Rechtslage: darf Rektor Lehrern/Studenten bestimmte Kleidung verbieten?

Hallo :)

(FOTOS IM ANHANG)

Es handelt sich hierbei um einen Vorfall, der schon etwas länger her ist. Allerdings interessiert mich jetzt doch die Rechtslage.

Und zwar machte ich 2 Wochen an einer Mittelschule ein Pflichtpraktikum von der Universität aus. Ich leistete vorbildliche Arbeit und wurde von der Lehrerin, welcher ich zugeteilt wurde mehrmals gelobt und sogar mit einem schönen Geschenk entlohnt.

Allerdings kam es zwei Tage vor Ende meines Praktikums zu einem unschönen Vorfall: der Rektor holte mich aus dem Klassenzimmer heraus, um sich über meine "aufreizende" Kleidung und Make Up zu echauffieren. Diese war in meinen Augen jedoch seriös, wenn auch figurbetont. Mein gesamtes Umfeld und Instagram Follower bestätigten dies. Ich habe von Natur aus einfach eine schmale Taille und etwas mehr Po, und laut Rektor lenkte ich somit die Schüler zu sehr ab.

Er verbat mir, ähnliche Kleidung weiterhin zu tragen. Die Leggins die ich am Tag darauf trug, waren laut ihm okay, da es sich um eine "Hose" handelte. Allerdings fühlte ich mich unwohl und nicht professionell darin. Am letzten Tag trug ich wieder einen Rock (nicht knalleng, aber figurbetonend, reichte nahezu bis zum Knie, kaum Dekolleté und keine nackten Schultern), da sehr warmes Wetter gemeldet war. Daraufhin holte er mich zusammen mit einer Lehrerin, die mich eh noch nie ausstehen konnte aus dem Unterricht und wollte mich ohne Praktikumsbestätigung des Hauses verweisen. Er gab sogar freimütig zu, dass mein Vorwurf des Sexismus schon irgendwie richtig ist, aber er hat hier das Hausrecht und darf tun und lassen und vor allem verbieten was er will. Ich musste betteln, dass ich nach Hause und wieder in die Leggins schlüpfen darf, damit mir meine Arbeit anerkannt wird.

Wie sieht da die Rechtslage aus? Ich weiß, dass man Schülern keine Kleidung verbieten darf, da das mit dem Persönlichkeitsrecht kollidiert. Wie ist die Lage bei Lehrern bzw Studenten?

Ich fühlte mich gedemütigt und hilflos, zumal ich an meiner Kleidung wirklich nichts falsches sehen konnte. Ich empfinde das Verhalten des Rektors als willkürlich, ich meine, wer definiert denn "zu sexy"? Zumal man echt nix sehen konnte, es war einfach nur mein Körper, der halt "schön" ist, und den ich extra unvorteilhaft verstecken müsste, um es zu vermeiden, von Männern als attraktiv erkannt zu werden.. Viele meiner Lehrer trugen auch solche Kleidung und ich fühlte mich so wohl und leistete auch gute Arbeit, das weiß ich.

Vielen Dank für die Antworten :)

Lg, Pia

Bild zum Beitrag
Schule, Recht, Arbeitsrecht, Lehrer, Student
Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft (Hartz 4)?

Hey,

ich bin aktuell 18 Jahre alt und wohne mit meinem Bruder (16 Jahre) und meiner Mutter in einer Wohnung.

Aktuell gehe ich für ca.1100,-€ (Netto) arbeiten. Laut meiner Recherche dürfte ich nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter zählen, da ich Einkommen erziele, welches zur Deckung meines Lebensunterhaltes ausreicht.

Nun habe ich aber folgendes gelesen:

"Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) liegt auch bei Bewohnern der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. [...]
Danach muss jeder für sich selbst einkaufen, seine Wäsche selber waschen, eigene Möbel kaufen, etc."

a) Somit würde ich ja, trotz meines Einkommens, zur Bedarfsgemeinschaft zählen oder?

Ich glaube aber gelesen zu haben, dass das Jobcenter in der Beweispflicht ist und somit ja eig. mir nachweisen müsste, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht.

b) Aber wie sollen/wollen die das beweisen?

c) Kann ich nicht einfach behaupten, dass keine BG zwischen mir und meiner Mutter und meinem Bruder mehr besteht, ich aber weiter in der Wohnung wohne und mich aber selbst um meinen Lebensunterhalt kümmere. Und würde das dann zu einer Haushaltsgemeinschaft führen?

d) Und wäre eine Haushaltsgemeinschaft eher nachteilig für meine Mutter?

