Kontosperrung?

Hallo Leute, ich habe mal eine Frage.

und zwar habe ich keine Verfügung mehr über mein Guthaben auf meinem Sparkassenkonto. Ich habe ein Pfändungsschutzkonto, mein tägliches Verfügungslimit liegt bei 3000 Euro was Überweisungen und Kartenzahlung angeht und 1000 Euro Bargeldauszahlung.

ich habe heute bereits etwa 1100 Euro an Überweisungen getätigt (online) und noch etwa 520 Euro an Buchungen (sowohl Überweisungen als auch Kartenzahlungen), welche am Montag abgehen, also quasi vorgemerkt, aber noch nicht gebucht sind.

Auf dem Konto sind noch etwa 850 Euro, sprich ca 330 Euro abzüglich der anstehenden Buchungen. Nun wollte ich vorhin am Automaten eben dieses Geld abheben und es kam die Meldung, dass ich nur 100 Euro abheben könne. Habe auch verschiedene Automaten überprüft, überall das gleiche Problem.

Die 100 Euro habe ich also abgehoben und wollte eine Test-Überweisung über mein Online-Banking Account auf das Konto eines Freundes machen und auch da kam dann eine Fehlermeldung, dass die Überweisung nicht möglich sei.

Auch eine etwa 5 Euro hohe Kartenzahlung in einem Geschäft war nicht möglich.

Normalerweise würde ich mich einfach an meinen Berater bei der Bank wenden und nachfragen, da aber Samstag ist und dieser erst ab Montag wieder erreichbar ist, gestaltet sich das etwas schwierig und ich bin schon ziemlich in Sorge, vor allem weil ich auch auf dieses Geld angewiesen bin.

Eine Kontosperrung halte ich auch für unwahrscheinlich, ich habe meinen PIN nie falsch eingegeben oder Ähnliches.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

LG Tom

Geld, Sperre, Bankkonto, Sparkasse
Kann ich die Zwangsumstellung meines "Mobilen Tans", gegen das neue "Secure Go plus" verhindern?

Unsere Bank ist der Meinung, das es zum 15.12. das Mobile Tanverfahren, gegen das neue Secure Go Plus austauschen will.

ich mache meine Onlineüberweisungen am PC und habe dafür einen Tan-Generator, der mit der Bankkarte funktioniert. Ich habe keine Probleme damit und alles läuft seit Jahren reibungslos.

Für das neue Verfahren braucht man ein Handy, das Android fähig ist und natürlich mit Internetzugang. Dann soll ich mir eine App herunterladen, damit ich das benutzen kann. Ich bin bis jetzt ohne Handy ausgekommen und hatte auch nicht die Absicht, mir eines zu besorgen. Und jetzt muss ich wegen der Bank?

Was ist, wenn ich das nicht will, weil ich das alles für unsicher halte? Ich würde niemals das Handy mit auf die Straße nehmen, da man sich an zehn Fingern abzählen kann, das halbwegs intelligente Menschen die Daten auslesen oder das Gerät, im Vorbeigehen haken können. Da hört und liest man so einiges darüber.

Zudem will ich mir auch keine Apps herunterladen, wo ich am Ende nicht weiß, wie die sich in meinem Handy einnisten. Wenn ich schon lese, das ich mir das bei Google herunterladen kann, dann wird mir Angst und bange.

Auf der Seite meiner Bank sehe ich leider keine Hinweise, wo man sich melden könnte. Ich wüsste auch nicht, wie man das formulieren kann, damit ich nicht so unter Zwang stehe.

Es soll ja Menschen geben, die es praktisch finden und sich weiter keine Gedanken darüber machen, aber für mich ist das so, als wenn ich meine Haustüre jetzt weit offen lasse und nur noch mit einem Stück Absperrband blockiere.

Hat der ein oder Andere einen brauchbaren Tipp für mich?

(Und ja, ich weiß, das ich altmodisch und ängstlich bin.Aber das hat mich viele Jahre so sicher durchs Leben gebracht.)

Zudem will ich mir nicht ein Internet-fähiges Handy kaufen müssen.

Handy, Smartphone, Bankgeschäfte, Bankkonto, Online-Banking
Was muss ich bei dieser Mahnung beachten?

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem und zwar habe ich folgendes Schreiben von meiner Bank erhalten:

Titel: Girokonto 2. Mahnung

mit Schreiben vom 04.10.2021 informierten wir Sie über Ihre Kontoüberziehung.

Gleichzeitig baten wir Sie um Ausgleich bzw. um ein Gespräch mit Ihrem Kundenberater.

Bis heute haben Sie auf dieses Schreiben nicht reagiert. Wir bitten Sie, die Überziehung von

zur Zeit 79,13 EUR bis zum 04.11.2021 zurückzuführen. Sollten wir auch bis zu diesem Termin

keinen Zahlunqseingang feststellen können, müssen wir uns eine fristlose Kündigung unserer

Geschäftsbeziehung zu Ihnen vorbehalten. In diesem Fall müssten wir zur Geltendmachung

unserer Forderung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Für diese Mitteilung berechnen wir gemäß unserem Preisverzeichnis eine Gebühr in Höhe von

3,00 EUR, die wir Ihrem oben genannten Girokonto belasten werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Daten (gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO) über die

nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen Forderungen aus Vertragsverhältnissen

rechtkonform an die SCHUFA Holding AG in Wiesbaden übermitteln.

ich hab mit einer Frau von der Bank telefoniert, welche mir sagte nur das Konto auszugleichen. Ich habe aber trotzdem ein mulmiges Gefühl bei diesem Schreiben und Angst, dass ich bald einen gerichtlichen Beschluss erhalte. Hatte die Dame recht?? Zudem hab ich den ersten Brief gar nicht vorliegen gehabt…

Recht, Bankkonto, Mahnung, Wirtschaft und Finanzen

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