Darf meine Mutter uns einfach aus dem Haus werfen?

5 Antworten

Ein Mietvertrag muss NICHT schriftlich erfolgen. Es gibt nur ein Problem das Bestehen zu beweisen.

Dazu wäre natürlich die Meldeamtsbescheinigung hilfreich, die sie unterschrieben hat.

Habt ihr Mietquittungen (oder Kontoauszüge)?

Sie kann euch natürlich fristgerecht kündigen. Das ist relativ einfach möglich, wenn man unter einem Dach lebt.

zerowar4444 
Fragesteller
 21.04.2020, 18:14

32 Jahre bin ich. Damals habe ich und mein Bruder unser Erbe, nach dem Tod unseres Vaters ihr überschrieben und seit dem ist sie zu einem bösen Menschen geworden.

Wir haben die Bescheinigung und haben Kontoauszüge, da wir ihr jeden Monat 400 Euro überweißen (Miete und Nebenkosten.)

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DerHans  21.04.2020, 19:42
@zerowar4444

Anderswo hast du geschrieben dass ihr zusammen in einem Haus lebt. Da kann sie euch zwar kündigen, aber selbstverständlich nur ordentlich mit der entsprechenden Frist.

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Es kommt darauf an...Also wenn euer Verhalten einen sofortigen Rauswurf gerechtfertigt oder ihr zb mit den mietzahlungen säumig seit.

Im Prizip ist ein mündlicher Vertrag auch ein Vertrag

zerowar4444 
Fragesteller
 21.04.2020, 18:15

32 Jahre bin ich. Damals habe ich und mein Bruder unser Erbe, nach dem Tod unseres Vaters ihr überschrieben und seit dem ist sie zu einem bösen Menschen geworden.

Wir haben die Bescheinigung und haben Kontoauszüge, da wir ihr jeden Monat 400 Euro überweißen (Miete und Nebenkosten.

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Biggi86s  21.04.2020, 19:42
@zerowar4444

Dann kann sie euch nur bei Eigenbedarf kündigen oder wenn ihr mehr als 2 Monate Rückständig mit der Miete seit

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Deine Freundin darf sie immer rausschmeißen. Bei dir kommt es aber darauf an wie alt du bist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Alleinerziehender Vater einer 2 jährigen und 14 jährigen
zerowar4444 
Fragesteller
 21.04.2020, 18:11

32 Jahre bin ich. Damals habe ich und mein Bruder unser Erbe, nach dem Tod unseres Vaters ihr überschrieben und seit dem ist sie zu einem bösen Menschen geworden.

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von heute auf morgen nicht, aber generell darf sie, ja! - denke ich!

Pablora  21.04.2020, 18:08

Kommt drauf an wie alt die person ist.

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zerowar4444 
Fragesteller
 21.04.2020, 18:12
@zerowar4444

32 Jahre bin ich. Damals habe ich und mein Bruder unser Erbe, nach dem Tod unseres Vaters ihr überschrieben und seit dem ist sie zu einem bösen Menschen geworden

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Nein, sie muss euch Zeit lassen, eine Wohnung zu finden!