Ich verstehe es nicht 4000 Euro, Meldeamt?

13 Antworten

Gegen welche Vorschrift sollst du denn genau verstoßen haben. Das muss im Bußgeldbescheid stehen. Bei fast allen melderechtlichen Verstößen ist die Obergrenze 1.000 € (mit Ausnahme von Verstößen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Daten, was hier aber nicht in Frage kommt). Es gibt aber eine Ausnahme mit einer Obergrenze von 50.000 €

verreisterNutzer  11.08.2019, 18:17

Also er hat sich bei mir angemeldet nachdem wir geheiratet haben, aber wir haben nie zusammen gelebt, (er hat seinen Aufenthaltstitel bekommen und da mussten wir es so angeben dass wir zusammen wohnen ) aber es war keine Scheinehe sondern echt

0
gubi19  11.08.2019, 18:21
@verreisterNutzer

Also geht es um eine Scheinehe und nicht darum, dass er falsch gemeldet war. Da kommen wir der Sache schon näher. Trotzdem: Gegen welche Rechtsvorschrift sollst du verstoßen haben? Das steht im Bußgeldbescheid mit § und Abs.

0
verreisterNutzer  11.08.2019, 18:23
@gubi19

Nein es geht darum dass er falsch gemeldet war da steht nichts von scheinehe

0
TW1920  11.08.2019, 18:29
@verreisterNutzer

Bundesmeldegesetz?? Das betrifft dann aber deinen Ehemann primär und nicht dich...

0
verreisterNutzer  11.08.2019, 18:37
@gubi19

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nummer 12 und 13 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

0
gubi19  11.08.2019, 18:40
@verreisterNutzer

Ja eben. In Abs. 2 gelten nur für die Nrn. 12 und 13 die 50.000 €, sonst 10.000 €. Oder war es vielleicht Abs. 1 Nr. 1?

0
TW1920  11.08.2019, 18:45
@verreisterNutzer

Dafür ist dein Ehemann haftbar. Er ist Meldepflichtig und hat dagegen verstoßen. Richtet sich das Bußgeld an dich oder den Ehemann. Es geht natürlich an deine Adresse, da er da gemeldet ist.

0
gubi19  11.08.2019, 18:47
@verreisterNutzer

Ja dann ist die Bußgeld-Obergrenze 50.000 €. Du hast dann die Wohnung als Meldeadresse benutzt, obwohl er dort nie einziehen wollte.

0
gubi19  11.08.2019, 19:24
@verreisterNutzer

"... er hat sich ja auch angemeldet.". Ja eben. Sonst wäre der Tatbestand ja wohl auch nicht erfüllt. Und zusätzlich behaupten die, dass er dort nicht einziehen wollte. Und das meinen die auch beweisen zu können, sonst hätten die dir keinen Bußgeldbescheid geschickt. Der enthält übrigens auch eine Begründung, warum die dir das vorwerfen. Was steht da denn drin?

Übrigens kann man Einspruch einlegen. Steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Dann entscheidet das Amtsgericht.

0

Wiso musst du die Geldstrafe zahlen und nicht dein Ehemann ?

An das Meldeamt geht das Geld sowieso nicht wen überhaupt würde es an die Stadt bzw das Ordnungsamt gehen!

Lass mal den bescheid überprüfen den 4000€ scheint extrem zu hoch zu sein!

Oder war das Eventuell eine schein Ehe da kann das Richtige teuer werden !

verreisterNutzer  11.08.2019, 18:09

Also er hat sich bei mir angemeldet nachdem wir geheiratet haben, aber wir haben nie zusammen gelebt, (er hat seinen Aufenthaltstitel bekommen und da mussten wir es so angeben dass wir zusammen wohnen ) aber es war keine Scheinehe sondern echt

0

Das Bundesmeldegesetz regelt ja viele verschiedene Dinge und hat daher auch verschiedene Strafen. In den meisten fällen ist tatsächlich 1.000€ die Höchststrafe, in anderen Fällen geht es bis zu 50.000€. Wenn Du aber jemandem erlaubt hast, sich bei Dir zu melden obwohl er dort nicht wohnt, ist das meiner Meinung nach eine der Sachen, für die die 1.000€-Grenze nicht gilt.

Manche sagen nur 1000 Euro Geldstrafe , manche sagen diese 4000 Euro sind rechtens :(

Wenn, dann geht es nicht um eine Geldstrafe, sondern um eine Geldbuße. Und da jedes Bundeslang ein eigenes Meldegesetz hat, müsste man schon wissen, wo sich die Sache abgespielt hat und was Du dazu beigetragen hast.

verreisterNutzer  11.08.2019, 17:52

Also er hat sich bei mir angemeldet nachdem wir geheiratet haben, aber wir haben nie zusammen gelebt, (er hat seinen Aufenthaltstitel bekommen und da mussten wir es so angeben dass wir zusammen wohnen ) aber es war keine Scheinehe sondern echt

0
johnnymcmuff  11.08.2019, 18:04
@verreisterNutzer

er hat seinen Aufenthaltstitel bekommen und da mussten wir es so angeben dass wir zusammen wohnen ) aber es war keine Scheinehe sondern echt

Du schreibst, dass es keine Scheinehe war bzw. ist. Komisch nur, dass er nicht bei Dir gemeldet ist.

Warum???

Das wird wohl der Grund für das höhere Bußgeld sein.

Es könnte sogar noch eine Überprüfung der Ehe im Raum stehen.

0
johnnymcmuff  11.08.2019, 19:25
@verreisterNutzer

Laut einem Link hast Du ihm dann wohl eine Gefälligkeitsbescheinigung gegeben und da kann ein Bußgeld bis 50.000 Euro fällig werden.

Wieso ist er bei Dir gemeldet aber wohnt nicht bei Dir?

Da muss man sich nicht wundern wenn man das als Scheinehe sieht.

0
PissedOfGengar  12.08.2019, 08:12

Als Hinweis: Bereits seit dem 01.11.2015 gibt es nur noch ein Meldegesetz. Nämlich das Budnesmeldegesetz! Die Länder haben keine eigenen mehr.

1

Die Frage warum dein Ehemann nicht bei dir gewohnt hat, hast du immer noch nicht beantwortet. Warum wohnt man nicht zusammen, obwohl es doch - laut deiner Aussage - die große Liebe ist? Das es keine Scheinehe war, glaubt hier niemand.

verreisterNutzer  11.08.2019, 18:14

Arbeitsstelle

0
Mimps  11.08.2019, 18:29
@verreisterNutzer

Auch dann riecht es verdächtig nach Scheinehe. Soweit ich weiß, bekommt er eine Arbeitserlaubnis erst nach der Duldung. Warum hat er sich keine Arbeit in deiner Nähe gesucht? Wenn die Liebe so groß war?

Warum hat er nicht an seinem Arbeitsplatz einen Zweitwohnsitz gemeldet? Und hat die Wochenenden bei seiner geliebten Ehefrau verbracht?

Hat dein Ehemann überhaupt irgendwann mit dir zusammen gelebt?

0