Hat das Kind beim Jugendamt Recht auf einen elternteil?

9 Antworten

Selbstverständlich MUSS das Kind nichts ohne die Eltern sagen. Ich frage mich aber, warum sich die Familie absprechen muss - denn wenn es keine Gefährdung gibt, dann kann es den Eltern ja egal sein, was das Kind dem Jugendamt erzählt.

Und selbstverständlich dürfen die Eltern auch eine Anwältin mit zu Gesprächen nehmen. Diese müssen sie allerdings selbst bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ja das Jugendamt kann auch gegen den Willen von Eltern und Kind eine Inobhutnahme anordnen.

Wenn es um Kinder geht ist das auch nicht so unüblich, Kinder sind so abhängig von den Eltern das sie dort fast nie weg wollen, selbst wenn sie misshandelt werden. Sie kennen es ja nicht anders.

Jugendliche werden hingegen sehr selten Inobhut genommen wenn weder Eltern noch Jugendliche Kinder das wollen.

Ein Anwalt ist für gewöhnlich erst vor Gericht üblich wenn man gegen die Anordnung des Jugendamtes vorgehen will.

Wenn ihr Euch aber schon vorher einen nehmt wird der auch wissen wann ihr ein Anrecht habt Ihn dabei zu haben.

Jeder Mensch darf grundsätzlich jederzeit einen Anwalt konsultieren. Was ist das für eine Frage?

Und wozu sollen Kind und Eltern sich "absprechen"? Das klingt so, als hätten sie etwas zu verbergen.

Vielleicht solltest Du etwas genauer erklären, um was es geht :)

verreisterNutzer  30.04.2023, 09:48

Ja sicher haben sie was zu verbegeren

Denke aber nicht das es darum geht

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Agamemnon712  30.04.2023, 09:54
@verreisterNutzer

Dachte ich mir. Dann solltest Du vorsichtig damit sein, anderen zu unterstellen, sie hätten etwas zu verbergen und Dich besser um Deinen eigenen Kram kümmern.

Ciao

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Hat das Kind ein Recht auf einen Elternteil damit es sich erstmal mit den Eltern über eine Aussage absprechen kann.

Wenn das Jugendamt mit dem Kind allein ohne die Eltern sprechen will, dann deshalb, weil es die Meinung des Kindes hören will und nicht irgend eine mit den Eltern abgesprochene Aussage.

Kann das Jugendamt die Eltern und Kinder trennen gegen deren Willen.

Wenn das aus der Sicht des Jugendamts unerlässlich für das Kindeswohl ist, darf es Eltern und Kinder auch gegen ihren Willen trennen.

Es kommt also immer auf die genauen Umstände an.

Hat das Kind ein Recht auf einen Elternteil damit es sich erstmal mit den Eltern über eine Aussage absprechen kann.

Genau das soll ja nicht geschehen.

Kann das Jugendamt die Eltern und Kinder trennen gegen deren Willen.

Ja.