Muss ich meine Eltern wiedersehen wenn ich mich beim Jugendamt melde?
Hallo, ich bin 16 Jahre Alt und nehmen wir an ich gehe zum Jugendamt und bitte um eine Obhutnahme wegen Kindeswohlgefährdung (Physische und Psychische Gewalt). Bin ich dann dazu verpflichtet meine Eltern an irgendwelchen gemeinsamen Gesprächen oder an Gerichtstermine zusehen (Wenn entschieden werden soll ob sie das Sorgerecht behalten)? Ich hab gehört das es dann 2 Gerichtstermine geben wird, einmal mit den Eltern und mit mir. Kann ich das vielleicht selber entscheiden?
Lg
6 Antworten
Ob es ein Gerichtsverfahren geben wird und wenn ja, wie viele Termine kann nur spekuliert werden.
Ich kann dir leider keine klare Antwort auf deine Frage geben, ob du deine Eltern wiedersehen musst. Denn das hängt sehr vom Einzelfall, den Jugendamtsmitarbeitern und dir ab. Eine Prognose gebe ich daher lieber nicht ab.
Nein. Aber wenn deine Eltern der Fremdunterbringung zustimmen, muss nicht zwangsläufig das Sorgerecht entzogen werden.
Was wenn man aber will das den Eltern das Sorgerecht entzogen wird, gibt es dann ein Gerichtstermin?
Beim Familiengericht brauchst du als minderjähriger nicht in den selben saal in dem die verhandlung geführt wird und deine Eltern sitzen. Du hast in diesem Moment eh einen Beistand, also was wie ein anwalt,der deine Rechte vertritt,und du bist gemeinsam mit dem beistand,evtl noch ein Vertreter vom jugendamt in einem extra raum. Zur anhörung kommt der Richter zu dir in den saal.
Beim jugendamt selbst gestaltet sich das etwas anders. Dort kann es unter Umständen eine gemeinsame Aussprache zwischen dir und deinen Eltern geben. Es ist aber immer ein Vertreter des jugendamts dabei.
sie hören sich deine geschichte an und danach reden sie mit deinen eltern. deine eltern entscheiden dann mit dem jugendamt wie mit dir weiter verfahren wird. wenn nichts an deiner geschichte dran ist, gehts wieder nach hause oder direkt nach deinem gespräch. maximal gibts wenn notwendig eine familienhilfe.
So einfach wird man nicht in Obhut genommen - eine Ausnahme bietet hier eine AKUTE Gefahrensituation, die wird i.d.R. dann erstmal für 24 Stunden mit Unterstützung der Polizei geregelt. Sind die Eltern uneinsichtig wird ein Richter eingeschalten.
Deine Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das JA kann dich nicht einfach abgreifen.
Meldest du dich bei JA wird erstmal die Situation geprüft und ein gemeinsamer Gesprächstermin vereinbart.
Wenn ich um Obhut bitte, dann ist das JA dazu verpflichtet mich auch irgendwo unterzubringen.
Separat gibt es dann Gespräche mit meinen Eltern.
Erstmal muss geklärt werden ob eine in Obhutnahme erforderliche ist.
Ich glaub das es bei meinem Fall schon so ist, aber ich hab nicht gefragt ab wann ich in Obhut genommen werde..
ja zu hause, da kannst du untergebracht werden. die entscheidungen treffen deine eltern
Glaube schon das du die dann sehen wirst aber nur bei den Terminen aber da bist du mit ihnen ja nicht alleine.
Du musst das denen dann sagen, aber du brauchst eh keine Angst haben weil ihr ja unter Aufsicht seit
Weißt du vielleicht wie das vor Gericht dann ist? Ist es getrennt?
Nein weiß es nicht aber die können dir ja nichts tuen mit Aufsicht aber denke nicht das es getrennt ist
Es geht mir nicht darum ob meine eltern mir was antun können oder nicht.. Ich könnte einfach nicht vor meiner Familie stehen und gehen sie Aussagen
Dann bitte die Zuständigen darum getrennt auszusagen (auch warum du das willst)
Kann meine Eltern den das Sorgerecht entzogen werden ohne ein Gericht?