Bundeswehr Stube Ü25?

1 Antwort

Wenn du nicht mehr „zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft“ verpflichtet bist, verlierst du logischerweise auch das Recht, da zu wohnen.

Du kannst einen Antrag stellen, dass du die Unterkunft weiter nutzen kannst, aber Anspruch hast du nicht. Wenn Kapazität besteht, wird deinem Antrag stattgegeben, es können aber „Wohnkosten“ entstehen.