Antwort
Bei der Eröffnung des Kontos von meinem Sohn mussten beide Elternteile dabei sein. Wir leben getrennt, sind aber beide Erziehungsberechtigt.
Also wenn beide deine Elternteile Erziehungsberechtigte sind, müssen Sie auch beide mitkommen und Ihr Einverständnis schriftlich abgeben.