Bundeswehr Hauptwohnsitz und Haus?

2 Antworten

Prinzipiell muss erstmal jede Wohnung gemeldet werden.

In § 27 des Bundesmeldegesetzes (BMG) werden aber Ausnahmen davon festgeschrieben.

  • stationierte Berufssoldaten müssen sich nicht anmelden, wenn die dort nicht länger als 12 Monate sind
  • oder wenn du eine der folgenden Dienstleistungen erbringst:
  1. Übungen
  2. besondere Auslandsverwendungen
  3. Hilfeleistungen im Innern
  4. Hilfeleistungen im Ausland
  5. Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft
  6. unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall

Trifft das alles nicht auf dich zu, ist die Kaserne als dein Hauptwohnsitz anzugeben, und dein Elternhaus als Hauptwohnsitz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jack334 
Fragesteller
 07.12.2020, 08:39

Bin aber kein Berufssoldat..wenn da nur auf Zeit

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PissedOfGengar  07.12.2020, 08:50
@Jack334

Wenn keine der oben genannten Ausnahmen auf dich zutrifft, musst du in der Kaserne den Hauptwohnsitz anmelden. Bei deinen Eltern behältst du Nebenwohnsitz.

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Jack334 
Fragesteller
 07.12.2020, 08:56
@PissedOfGengar

Bin eig unbefristet dort ..nur Vertrag ..letzter Punkt oben

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Nein, musst du nicht. Denn die Kaserne ist ja kein Wohnsitz, sondern dein Arbeitsplatz.

Jack334 
Fragesteller
 06.12.2020, 18:42

Sicherrr ??

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Jack334 
Fragesteller
 06.12.2020, 18:46
@JessyFfm

Hast du verstanden was ich allgemein gemeint habe ??

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JessyFfm  06.12.2020, 18:49
@Jack334

Ich denke, deine Frage war relativ einfach zu verstehen. Und meine Antwort auch. Als Bundeswehrsoldat ist die Kaserne, in der man stationiert ist, weder ein Hauptwohnsitz, noch ein Zweitwohnsitz. Ergo musst du auch keine Meldung an das zuständige Einwohnermeldeamt machen.

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Jack334 
Fragesteller
 06.12.2020, 18:50
@JessyFfm

Ja du hast es richtig verstanden ..

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PissedOfGengar  07.12.2020, 08:11
@JessyFfm

Du bist dir zu 100% sicher, und liegts trotzdem falsch.

Es kommt darauf weswegen er dort vor Ort ist.

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JessyFfm  07.12.2020, 17:13
@PissedOfGengar
(1) Eine Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 wird nicht begründet, wenn eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht, um
1.
Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder freiwilligen Wehrdienst nach dem Soldatengesetz zu leisten,
2.
Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz zu leisten,
3.
Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz zu leisten,
4.
eine Dienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes zu erbringen,
5.
Dienst bei der Bundeswehr als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit oder Vollzugsdienst bei der Bundes- oder der Landespolizei zu leisten, sofern die Unterkunft für nicht länger als zwölf Monate bezogen wird,

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__27.html

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PissedOfGengar  08.12.2020, 08:33
@JessyFfm

Guck in meine Antwort oben. Da hab ich den Paragrafen schon auseinandergenommen.

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