Wie ist das mit der Verpflichtung bei seinem Zweitwohnsitz den Briefkasten zu leeren, muss man das auch so oft wie beim Hauptwohnsitz?

2 Antworten

... müsste dort auch keine Gebühren bezahlen weil ich diese an meinem Hauptwohnsitz bezahle.

In deinen anderen Fragen zum gleichen Thema schreibst du allerdings, dass du an deinem "Hauptwohnsitz" nicht selbst zahlst, sondern deine Mutter dort Beitragszahlerin ist. Somit handelt es sich bei deinem "Zweitwohnsitz" gar nicht um eine vom Rundfunkbeitrag befreite Zweitwohnung. Eine Zweitwohnung ist nur dann vom Beitrag befreit, wenn der Bewohner bereits fuer eine andere Wohnung Beitrag bezahlt, sonst nicht.

Wie oft du deinen Briefkasten leerst, ist einzig und allein dein Problem. In deinem eigenen Interesse solltest du das aber moeglichst taeglich tun. Schliesslich gelten Schriftstuecke bereits als zugegangen, wenn sie in deinen Briefkasten eingeworfen wurden. Dieser Zeitpunkt ist dann auch massgebend fuer die Fristausloesung. Wann du das Schriftstueck dann aber tatsaechlich aus dem Briefkasten entnimmst, spielt dafuer keine Rolle.

Du bezahlst ja an Deinem Hauptwohnsitz keine Gebühren. Wie Du in einer anderen Frage geschrieben hast, zahlt die ja Deine Mutter.

Du musst nur an Deinem Zweitwohnsitz bezahlen.