Jugendamt?

1 Antwort

 und es dadurch nicht mehr möglich ist das sich das Kind und seine Erziehungsberechtigten absprechen könnten

Wenn an den Vorwürfen nichts dran ist, besteht auch keine Notwendigkeit sich abzusprechen.

Das zu vermeiden, darum geht es doch bei jeder Zeugenaussage. Auch in diesem Punkt der Kindeswohlgefährdung.

der in Obhut genommen wurde, das Recht hat zu verweigern mit 16 aus einer Wohngruppe oder dem Kinderheim auszuziehen

Hat das Gericht das Sorgerecht entzogen, es in die Obhut des Jugendamtes gegeben: JA