Erfaßt/weiß das Einwohnermeldeamt, welche Personen in einem Mehrfamilien-Wohnhaus bzw. Hochhaus in einer einzelnen Wohnung/bestimmten Haushalt zusammenleben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Frage kann man nicht allgemeingültig beantworten. In manchen Städten wird im Einwohnermeldeamt auch die Wohnungsnummer oder die Bezeichnung der Lage (1.OG mitte o.ä.) erfasst. Aber das muss nicht in allen Städten so sein.

Außerdem muss man als Bewohner auch gar nicht die genaue Wohnung bekannt geben, auch nicht, wenn man danach gefragt wird. Denn laut Bundesmeldegesetz ist nur die postalische Anschrift Pflicht zur Angabe, mehr nicht.

Sollte es irgend ein Problem geben, das geklärt werden muss, wir der Vermieter angeschrieben und um entsprechende Angaben gebeten. Er ist hier per Gesetz zur Kooperation verpflichtet.

Bezüglich der Anmeldung beim Beitragsservice für die Rundfunkgebühr muss man als Mitbewohner die Beitragsnummer des Beitragszahlers abgeben, um sich entsprechnd abmelden zu können. Und eine Person aus einer fremden Wohnung wird wohl kaum seine Beitragsnummer heraus geben.

PissedOfGengar  16.12.2019, 07:28
Kleine Anmerkung:
Außerdem muss man als Bewohner auch gar nicht die genaue Wohnung bekannt geben, auch nicht, wenn man danach gefragt wird. Denn laut Bundesmeldegesetz ist nur die postalische Anschrift Pflicht zur Angabe, mehr nicht.

Das ist nur bedingt richtig. Zwar spricht das Bundesmeldegesetz nicht explizit davon, dass Wohnungsnummern oder ähnliches gespeichert werden können, aber das BMG bietet den Meldebehörden ein kleines Schlupfloch.

§ 3 des Bundesmeldegesetzes zählt auf, welche Daten die Meldebehörden speichern dürfen. Schon im ersten Satz beider Absätze taucht der Hinweis auf:

[...] speichern die Meldebehörden folgende Daten sowie die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise

Somit kann das Meldeamt erstmal alle Daten speichern die zum Nachweis der in Absatz 1 und 2 angegebenen Daten dienen.

Nach § 3 Absatz 2 Nummer 10 BMG dürfen die Meldeämter den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers speichern.

Um gerade bei Mehrfamilienhäusern zuordnen zu können, wer Eigentümer welcher Wohnung ist, kann dann hier die Wohnungsnummer verlangt werden.

Wenn sich die Meldebehörde also dazu entscheidet generell bei jeder Anmeldung diesen Weg zu gehen, ist man gemäß § 25 Satz 1 Nr. 1 BMG verpflichtet diese Auskunft zur Speicherung zu geben.

Aber das ist nur Theorie. Mir ist derzeit keine Meldebehörde bekannt die das so macht, auch wenn sie es könnte.

P.S.:

Ich seh grad, die Anmerkung war doch etwas länger :D

Beste Grüße

0
Renick  16.12.2019, 09:22
@PissedOfGengar

Dass der Vermieter auch gespeichert wird ist ja völlig normal. Das ergibt sich ja auch schon daraus, dass man eine Wohnungsgeberbescheinigung abgeben muss.

Und wenn die Wohnungsnummer (oder Bezeichnung) intern gespeichert wird, wäre das ja auch in Ordnung. Aber mir persönlich ist es selber so gegangen, dass die Angabe, nach der ich gefragt wurde, dann auf einmal als Bestandteil der Anschrift enthalten war. Das ist mir dann aufgrund der Post vom Rundfunkbeitragsservice aufgefallen.

So habe ich dann verlangt, dass diese Angabe aus der Anschrift gelöscht wird, was auch erledigt wurde. Es ist nicht nötig, dass bei einer Melderegisterauskunft solche Daten übermittelt werden.

0
PissedOfGengar  16.12.2019, 09:56
@Renick

Wollte damit nur sagen, dass man die Angabe einer Wohnungsnummer nicht verweigern kann, wenn diese verlangt wird. Bestandteil der Adresse ist sie aber auf keinen Fall.

Es ist nicht nötig, dass bei einer Melderegisterauskunft solche Daten übermittelt werden.

Jain. Die Wohnungsnummer ist zwar nichts, was Bestandteil der automatischen Auskünfte wäre, der Rundfunkbeitrag kann aber auch die Wohnungsnummer vom Meldeamt erfahren wenn dargelegt wird, dass diese Auskunft zur Erfüllung der Aufgaben des Rundfunkservices notwendig ist.

0
Bei meinem letzten Umzug wurde ich+meine Vermieterin zwar zur Vorlage/Erstellung einer Vermieterbescheinigung gezwungen.

Wenn ich das schon lese. Deiner Vermieterin muss das für jeden neuen Mieter machen. Da ist sie einfach mal per Gesetz zu verpflichtet. Das übrigens schon seit Ende 2015. Hat sie seit dem noch keinen neuen Mieter gehabt, dass sie das nicht wusste, und man sie zu zwingen musste?

 kann ja hieraus nicht rekonstruiert werden, zu wem ich eingezogen bin.

Wenn du selbst keine neue Wohnung gemietet hast, sondern zu jemandem in die bestehende Wohnung eingezogen bist, muss nicht deiner Vermieterin die Bescheinigung ausstellen, sondern derjenige bei dem du eingezogen bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja , über die Wohnungsnummer die der Vermieter mit angeben muß !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
anitari  16.12.2019, 08:24

Die Wohnungsnummer muß der VM nicht angeben.

0
Bei meinem letzten Umzug wurde ich+meine Vermieterin zwar zur Vorlage/Erstellung einer Vermieterbescheinigung gezwungen

Mit vorgehaltener Waffe?;-)

Das Ding heißt übrigens Wohnungsgeberbestätigung und ist seit November 2015 Pflicht.

Da aber das ganze Haus mit 10 Wohnungen der gleichen Vermieterin gehört, kann ja hieraus nicht rekonstruiert werden, zu wem ich eingezogen bin. Oder täusche ich mich da

Nur wenn der Wohnungsgeber genau angibt in wer in welche Wohnung gezogen ist.

Zum Beispiel durch den Zusatz der Wohnungsnummer oder 1. Etage links.

und das Einwohnermeldeamt erfaßt doch irgendwie, wer zusammen Wohnungsgemeinschaften bildet?

Welchen Nutzen sollte das für das EMA haben?

Ich kann keinen erkennen.

Zu wem bist Du denn gewzogen?