Thermostat + Estrich (Boden wird später durch mich verlegt).
Die zu erbringenden Leistungen wurde vertraglich vereinbart, oder nicht?
Du möchtest wissen:
Handelt es sich um einen Mangel, den ich nacharbeiten lassen kann?
Ein Mangel liegt vor, wenn die Arbeiten nicht vertragsgemäß ausgeführt wurden.
In diesem Fall musst du dem Handwerker zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Vertrags gewähren. Das sieht der Gesetzgeber so vor.
Handwerkerleistungen, Aufforderung zur MängelbeseitigungEin kostenloses Musterschreiben der Verbraucherzentrale findest du hier:
Allgemeine Informationen und Beratungsangebote durch die Verbraucherzentrale findest du hier:
Viel Erfolg!Wenn Du ganze Fläche bestellt hast sollte auch ganze Fläche verlegt werden. Um wenige Zentimeter braucht man sich dabei nicht zu streiten, aber das sind ja schon erhebliche Flächen. Würde ich so nicht abnehmen.