Meldet mein Arbeitgeber meine Adresse dem Meldeamt?

1 Antwort

Du hast da keinen Spielraum! Du musst dich anmelden, ansonsten verstößt du gegen die Meldepflicht.

Aber zunächst müssen wir mal ein bisschen was differenzieren!

Mietrecht, und Melderecht haben nichts miteinander zu tun! Deine Pflicht die Wohnung anzumelden resultiert allein daraus, ob du tatsächlich irgendwo wohnst, und nicht ob du dies darfst, oder irgendjemand dies nicht will.

Beispiel:

Auch Personen, denen bereits die Wohnung gekündigt wurde, und die weiterhin gegen den Willen des Vermieters dort wohnen, bleiben dort gemeldet, da sie sich dort ja tatsächlich aufhalten. Der Vermieter muss diese dann rausklagen.

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Ergo interessiert es das Meldeamt nicht, ob der Vermieter das will oder nicht. Wenn du dich dort aufhältst und wohnst, hast du dich anzumelden.

Dafür brauchst du eine Bestätigung des Vermieters, dass, und wann du dort eingezogen bist. Nicht verwechseln: du brauchst seine Bestätigung, nicht seine Erlaubnis. Das sind zwei verschiedene Dinge!

Stellt er dir eine solche nicht aus, kann er ebenfalls ein Bußgeld bekommen.

So viel zum Thema "Anmeldung". _________________________________________________________________________________

Nun zu deinem Problem mit dem Arbeitgeber.

Dein Arbeitgeber selbst meldet keinerlei Dinge direkt an das Meldeamt.

Allerdings meldet er deine Daten an das Finanzamt, die wiederum, wenn auch nicht immer automatisch oder sofort, einen Datenabgleich mit dem Meldeamt vornehmen. Darüber kann das Meldeamt natürlich dann an dich herantreten, und dich auffordern, wie oben von mir beschrieben, deine Meldepflicht zu erfüllen. Deine persönlichen Differenzen mit dem Vermieter sind dann dein Problem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung