Nimmt Jugendamt kind weg ohne kindeswohlgefährdung?

Rainer135  01.07.2023, 20:05

Was sind das denn für Anzeigen?

FaridBang624 
Fragesteller
 01.07.2023, 23:41

hab unten geschrieben

Lurch123532  01.07.2023, 21:42

Was sind das denn für Anzeigen die du bekommen hast?

FaridBang624 
Fragesteller
 01.07.2023, 23:41

mal sachbeschadigung wo ich klein war und wenig beteiligt war und das hier jz leichte körperverletzung

6 Antworten

"Anzeigen" gibt es erst ab 14, weil man dann strafmündig ist. Es kann sein, dass das Jugendamt, wenn es genügend Zeit hat, mit einem Minderjärigen (<14) und seinen Eltern über strafrechtlich relevantes Verhalten redet und versucht Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Ab 14 werden dann die Strafverfolgungsbehörden tätig (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte). Da hat das Jugendamt dann eine ganz andere Rolle, nämlich als Jugendgerichtshilfe. Wegen des Begehens von Straftaten besteht in der Regel keine Kindeswohlgefährdung, denn die müsste ja von den Eltern ausgehen. Im Jugendgerichtsgesetz gibt es zudem genügend Möglichkeiten auf Deine "Straftaten" zu reagieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja laut deinen Fragen hast du ne Anzeige wegen Körperverletzung. Perfekt ist ganz sicher nicht alles, du hast anscheinend nicht ausreichend gelernt, gewaltfrei mit Konflikten umzugehen. Da läuft in deiner Erziehung etwas schief und das Jugendamt wird versuchen, zu verhindern, dass du im Jugendknast endest. Mit 14 bist du (üblicherweise) strafmündig und dann wären derartige Anzeigen ein Problem. Das ist kein Jahr mehr bis dahin.

In welcher Weise dir am besten geholfen wird, entscheidet dann das Jugendamt. Es wird immer versucht, Kinder in der Familie zu lassen, wenn möglich.

Kindeswohlgefährdung besteht vermutlich auch wenn keine Erziehung stattfindet, denke ich mal.

Ansonsten nimmt man das Kind auch aus der Familie, wenn das Kind sich weigert dort zu bleiben, glaub ich.

Bei Anzeigen Minderjährigen deutet nichts auf Kindeswohlgefährdung hin. Das Kind wird deswegen nicht weggenommen, da muss sehr grobe Vernachlässigung oder Verwahrlosung vorliegen.

sehr schwierig. Kann passieren, weil irgendwas ist eben nicht perfekt dort. Das kannst du gar nicht beurteilen.

Vielleicht kommt dann aucgh "nur" regelmäßig eine Familienhilfe oder sowas. Kann man auch nicht beurteilen, je nach der Anzeigen. Über 14 passiert natürlich was. (Jugendstrafrecht).