Haus rausschmeißen?

11 Antworten

Ich habe von der Mutter, meines Kumpels gehört das die Eltern das Kind nicht rausschmeißen dürfen bis 25, stimmt das?

Das ist nicht korrekt!

Deine Eltern können dich schon ab 18 problemlos, bzw. relativ problemlos vor die Tür setzen, egal ob du eine Ausbildung machst oder nicht.

Wenn du ihrer Aufforderung zu gehen nicht nachkommen würdest, dann können sie eine Räumungsklage in die Wege leiten.

Was die Mutter des Freundes da offensichtlich verwechselt, ist das Sozialgesetzbuch und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Da in der Regel für junge Leute bis 25 das Amt nicht die Kosten für die eigene Wohnung übernehmen würde, verweist man hier gerne darauf, dass die Eltern für den Unterhalt zuständig sind und das Kind dort leben kann. Das ist zwar auch soweit korrekt, ABER dann kommt das BGB ins Spiel. Und danach müssen deine Eltern dir derzeit nicht einen Cent zahlen! Und auch dir kein Dach über dem Kopf bieten. Denn du bist nach dem Gesetz nun für deinen Bedarf selbst verantwortlich. Das ergibt sich aus § 1602 BGB:

1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html

DU bist allerdings im Stande dich selbst zu unterhalten, indem du dir einen Job suchst.

Selbst wenn du eine Ausbildung machen würdest, dürften sie dich vor die Tür setzen. Allerdings wäre dann nach BGB zu prüfen, ob du deinen Bedarf selbst decken kannst oder ob sie noch etwas dazu zahlen müssen, wenn sie leistungsfähig sind.

da ich ja meine Ausbildung abgebrochen habe / habe dafür gesorgt das ich gekündigt werde (ansonsten sperre).

Das spielt bei einem möglichen Rauswurf so gar keine Rolle! Ganz am Gegenteil! Sie werfen dich raus und zahlen dir keinen Cent! Anders hätte es jetzt ausgesehen, wenn du z.B. aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung hättest nicht fortführen können. Dann können sie dich zwar immer noch rauswerfen, aber wären, je nach Einzelfall, trotzdem zum Unterhalt verpflichtet.)

Ob du eine Speere vom Amt bekommst (hast du denn überhaupt schon Anspruch auf Arbeitslosengeld?) ist eine ganz andere Geschichte.

Und eine verhaltensbedingte Kündigung zieht in der Regel auch eine Sperre nach sich.

Du solltest also nun zusehen dir umgehend einen Job zu suchen und vor allem einen neuen Ausbildungsplatz! Und mit deinen Eltern klären, wie ernst es tatsächlich ist mit dem angedrohtem Rauswurf. Sonst sitzt du schneller unter der Brücke, als du gucken kannst!

Ansonsten solltest du zum Jobcenter gehen und dort den angedrohten Rauswurf thematisieren. Unter sehr engen Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter die Kosten für die eigene Wohnung und prüft dann, ob die Eltern zahlen müssen (was sie in dem Fall wohl aber nicht nach BGB müssen). Aber du benötigst eben eine Kostenübernahmezusage VOR der Anmietung einer eigenen Wohnung.

Von Experte Kessie1 bestätigt

Das stimmt so nicht.

Eltern sind ihren Kinder bis zum Ende der Erstausbildung unterhaltspflichtig (durch Kost&Logis oder Geldbetrag). Wenn die Kinder sich nicht um einen Abschluss bemühen und nichts tun, entfällt die Unterhaltspflicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ab deinen 18. dürfen sie dir schon einen Tritt in den Allerwertesten verpassen.

Da du dich 0 um deine Ausbildung kümmerst, sondern sie sogar absichtlich abbrichst, steht dir exakt 0 Unterhalt zu.

Deine Eltern können dich vor die Tür setzen. Außerdem kannst du bei einer verhaltensbedingten Kündigung sehr wohl eine Sperre bekommen.

Wenn du absichtlich abbrichst und dich nicht sichtbar und mit einigem Erfolg darum bemühst, deine Situation zu ändern, dürfen dich deine Eltern rausschmeißen und müssten dir dann nicht einmal mehr Unterhalt zahlen.