Meine Freundin möchte kurzfristig zu mir ziehen, also bis sie ihre?

5 Antworten

Deine Freundin kann bis zu 6 Wochen als "Besuch" bei dir unterkommen. Alles, was darüber hinaus geht, muss dem Vermieter gemeldet werden. In dem Fall müsste sie auch bei dir angemeldet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit Jahren in einer festen Beziehung, schon einiges erlebt.

Ja auf jeden fall die Nebenkosten müssen auch angepasst werden.

Ihr solltet aber hier langfristig planen ob man dann nicht zusammenziehen will sonst fangt ihr beide ja wieder an nach was neuem zu suchen.


GutenTag2019  23.01.2022, 12:03

Ich finde es sehr gut, dass sie sich eine eigene Wohnung sucht. Sonst rutscht man nämlich von der einen Abhängigkeit in die nächste!

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Wenn sie sich auf deiner Adresse anmeldet, ist es kein Besuch mehr und muss dem Vermieter gemeldet werden. Da geht es um das Thema Überbelegung und vor allem den Verbrauch und die Umlage von Nebenkosten.

Wenn sie länger als 6 Wochen da ist, zählt sie nicht mehr als "Besucherin" sondern als Mitbewohnerin, und ja, das muss man melden.

Ja.

Als Mieter bist Du verpflichtet dem Vermieter jede Veränderung der Anzahl der Bewohner der Wohnung zu melden.

Für den Zuzug von Personen die nicht nahe Familienangehörige oder Ehepartner sind mußt Du soagr die Zustimmung des Vermieters einholen.


GutenTag2019  23.01.2022, 12:01

Die Freundin kann er aber nicht ablehnen!

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anitari  23.01.2022, 12:08
@GutenTag2019

Das habe ich auch nicht behauptetet.

Der VM kann den Zuzug eigentlich so gut wie gar nicht ablehnen. Es sei denn die Wohnung wäre dann überbelegt oder der Grund liegt in der Person die zuziehen soll.

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