Darf der Staat einer Witwe vorschreiben wo sie zu leben hat?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weder das Jobcenter noch das Sozialamt kann ihr verbieten da wohnen zu bleiben und schon gar nicht wenn die durch deine monatliche Überweisung von 1000 € ihren Lebensunterhalt inkl. Warmmiete dann selber zahlen kann.

Sie müsste also trotz dieser Aufforderung nicht aus der Wohnung ziehen, sie würde dann halt nur für eine Übergangszeit von in der Regel bis zu 6 Monaten ihre unangemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete bei der Berechnung ihres Bedarfs berücksichtigt bekommen.

Nach dieser Übergangszeit nur noch die angemessenen KDU - und den Rest müsste sie selber zuzahlen.

Ihre Witwenrente und ihr Erwerbseinkommen wird also schon dementsprechend auf ihren Bedarf angerechnet, da kommen zur KDU - derzeit min.noch 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

Durch die 400 € Erwerbseinkommen wird ihre Witwenrente zu 100 % auf ihren Bedarf angerechnet, auf die 400 € Erwerbseinkommen kann sie beim Jobcenter nach § 11 b SGB - ll Freibeträge vom Bruttoeinkommen in Abzug bringen, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen weitere 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 400 € Brutto käme man auf 160 € Freibetrag und die würden dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht, wenn sie also diese 400 € Brutto = Netto aufs Konto bekommt, dann würde sie ggf.um die 240 € anrechenbares Erwerbseinkommen haben.

Zu diesen ca.240 € käme die volle Rente von 690 €, somit würde man auf ca.930 € anrechenbares Erwerbseinkommen kommen, davon gingen dann derzeit min.diese 432 € Regelbedarf ab, es blieben dann um die 498 € für ihre KDU - übrig un der Rest wurde bzw.wird derzeit noch vom Jobcenter durch ALG - 2 aufgestockt.

Wenn du ihr dann jeden Monat 1000 € überweist, dann wird sie keinen ALG - 2 Anspruch mehr haben und dann kann ihr das Jobcenter auch nichts mehr, sie hat dann ihre Rente + Erwerbseinkommen + deine Überweisung und davon muss sie dann alles selber zahlen ggf.auch ihren KK - Beitrag.


isomatte  08.06.2020, 19:19

Sorry, natürlich 930 € gesamtes anrechenbares Einkommen und nicht Erwerbseinkommen, die 690 € Rente ist nur sonstiges Einkommen, nur die 400 € sind Erwerbseinkommen, abzüglich Freibetrag.

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isomatte  13.07.2020, 07:07

Danke dir für deinen Stern !

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Wenn Sie Transferleistungen vom Steuerzahler bezieht, können ihr u.U. solche Auflagen gemacht werden.

Da hat jemand mal wieder beim amt gepennt den deine mutter hat nicht nur einen Kündigungsschutz sondern auch aufgrund ihrer alters eine weiteres recht da wohnen zu bleiben!

Das schlimmste was passieren kann ist das sie eine abgaben bezahlen müsste aber nicht nach Jahrzehnten! Den diese Möglichkeit gibt es auch!

Am besten lässt du dir das zeigen und Dan schaltet ihr einen anwalt ein! Und geht in den Widerspruch mit der Begründung das sie da schon so lange wohnt das sie nicht kündbar ist und auch nicht weg will! Den So einfach wie das sich da jemand denkt geht das auch nicht auch muss der vermieter die Dan leerstehende Wohnung zb auch nicht vermeiden!

So Einfach geht das nicht den der Vermieter ist der Eigentümer und der muss sich dem amt auch nicht beugen oder jemanden da einziehen lassen das das amt will!

Sie sollte zum anwalt!

Sie sollte mal krack bei der Geschäftsleitung machen das Jobcenter hat ihr nichts vorzuschreiben

Sie hat die Witwenrente kein Geld vom Jobcenter und Dan noch den Nebenjob + das was von dir kommt das würde das Jobcenter alles anrechnen und nichts bezahlen!

Sie sollte mal dem, Jobcenter mitteilen das sie keinerlei rechte haben ihr was vorzuschreiben und sie sollen das unterlassen weil das sonst auch als Nötigung anzusehen ist!

Was anderes wäre es wen das Jobcenter die miete bezahlen müsste!

Oder noch dreister der Vermieter ruf die Geschäftsleitung da an und fragt mal seit wan dass Jobcenter das recht zu entscheiden wer bei ihm wohnen darf und wer wan ausziehen musst!

wegen nur der Versicherung kann man sie nicht zwingen auszuziehen besonders wen sie da schon länger wohnt!

"Darf der Staat meiner Mutter trotz dass sie genug Geld hat durch eine ¨Schenkung¨ von mir, verbieten in der Wohnung zu bleiben?"

Solange sie keinerlei Sozialhilfen in Anspruch nimmt - nein darf der Staat nicht. Wie kommen sie denn darauf? also woher kommt das Schreiben mit welcher Begründung?


ImmaderNasenach 
Fragesteller
 08.06.2020, 17:37

SIe bekommt ihre Versicherung bezahlt vom Staat, da sie keine Deutsche ist. nur einen deutschen ausweis besitzt. das bedeutet, dass sie schon hilfe bekommt

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ImmaderNasenach 
Fragesteller
 08.06.2020, 17:42

Also sie bekommt 122euro vom staat

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Wer will der Mutter denn "vorschreiben", wo sie zu wohnen hat?

Soweit für mich anhand der Fragestellung erkennbar, bezieht sie weder Leistungen vom Jobcenter, noch vom Sozialamt.