Bundeswehr Hauptwohnsitz und Haus?
Ich etwas über 25 Jahre lebe noch im Haus meiner Eltern ..bin dort auch gemeldet. Nun frage ich mich nochmals wenn man bei der Bundeswehr eine Stube bekommt und dort 5 Tage die Woche ist ...muss ich dann zum Einwohnermeldeamt??? Und die kaserne als Hauptwohnsitz angeben ???oder läuft das automatisch..weil die meisten Soldaten die ich kenne haben davon auch keinerlei Ahnung..
2 Antworten
In § 27 des Bundesmeldegesetzes (BMG) werden aber Ausnahmen davon festgeschrieben.
- stationierte Berufssoldaten müssen sich nicht anmelden, wenn die dort nicht länger als 12 Monate sind
- oder wenn du eine der folgenden Dienstleistungen erbringst:
- Übungen
- besondere Auslandsverwendungen
- Hilfeleistungen im Innern
- Hilfeleistungen im Ausland
- Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft
- unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall
Trifft das alles nicht auf dich zu, ist die Kaserne als dein Hauptwohnsitz anzugeben, und dein Elternhaus als Hauptwohnsitz.
Ja jede Woche..fahre aber Wochenende nach Hause
Wenn keine der oben genannten Ausnahmen auf dich zutrifft, musst du in der Kaserne den Hauptwohnsitz anmelden. Bei deinen Eltern behältst du Nebenwohnsitz.
Bin eig unbefristet dort ..nur Vertrag ..letzter Punkt oben
Nein, musst du nicht. Denn die Kaserne ist ja kein Wohnsitz, sondern dein Arbeitsplatz.
Ich denke, deine Frage war relativ einfach zu verstehen. Und meine Antwort auch. Als Bundeswehrsoldat ist die Kaserne, in der man stationiert ist, weder ein Hauptwohnsitz, noch ein Zweitwohnsitz. Ergo musst du auch keine Meldung an das zuständige Einwohnermeldeamt machen.
Du bist dir zu 100% sicher, und liegts trotzdem falsch.
Es kommt darauf weswegen er dort vor Ort ist.
(1) Eine Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 wird nicht begründet, wenn eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht, um
1.
Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder freiwilligen Wehrdienst nach dem Soldatengesetz zu leisten,
2.
Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz zu leisten,
3.
Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz zu leisten,
4.
eine Dienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes zu erbringen,
5.
Dienst bei der Bundeswehr als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit oder Vollzugsdienst bei der Bundes- oder der Landespolizei zu leisten, sofern die Unterkunft für nicht länger als zwölf Monate bezogen wird,
Guck in meine Antwort oben. Da hab ich den Paragrafen schon auseinandergenommen.
Bin aber kein Berufssoldat..wenn da nur auf Zeit