Ist der Perso eines anderen EU-Staates dem deutschen Perso in Deutschland gleichgestellt?


25.08.2020, 20:04

Im Gesetzestext ist die Formulierung wie folgt: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht [...]"

Ich finde das nicht so eindeutig. Ich besitze einen "gültigen Ausweis". Er wurde von einer offiziellen Behörde eines EU-Mitgliedstaates ausgestellt.

3 Antworten

Deine estnische ID-Karte ist dazu gedacht, dich innerhalb Estlands auszuweisen. Falls du Deutscher sein solltest, musst du dich gegenüber deutschen Behörden mit deinen deutschen Ausweispapieren ausweisen. Du hast auch einen deutschen Ausweis/ Pass - denn der ist Voraussetzung zur Beantragung dieser estnischen ID.

"An ID card is issued also to the citizen of the European Union who holds right of residence in Estonia. An EU citizen ID card is not valid as a travel document."

https://www.politsei.ee/en/instructions/applying-for-an-id-card-for-an-adult

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Woher ich das weiß:Recherche
 - (Recht, Reisen und Urlaub, Europa)
Nein ist er nicht.

Als Deutscher erfüllst du damit nicht die allgemeine Ausweispflicht nach § 1 Abs. 1 PauswG.

Dein estnischer Ausweis kann zwar auch als Ausweis zur Identifizierung genutzt werden und als Nachweis über dein damit verbundenen Aufenthaltsrecht, mehr aber nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So weit ich weiß musst du als deutscher Staatsbürger ein gültiges deutsches Ausweisdokument (Also Perso oder Reisepass) besitzen.

Aber lasse mich da sehr gerne eines besseren belehren.