Bei der Bundeswehr aber keine eigene Wohnung?

3 Antworten

grundsätzlich kann er natürlich (muss auch) die Kaserne als 1.oder 2. Wohnsitz anmelden. Nachdem 25. Lebensjahr erlischt die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft. Sollte er weiter in der Kaserne wohnen wollen, muss er das beantragen und eine "Miete" zahlen. Er kann aber auch am Standort eine Wohnung beziehen. Verbilligten Wohnraum gibt es über die Wohnungsfürsorge der Bundeswehr.

Das funktioniert nur, wenn Tochter und Schwiegersohn gegenüber der ARGE erklären, dass sie getrennt lebend sind !

Maureenbirgit 
Fragesteller
 25.10.2012, 09:56

das wäre doch kein Problem , da er sowieso nur am Wochende nach Hause kommt

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wenn er trotzdem da wohnt bei deiner Tochter, wäre das Betrug

Maureenbirgit 
Fragesteller
 25.10.2012, 09:54

er ist doch nur am Wochenende bei meiner Tochter.Der Bund bezahlt ja auch die Miete nicht, weil er nicht mit im Mietvertrag steht. Sie haben zwei Kinder an die muss meine Tochter auch denken , weil mein Schwiegersohn denkt nur an das was er will, nicht an seine Familie.

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