müssen beide Eltern bei der Bankkontoeröffnung dabei sein?

2 Antworten

Die BaFin schreibt dazu:

Ein Minderjähriger im Alter zwischen 7 und 17 Jahren kann ein Konto grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Elternteile eröffnen. Das ergibt sich aus der gemeinschaftlichen Vertretungsbefugnis der Eltern nach § 1629 BGB.

https://www.bafin.de/dok/7864376

Bei der Eröffnung des Kontos von meinem Sohn mussten beide Elternteile dabei sein. Wir leben getrennt, sind aber beide Erziehungsberechtigt.

Also wenn beide deine Elternteile Erziehungsberechtigte sind, müssen Sie auch beide mitkommen und Ihr Einverständnis schriftlich abgeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung