Jugendamt hilft nicht?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Nein 91%
Ja 9%

4 Antworten

Ich habe zwar selbst (noch) nicht direkt im Jugendamt gearbeitet, jedoch ist mein Verständnis dieses:

Wenn erstmal der Sachbearbeiter nichts unternimmt, dann sollte man versuchen, mit dem Vorgesetzten Kontakt aufzunehmen. Wenn das auch nichts hilft, dann kann man sich an den Jugendhilfeausschuss wenden. Hier gibt es noch mehrere Instanzen, übers Sozialministerium, bis hin zum Anwalt.

An ein anderes Jugendamt wenden bringt leider erstmal nichts. Die sind alle viel zu überlastet. Wenn die noch von anderen Landkreisen Klienten bekommen, dann würde alles komplett kollabieren. Wir stehen eh schon kurz davor.

Nachtrag; Ach und wie die anderen sagen: wenn es was akutes ist (Schläge etc.), dann wendet man sich an die Polizei. Die nehmen das Kind dann sofort aus der Familie. Dem muss dann in einer bestimmten Frist das Familiengericht zustimmen, was in so einem Fall aber immer passieren wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Gelernter Erzieher und studierter Sozialarbeiter
aDuesseldorfer 
Fragesteller
 05.05.2023, 12:34

Nein, ich meine nicht mit anderen Jugendämtern aus anderen Städten oder sogar Bundesländer sondern bspw wenn eine Stadt 3 Jugendamtes Standorte hätte, das eine es nicht als Akut bezeichnet das andere hingegen schon. Wie beim Arzt eine 2 Meinung holen.

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boss1988  05.05.2023, 12:35
@aDuesseldorfer

Wird auch nicht klappen. Die sind dafür einfach nicht zuständig. Jugendämter sind so dermaßen überlaufen, es gibt zu wenig Personal an allen Ecken. Auf einen Sachbearbeiter kommen oft über 100 Fälle. Das ist jetzt schon nicht zu stemmen.

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Nein

Aber man hat die Möglichkeit:

  • Bei akuter Gefährdung die Polizei zu rufen
  • Sich an den Vorgesetzten zu wenden
  • Sich (als Betroffener) bei einer Beschwerdestelle/Ombudsschaft beraten zu lassen
  • Sich selbst ans Familiengericht zu wenden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Nein

Es gibt nicht "Jugendamt 1 und Jugendamt 2", man kann maximal in der Hierarchie eskalieren bzw. um einen anderen Bearbeiter bitten.

Bei akuter Kindeswohlgefährdung zudem auch die Polizei einschalten wenn etwas passiert

Nein

Man kann sich bei Gefahr aber immer an die Polizei (Notruf) wenden!