Arbeit, Familie, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, haushaltsgemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen
Wie zwinge ich meinen (Noch-) Arbeitgeber dazu, mir zeitnah ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Folgende Situation:

Befristet angestellter Mechatroniker, dessen Vertrag am 31.10. endet, erhält seit Ende August / Anfang September immer wieder auf Nachfrage die mündliche Aussage, dass er ab 01.11. übernommen wird. Er wird sogar nachweislich zu einem Lehrgang ab Mitte November angemeldet und es werden ihm Bücher hierfür ausgehändigt.

Anfang Oktober allerdings wird ihm dann plötzlich gesagt, dass er nun doch nicht wie angekündigt übernommen wird und somit ab 01.11 arbeitslos ist.

Glücklicherweise hat der junge Mann sich trotzdem rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.

Er möchte sich also jetzt zeitnah bewerben (was er dummerweise nicht schon vorher getan hat) und bittet seinen Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis.

Leider hat er dieses Zeugnis noch immer nicht erhalten, so dass er sich nun ohne Zeugnis bewerrben musste. Was etwas blöd ist, denn er hat bisher nur ein Zeugnis aus seiner Ausbildung bekommen. Auf mehrfache Nachfrage wird er immer und immer wieder vertröstet. Am Ende sagte man ihm, es wurde wohl mit der Post raus geschickt, was jetzt erneut alles verzögert.

Es blieben ihm nun nur noch 14 Tage, um eine neue Stelle zu finden, somit wird es immer wahrscheinlicher, dass er nun erst mal arbeitslos ist.

Meine FRage: Hat jemand schon Ähnliches erlebt und hat jemand einen Idee, wie man den alten Arbeitgeber dazu bringen kann, so ein Zeugnis auszustellen? M. E. erschwert der Arbeitsgeber so ja die Anschlußbeschäftigung, was ich nicht fair finde. Ganz abgesehen davon, dass man ihn vorher im Glauben ließ, er würde unbefristet angestellt.

Übrigens werden mit ihm noch 4 weitere Gesellen entlassen, obwohl die Auftragsbücher randvoll sind. Sein meister hat sich auch für sie eingesetzt, da er so personell nicht mehr in der Lage ist die Aufträge zu erfüllen. Scheint nichts zu nutzen. Und gleichzeitg hat die Fa. wieder Stellen ausgeschrieben - allerdings als Voraussetzung nun auch den LKW Führerschein eingefügt.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Zeugnis, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium
Gehaltszahlung zwei Wochen zu spät? Zumutbar?

Ich hab ne neue Arbeitsstelle angefangen und bekomme statt am Monatsende nun zur Monatsmitte am 15. mein Gehalt. Habe zu Beginn nachgefragt, ob ich bereits am 15.09 ne Abschlagszahlung für zwei Wochen bekommen kann (Zur Info; ich habe die Stelle am 01.09 angetreten). Mir wurde daraufhin gesagt, dass sie das nicht machen und ich erst am 15.10 (also darauffolgender Monat) mein erstes Gehalt bekomme... aaaaber dafür dann ein anderthalbes Gehalt! Heute kam dann

die Gehaltsabrechnung per Post und ich bin etwas verwirrt. Bekomme nur ein Gehalt, obwohl ich bereits sechs Wochen gearbeitet habe... quasi zwei Wochen Verzug... das bringt mich finanziell ziemlich durcheinander und bereit mir große Probleme, da ich keine Rücklagen habe (der Jobwechsel kam spontan und ungeplant, hätte ich das jedoch gewusst hätte ich die Stelle wohl nicht angenommen). Hab gelesen sowas wäre nur zumutbar wenn der Arbeitnehmer zumindest nen Abschlag bezahlt bekommt für die zwei Wochen die man bereits geleistet hat, so wie ich das in meinem Fall auch dachte. Bevor ich da bei meinem Arbeitgeber auflaufe, wollte ich einen von euch um Rat fragen. Is das erlaubt und zumutbar ? Mir ist klar, dass ich als Arbeitnehmer in Vorlage treten muss was die Arbeitsleistung betrifft und erst am Ende des Monats mein Geld bekomme, aber sechs Wochen lang arbeiten und dann nur für vier Wochen bezahlt werden, das fortlaufend immer mit zwei Wochen Verzug ? Habe extra nochmal im Arbeitsvertrag nachgelesen, da steht unter dem Punkt Vergütung nur folgendes „Die Vergütung wird jeweils zum betriebsüblichen Termin gezahlt. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das dem Arbeitgeber benannte Konto des Arbeitnehmers.“ sonst is darüber nichts geschrieben....

