Dir war von Anfang an bewusst, dass der "Verkäufer" nichts verschenken wird. Der Anfechtungsgrund des Irrtums ist geradezu offensichtlich. Und auch ohne Kaufvertrag gäbe es einen Herausgabeanspruch des "Verkäufers" (§ 241a (2) BGB).

Allerdings könntest du den "Verkäufer" vermutlich darauf verweisen, dass er die Sache abholen muss.

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Du musst verschiedene Dinge auseinanderhalten:

  • Der Sitz ist eine beliebige Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland, die durch die Satzung bestimmt wird. Ein Bezug zum Unternehmen muss hier nicht bestehen. (§ 4a GmbHG)
  • Die "inländische Geschäftsanschrift" ist eine beliebige Postanschrift, unter der die Gesellschaft erreicht werden kann und Zustellungen erfolgen können.
  • Die Lage der Geschäftsräume (§ 24 HRV) kann von der inländischen Geschäftsanschrift abweichen und wird nicht in das Handelsregister eingetragen.

Das Gewerbe ist dort anzumelden, wo es ausgeübt wird oder werden soll.

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Auch wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt (auf deren Anwendung also nicht verzichtet), ist verpflichtet, jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Hier wären dann ggf. die Amazon-Gebühren anzugeben und zu versteuern.

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Manche sagen nur 1000 Euro Geldstrafe , manche sagen diese 4000 Euro sind rechtens :(

Wenn, dann geht es nicht um eine Geldstrafe, sondern um eine Geldbuße. Und da jedes Bundeslang ein eigenes Meldegesetz hat, müsste man schon wissen, wo sich die Sache abgespielt hat und was Du dazu beigetragen hast.

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was kann ich jetzt tun ?

Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten und hoffen.

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Was demnächst kommen könnte, wäre ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, die wird das Verfahren nämlich vermutlich einstellen bzw. den Ladenbesitzer auf den Privatklageweg verweisen.

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Bitte um Rat 

Du hast ein Geständnis unterschrieben und bittest jetzt um Rat? Es besteht ja die Möglichkeit, dass eine Strafanzeige erstattet wurde, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren dann auch recht schnell eingestellt wird, weil Du Ersttäterin bist.

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Du kannst Deine Strafanzeige in den meisten Bundesländern auch online erstatten und es steht Dir natürlich frau, den Sachverhalt schriftlich nachzureichen.

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Ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte, hast Du ja gegeben. Was spricht gegen den Versand als Paket? Da hast Du einen Einliefernachweis und am Ende ggf. auch einen Zustellnachweis. Und für 1,40 Euro wird die Post Deine Barbies nicht transportieren.

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