Clearing Jugendamt, sinnvoll?

3 Antworten

die Empfehlung eines Therapeuten und eines Kinder- und Jugendpsychiaters wäre hilfreich. Darüber setzt sich das Jugendamt selten hinweg. Wobei man sagen muss, das Jugendamt kann das ja abschließend nicht entscheiden. Die Eltern werden noch das Sorgerecht haben, also entscheiden sie wo das Kind leben soll/darf. Man muss also ggf. das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht in Frage stellen. Dies kann das Jugendamt initiieren.

Hat die Jugendliche den Sachbearbeitern im Jugendamt ihren Wunsch klar und deutlich benannt? Dann ist es rechtlich sehr kritisch wenn das Jugendamt sich darüber hinweg setzt.

Sollten alle dieser Schritte nichts helfen kann die Jugendliche noch einen Schritt gehen und sich aufgrund von starken Suizidgedanken in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie einweisen lassen in der Hoffnung, dass sie dort erst mal für ein paar Wochen zur Diagnostik bleiben kann und die Ärzte dort ihr dann die Fremdunterbringung empfehlen.

Strubbelsteffi1 
Fragesteller
 27.08.2023, 20:11

Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Kind hat dem Jugendamt bzw. der Mitarbeiterin klar und deutlich mitgeteilt, dass sie nicht mehr zuhause leben möchte und dass sie riesige Angst vor ihrer Schwester hat, von der sie immer wieder verprügelt wurde. Das Gespräch mit dem Jugendamt fand bei uns zuhause statt. Dieses Clearing findet mit einer Familienhilfe statt - frage mich, wie lange das gut geht.

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Das klingt echt übel, was dass mädchen durchgemacht hat. Aber ey, wenn dass jugendamt sich schon für ne Rückführung entschieden hat, dann wird das schon seine gründe haben. Ihr könnt zwar probieren, nochmal mit denen zu reden oder so, aber am Ende haben die das letzte Wort. vielleicht solltet ihr euch eher überlegen, wie ihr dem mädchen in der jetzigen situation beistehen könnt. suizidgedanken sind ja echt krass und da braucht sie auf jeden Fall unterstützung, fragt mal bei fachleuten nach oder so, die können da bestimmt helfen. Und hey, ihr habt schon mal was getan, indem ihr dass jugendamt informiert habt, Also bleibt dran und zeigt dem mädchen, dass sie nicht alleine ist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Familie
Strubbelsteffi1 
Fragesteller
 27.08.2023, 20:17

Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Problem, dass das Mädchen keinen Kontakt zu uns haben darf - seitens der Mutter, weil sie angepinselt ist, dass wir das Mädchen dazu animiert haben, mit dem Jugendamt zu sprechen. Den Kontakt mit unserer Tochter wollte sie auch verbieten, davon rieten die Erzieher der Einrichtung aber ab, daraufhin ruderte die Mutter zurück.

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Es muss ja ein Hilfeplanverfahren stattgefunden haben. Dazu muß das Mädchen mit 14 Jahren in jedem Fall selbst angehört und beteiligt werden.

Das Mädchen sollte offiziell Widerspruch gegen die Rückführung einlegen.

Erkundigt euch, ob es bei Euch eine unabhängige Ombutsstelle gibt. An die solltet ihr euch wenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Strubbelsteffi1 
Fragesteller
 27.08.2023, 21:23

Ich freue mich sehr über Ihre Antwort, damit haben Sie uns sehr geholfen.

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