Danke Schonmal im Voraus

Geld, Recht, Arbeitsrecht, Gehaltsabrechnung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Änderung Jobtitel nach Umstrukturierung?

Ich habe mit meinem jetziger Firma A (Firma A ist eine Tochtergesellschaft welche zum Konzern gehört) einen Arbeitsvertrag, drin steht dass ich Leitung Einkauf für einen Standort bin, obwohl ich keine Personalverantwortung habe, sondern eher eine One-Man-Show Funktion habe. Nun wurde das Konzern strukturiert und mein Standort hat keine eigene Einkaufsabteilung mehr, ich wurde zu eine andere Abteilung versetzt, die andere Abteilung gehört aber zu einer andere Firma B, die in benachbarter Stadt ihre Firmensitz hat, und meine neue Funktion sollte nur noch "Buyer" heißen, es handelt sich um gleichwertige Aufgaben, ich habe früher Einkauf für gesamten Standort gemacht, jetzt soll ich Einkauf für bestimmte Warengruppen für gesamtes Deutschland machen.

Frage 1, was mache ich mit dem neuen Jobtitel? Von Leitung Einkauf zum Buyer klingt für Aussenstehender definitiv nach Herabstufung und Degradierung. Ich habe noch kein Vertragsänderungsangebot von der neue Firma bekommen. Da im neuen Team außer Teamleiter alle nur "Buyer" heißen, die aber von vorner an schon als "Buyer" eingestellt sind, soll ich um einen besser klingenden Titel bitten? Wenn ich in Xing oder Linkedin meinen Jobtitel von "Leitung Einkauf" zu "Buyer" ändere, sieht mein Lebenslauf eher nach einen Rückschritt.

Frage 2, in meinem aktuellen Arbeitsvertrag mit Tochtergesellschaft A habe ich mehr Gehalt als die neue Firma B. Beide haben Tarifvertrag, aber A hat 1500€ Urlaubsgeld/Jahr, B nur 300€. Monatlichlicher Gehalt wäre auch ein Rückschritt.

Wie soll ich mich jetzt vorgehen? Ich möchte im Konzern bleiben und noch nicht an Jobwechseln außerhalb des Konzerns denken.

Vielen Dank für Eure Ratschläge!

Job, Recht, Arbeitsrecht, Berufsbezeichnung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Privater Drogenkonsum Kündigungsgrund?

Hallo. Ich hab gelesen das Drogen Konsum und Sucht verhalten jetzt ein Kündigungsgrund ist.

Auch wenn dies nur privat und nicht während der arbeit stattfindet.

Reicht es dann schon aus, aufgrund eines Verdachtes gekündigt zu werden?

ZB Mitarbeiter XY kann mich nicht leiden und erzählt rum ich würde Kiffen, teile werfen etc oder ich wäre Alkoholiker.

Ich habe gerade die Ausbildung zum kinderkrankenpfleger angefangen, und wir mussten alle eine Bestätigung von unserem Hausarzt ausfüllen lassen, dass wir keine Sucht haben und keinem Kontakt zu BTM haben.

(Und bei Alkoholiker gilt man ja noch als süchtig selbst wenn man schon Jahre nichts getrunken hat. Ist das mit Kiffen oder anderen Sachen auch so? Ich hab zweimal Pepp genommen und einmal mdma und ab und zu gekifft.)

Das habe ich von einem Hausarzt ausfüllen lassen, bei dem ich gerade mal eineinhalb Jahre bin. Jedoch mein Arzt davor wusste, dass ich mit 19 Jahren gekifft habe.

Könnte mein früherer Arzt das dem Krankenhaus oder meinem jetzigen Arzt mitteilen? Auch wenn die Zeiten schon fünf Jahre her sind, gilt das noch als Sucht? Der Arzt kann sich ja von der Schweigepflicht entbinden wegen sowas.

