Bundeswehr freiwilliger Wehrdienst Kaserne?

2 Antworten

Die Regelung besteht immer noch und du hast auch Anspruch darauf. Jedoch kannst du eine Freistellung von der Verpflichtung beantragen. Dafür wendest du dich am besten an den Kompaniechef.

Von Experte Nomex64 bestätigt

Da hat sich nichts geändert: Unverheiratete Wehrdienstleistende unter 25 sind zum Schlafen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.