Bei der Bundeswehr aber keine eigene Wohnung?
Mein Schwiegersohn ist in Wilhelmshafen stationiert wohnt in der Kaserne wird nächsten Monat 25 , hat in Hamburg keine eigene Wohnung ist nur bei meiner Tochter gemeldet, ist nicht mit im Mietvertrag. Kann er sich in Wilhelmshafen anmelden und die Kaserne als Wohnsitz angeben oder muss er sich sogar da anmelden weil er keine eigene Wohnung in Hamburg hat. Es geht darum , meine Tochter bekommt die Miete von der Arge bezahlt, mein Schwiegersohn muss ein Teil der Miete zahlen , wenn er bei meiner Tochter nicht mehr gemeldet wär, müßte die Arge die ganze Miete zahlen.
3 Antworten
grundsätzlich kann er natürlich (muss auch) die Kaserne als 1.oder 2. Wohnsitz anmelden. Nachdem 25. Lebensjahr erlischt die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft. Sollte er weiter in der Kaserne wohnen wollen, muss er das beantragen und eine "Miete" zahlen. Er kann aber auch am Standort eine Wohnung beziehen. Verbilligten Wohnraum gibt es über die Wohnungsfürsorge der Bundeswehr.
Das funktioniert nur, wenn Tochter und Schwiegersohn gegenüber der ARGE erklären, dass sie getrennt lebend sind !
das wäre doch kein Problem , da er sowieso nur am Wochende nach Hause kommt
wenn er trotzdem da wohnt bei deiner Tochter, wäre das Betrug
er ist doch nur am Wochenende bei meiner Tochter.Der Bund bezahlt ja auch die Miete nicht, weil er nicht mit im Mietvertrag steht. Sie haben zwei Kinder an die muss meine Tochter auch denken , weil mein Schwiegersohn denkt nur an das was er will, nicht an seine Familie.