Jugendamt , Gesprächstermin über Rückführung in die Familie. Sollen Geburtsurkunde mitbringen
Unsere 15 jährige Tochter behauptet, dass sie von uns körperlich u. seelisch mißhandelt wurde. Was absolut nicht stimmt. Damit hat sie sich mit ihrem Freund u. dessen Familie an das Jugendamt gewandt. Sie wollte sofort nicht mehr zu uns nach Hause u. ist mit unserem Einverständnis in einer Jugendschutzeinrichtung untergebracht. Nicht weil sie Schutz braucht, sondern um ein paar Tage Distanz zu schaffen. Nun steht ein Gespräch an, zu welchem wir die Geburtsurkunde mitbringen sollen. Eigentlich hieß es, das Ziel sei "wie geht es weiter" zu besprechen u. evtl. Rückführung in die eigene Familie. Wir haben den Eindruck, dass unsere Tochter nach wie vor nicht zurück möchte. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wirkte bereits am Telefon sehr abweisend und voreingenommen. Wer kann uns einen Rat geben?
5 Antworten
Zuerst müssen wohl die Vorwürfe geklärt werden. Und ja die Situation läßt darauf schließen, daß wirklich etwas kaputt gegangen ist zwischen Dir und Deiner Tochter (weil sie behauptet mißhandelt worden zu sein). Das muß erst alles auf den Tisch. Erst wenn erwiesen ist, daß da nichts dran ist, kommt eine Rückführung ins Gespräch. Auf die Klärung hast Du ein Recht, das würde ich ruhig und konsequent vom Jugendamt einfordern ohne hysterische Vorwürfe. Du hast ja vermutlich noch Dein Sorgerecht und das würde ich einfordern unabhängig davon ob Deine Tochter zurückkommt.
Auch wenn Du den Eindruck hast - das Jugendamt sei voreingenommen, solltest Du Dein Sorgerecht geltend machen. Das kann ohne richterlichen Beschluß weder eingeschränkt noch entzogen werden. Und dazu mußt Du gehört werden. Das Jugendamt kann nur für eine kurze Zeit - bei Gefahr in Verzug - Maßnahmen einleiten, um das Kindeswohl zu schützen, muß aber dann auch sein Handeln rechtlich absichern durch einen Familienrichter und die Gründe belegen können. Das wären z.B. in einem drastischen Fall deutliche Mißhandlungsspuren. Nur Aussagen Deiner Tochter allein - ohne Deine Gegendarstellung reichen nie und nimmer. Weil aber Dein Fall aktuell eine gestörte Beziehung belegt, solltest Du aber möglichen Hilfeangeboten offen gegenüber stehen solange Dein Sorgerecht dabei nicht in Frage gestellt wird. Das Sorgerecht an sich ist ein sehr hohes Rechtsgut, daß nur durch das "Kindeswohl" ausgehebelt werden kann. Viel Glück !
Wir können nicht beurteilen, ob ihr etwas getan habt, was deine Tochter zu recht als Misshandlung vorgeben kann. Geht unvoreingenommen zu diesem Termin, mit der Bereitschaft zu einem offenen, klärenden Gespräch!
Vielen Dank. Klingt vernünftig, haben wir uns auch so vorgenommen, fällt aber natürlich sehr schwer und die Angst, dass irgendein Wort von uns falsch ausgelegt werden könnte ist groß. Wir lieben unsere Tochter sehr und haben niemals misshandelt.
Wenn sie nicht zurück möchte, solltet ihr das akzeptieren und nicht erzwingen um ihr zu vermitteln, dass ihr hinter und nicht vor ihr steht!!
Eine Trennung, wenn auch angeblich nur vorübergehend halten wir für den Anfang vom Ende, zumindest in diesem Alter von 15 Jahren.
Wessen Geschichte erflunkert is, is ganz schnell bei den anderen unten durch.
"körperlich u. seelisch mißhandelt wurde. Was absolut nicht stimmt."
Wie es gemeint war und wie es wahrgenommen wurde... Körperliche Misshandlung fängt beim Klapps auf den Po an.
Wertfrei mal die eigene Vergangenheit angucken. Man kann sich nämlich gar nich wirklich dagegen wehren Dinge zu wiederholen, die man selber als Kind schon für falsch empfand. Zu viele vergessen leider und arbeiten nich auf und tragen somit die Lasten an ihre Kinder weiter. Je moderner die Zeit wird, desto schwerer lasten die eigentlich gleichen Lasten, weils immer weniger konservativ is.
Ich hab dieses wertfreie Betrachten grad hinter mir - wuchs unter einer Kinderschreck-Mutter auf (wenigstens den Kinderschreck erbte ich nich). Meine Tochter merkt schon jetzt Veränderung nach kurzer Zeit und freut sich immens, daß ich nich mehr so laut bin. Ich wars nich lange, aber für meinen Geschmack zu häufig. Ich will nämlich nich, daß sie in dem Alter auszieht wie ich damals - mit 15 - sie wird bald 7.
Versucht eure Tochter zu verstehen.
Vielen Dank für deine Meinung. Laut geworden sind wir auch aber versuche mal einer pubertierenden 15-jährigen Grenzen zu setzen.
Laut werden bringt nichts. Es schürt höchstens Angst beim Kind. Das hatte meine Mutter geschafft.
Auch pubertierende 15jährige sind in der Lage zu verstehen. Wenn denn vernünftig mit ihnen geredet wird und ihre Belange nich völlig außen vor gelassen werden.
Hallo :)
Ich bin zwar wahrscheinlich noch um ein einziges Jünger als sie, aber ich kann soviel sagen das aufgenommene Kinder oft solche Dinge behaupten, um im Mittelpunkt zu stehen und es den Pflegeeltern schwer zu machen. Dies war auch schon einmal der Fall in unserer Nachbarschaft. Genau dasselbe alter und auch weiblich und sie wurde letzendlich zurückgeführt, weil sie der Meinung war ihr würde es dort besser gehen und die Pfelgeeltern würden sie nicht gut behandeln. Das hängt mit der Psyche der Kinder zusammen und ich denke sie sollten sicherheitshalber alle papiere mitnehmen, denn den kampf gegen das Jugendamt und die Rückführung wird definitiv schief gehen. Ich spreche aus Erfahrung. Ich hoffe ich konnte helfen :)
Vielen Dank. Wir haben den Eindruck, dass Jugendamt ist bereits voreingenommen. Die Telefonate klangen, als wenn schon längst die nächsten Schritte feststehen würden. Wollen aber natürlich versuchen verhandlungsbereit diesem Gespräch zu begegnen.