müssen beide Eltern bei der Bankkontoeröffnung dabei sein?
bin unter 18 öffne bald mein Bankkonto….von einigen habe ich gehört, dass beide Eltern dabei sein müssen und von anderen muss nur einer dabei sein….was davon trifft jz zu??
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bankkonto, Girokonto
Die BaFin schreibt dazu:
Ein Minderjähriger im Alter zwischen 7 und 17 Jahren kann ein Konto grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Elternteile eröffnen. Das ergibt sich aus der gemeinschaftlichen Vertretungsbefugnis der Eltern nach § 1629 BGB.
Bei der Eröffnung des Kontos von meinem Sohn mussten beide Elternteile dabei sein. Wir leben getrennt, sind aber beide Erziehungsberechtigt.
Also wenn beide deine Elternteile Erziehungsberechtigte sind, müssen Sie auch beide mitkommen und Ihr Einverständnis schriftlich abgeben.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung