Muss man diese miete zahlen?

7 Antworten

Wenn man eine Wohnung mietet, sollte man sich darauf gefasst machen, dass 3 Kaltmieten und die erste Miete kurz hintereinander fällig werden.

Sollte im Mietvertrag stehen, dass man die gesamte Kaution vorab zahlt, kann man das unterschreiben und kann dann immer noch dem Vermieter mitteilen, dass man die Kaution doch lieber in drei Raten bezahlt. Er wird zwar verärgert sein, aber auch der Vermieter muss sich ans Gesetz halten.

Man sollte sich aber gut überlegen, ob man ein Mietverhältnis so starten will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Wenn der Vermieter 3 Monatskaltmieten als Kaution will, muss man das zahlen und natürlich ab Einzug monatlich eine Monatswarmmiete.

2strabag  04.01.2023, 11:28

Aber die Kaution nicht in einem Betrag, sondern in drei Raten ist auch möglich

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  1. Der/ein Vermieter darf bis zu drei Nettomieten in Summe als Mietsicherheit (Kaution) mietvertraglich vereinbart verlangen. Nach BGB darf der Mieter diese in drei gleichen Raten bezahlen: 1. ist fällig zum vereinbartem Mietbeginn, 2. und 3. jeweils mit der Miete in den beiden Folgemonaten (jeweils bis dritten Werktag des lfd. Monats).
Caillean1982  22.02.2023, 22:08

Und soweit ich weiss muss der Vermieter auch eine Bankbürgschaft als Mietsicherheit anzeptieren

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Kaution darf nur max. 3 Monatsmieten ohne Betriebskosten (sog. Kaltmiete) betragen.

Wenn 1.000 € die Kaltmiete sind wären das 3.000 €. Die darf man aber in 3 Raten in den ersten 3 Monaten ab Mietbeginn zahlen.

In den ersten 3 Monaten also die zu zahlenden Gesamtmiete + 1.000 € Kaution. Wenn 3 KM Kaution vertraglich vereinbart sind.

Das ist so geregelt, dass man die Kaution auch in Teilen zahlen kann. Es muss gleich zu Beginn des Mietverhältnisses damit begonnen werden.

Meine Mieter haben immer gleich ihr Kautionssparbuch zu Mietbeginn hinterlegt, aber da handelte es sich auch um einen deutlich niedrigeren Betrag.