Gibt es gerichtliche Möglichkeiten, die Auskunftssperre einer Meldeadresse beim Bürgeramt zu überwinden?

Wenn man eine bestimmte Person wegen Betrug und Schadenersatz verklagen möchte, verlangen die Gerichte eine zustellbare Adresse. Doch schlaue Straftäter richten sich beim Bürgeramt einfach eine Auskunftssperre ein und stehlen sich auf dieses Weise aus der Verantwortung. Denn ohne eine zustellbare Adresse ist eine gegen sie gerichtete Klage unmöglich.

Gibt es gerichtliche Möglichkeiten, zur Überwindung dieser Auskunftssperren ?

In dem von mir erlebten Fall geht es um zwei volljährige Jugendliche, die von ihrem Vater - einem Rechtsanwalt - dazu missbraucht wurden, vor Gericht als falsche Zeugen aufzutreten.

Sie sagten aus, dass sie gemeinsam mit ihrem Vater in mein Haus eingedrungen seien und dort zum Stundenlohn von 45 EURO netto Müll entsorgt hätten, so dass ich zu einer Zahlung vom 8.500 EURO wegen angeblicher ungerechtfertigter Bereicherung verurteilt wurde.
Tatsächlich waren diese beiden Sohne weder auf meinem Grundstück noch handelte es sich um Müll, sondern um meinen gesamten Hausrat, den der Vater gemeinsam mit einem mir unbekannten Rollkommando fortgeschafft hatte.

Letztlich handelte es sich bei dieser "Müllentsorgung" tatsächlich um  einen Einbruch mit der Vernichtung und Entsorgung meines gesamten Haushaltes.

Da eine strafrechtlich Verfolgung nicht in Frage kommt, will ich eine Zivilklage einreichen, bei der ich alle drei – den Vater und seine beiden Söhne - wegen dieser Entwendung meines gesamten Haushaltes im Wert von 55.000 EURO zur Schadenersatzzahlung verklagen möchte.

Schließlich haben beide Söhne als Zeugen ausgesagt, dass sie an dieser illegalen Hausleeräumung beteiligt gewesen sind..

Gibt es Möglichkeiten die Adresse der Täter trotz Auskunftsspeere zu erfahren ?

P-S.: Da der Haupttäter – hier der Vater - gleichzeitig der Sohn des ehemaligen leitenden Staatsanwaltes vor Ort ist, kommt eine strafrechtliche Verfolgung nicht in Frage..Entsprechende Strafanträge sind bereits ergebnislos gestellt worden,

Recht, Einwohnermeldeamt, Bürgeramt
Wie komme ich meiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt nach wenn man sich nur mit einem Mietvertrag anmelden kann, da ich keinen besitze?

Hallo,

Ich verstehe nicht wie ich meiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt nachkommen soll wenn ich keinen Mietvertrag habe da ich so zu sagen an meinem Arbeitsplatz wohne...?

Das Problem ist, man muss sich irgendwo wohnhaft melden, kann dies aber nur mit einem Mietvertrag. Da ich keinen habe weil ich nur durch mündliche Absprache ein Zimmer Miete, kann ich mich anscheinend nicht hier anmelden. Jedenfalls nicht ohne einen schriftlichen Nachweis von der Person die mir das Zimmer vermietet zu bekommen. Diese Person weis aber garnicht das ich demnächst keine Wohnung mehr habe und ich weis nicht ob mir die Person erlauben würde mich hier wohnhaft zu melden.

Ohne festen Wohnsitz melden hört sich so an als wäre man ein asozialer verwahrloster penner der auf der Straße lebt. Wäre überall wo ich meinen Ausweis vorzeigen müsste ziemlich uncool und ich würde bestimmt diskriminiert werden.

In der Wohnung gemeldet bleiben aus der ich in den nächsten Tagen aussziehe kann ich auch nicht da ich a eine Meldepflicht erfüllen muss und b meine post sonst weiterhin dort hingehen würde.

Wie regel ich jetzt das Problem mit der Meldepflicht ohne Mietvertrag und ohne mich quasi als penner zu melden? Am besten auch ohne meinen arbeitsplatz darüber informieren zu müssen das ich das Zimmer welches ich hier Miete als Hauptwohnsitz nutze... Weil eigentlich geht man hier davon aus das ich das Zimmer nur brauche weil meine Wohnung zu weit weg ist um täglich heim zu fahren... Ich denke nicht das man mir hier eine wohnbescheinigung fürs Amt ausfüllen würde zumal ich nicbtmal eine Rechnung oder ähnliches (wie es ein hotel machen würde) bekomme sondern er so quasi unter der Hand hier wohne und Miete zahle...

Ich hoffe jemand versteht das Problem und hat eine Lösung. Danke.

Recht, Einwohnermeldeamt

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