Bundeswehr freiwilliger Wehrdienst Kaserne?
es gibt ja die Regelung dass man unter 25 in der Kaserne Übernachten muss bzw war es mal ich weiß nicht ob das heute auch noch so ist. Gilt das auch für den freiwilligen Wehrdienst? Die ersten 3 Monate verstehe ich ja aber danach? Ich habe eine eigene Wohnung und würde eigentlich nur 5km von der Arbeit entfernt wohnen und ich habe ein Auto
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bundeswehr, Militär, Soldat
Die Regelung besteht immer noch und du hast auch Anspruch darauf. Jedoch kannst du eine Freistellung von der Verpflichtung beantragen. Dafür wendest du dich am besten an den Kompaniechef.
Nomex64
bestätigt
Von
Experte
Da hat sich nichts geändert: Unverheiratete Wehrdienstleistende unter 25 sind zum Schlafen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.