Ich hab das schon Jahre nicht gemacht, hab mein Abi geschafft und sogar die Ausbildung zum Physiotherapeut

Zwei Mädchen aus meiner Klasse machen das heute noch mit mdma schmeissen, und prahlen damit sogar rum. Als ich sagte dass das nicht so schlau ist das rumzuerzählen, meinten die dass diese Substanzen wenn die wieder auf der arbeit sind aus dem Urin wären und der Arbeitgeber nur bei positiven Drogentest kündigen können. Ein andere Mitschüler meinte dann dass der blosse Verdacht reicht, vor allem wenn man sowas unter Zeugen noch rumerzählt. Und gerade im Krankenhaus die auf sowas achten.

Aber die eine meinte dann, man kann nicht zu einem drogentest gezwungen werden.

Meine Pflegedienstleitung meinte auch, wenn man süchtig oder regelmäßig kifft, kriegt man auf gar einen Fall das Examen. Das fand ich eben komisch, denn woher sollen die sowas wissen bzw wenn das die Person nicht von selber erzählt?

Und an anderer Stelle erzählen die vom Betriebsrat, dass man, selbst wenn man süchtig ist nicht gekündigt werden Kann, weil es in Deutschland als Krankheit gilt.

Kündigung, Rechtsanwalt, Polizei, Ausbildung, Recht, Arbeitsrecht, Sucht, Altenpflege, Drogen, Arztbesuch, Drogentest, Gesundheit und Medizin, Gesundheits-und Krankenpflege, kiffen, Krankenhaus, Krankenpflege, Pflegeberuf, Pflegedienstleitung, Schweigepflicht, Staatsexamen, Suchtverhalten, MDMA, Arbeitsrechtschutz
Befristeter Arbeitsvertrag! Moglichkeit auf unbefristeten AV? (Behörde feat. Angestellter / Arbeitnehmer KEIN Beamter)?

Einstellung der Betroffenen Person mit GdB 60 Anfang 07/2018 bei der BA (KEIN Beamter, Angestelltenverhältnis) mit Befristung als TSB (Telefonserviceberater für das Jobcenter) zu Ende 06/2020 mit Probezeit, diese bestanden ist. 

Möglichkeit auf einem unbefristeten AV nur mit internen Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen, da externe Bewerbungen nicht berücksichtigt werden bzw. nur sehr schwierig und externe Ausschreibungen befristet sind. 

Dennoch wurde sich auf eine externe Stelle bei der BA beworben, da näherer Arbeitsplatz gesundheitlich zwingend erforderlich ist (andere Geschäftsstelle, anderer Standort, gleiche Tarifstufe "TE 5"), neue Anstellung als Fachassistent in der EZ im Jobcenter in 11/2019, ABER Vertrag mit gleicher Befristung zu 06/2020, da O-Ton nicht länger als 2 Jahre befristet werden kann (Die Info hierzu kam mal, das man, wenn man sich bewirbt, unbefristet einstellen muss.), sondern die Befristung bis Ende 06/2020 bleibt. 

In 10/2019 wurdem neue Mitarbeiter eingestellt, die sich extern beworben, vorher keine Anstellung bei der BA hatten und die direkt einen unbefristeten AV erhalten haben.

Gibt es eine Möglichkeit, das betroffene Person einen unbefristeten AV bekommt, da a.) das Angestelltenverhältnis bereits bei der BA vorhanden ist und man die Info bekam, daß man bei einem Wechsel, wie z.B. den Aufgabenbereich mit gleicher Tarifstufe, unbefristet eingestellt werden muss und b.) externe Bewerber die komplett neu und ohne Erfahrung in den Bereichen sind, direkt unbefristet eingestellt wurden, obwohl die Ausschreibungen selbst mit einer Befristung ausgeschrieben war. 

In diesem Fall fühlt sich betroffene Person (GdB 60 hat mit starken gesundheitlichen Problemen), diskriminiert.

Wer kann helfen?

Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Erfolg, befristeter Arbeitsvertrag, Bundesagentur für Arbeit, Hilfeleistung, Jobcenter, Klage, Öffentlicher Dienst, Rechtslage, Sinn, unbefristeter-arbeitsvertrag, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Ich wurde heute gekündigt bzw freigestellt?

Hi, alles fing Freitag an als unser Meister zu einem Arbeitskollegen über mich gemeint hat das er mir eine reinhauen würde wenn ich den Auftrag falsch machen würde was ich allerdings nicht tat sondern sowieso alles richtig war

Ich habe ihm anschließend damit konfrontiert weil ich alles persönlich Mitgehört hatte

er jedoch meinte das ich nicht so ein Theater machen solle als ich entspannt sagte das er mir ruhig eine reinhauen kann er meinte sogar das er zum Chef gehen würde und ich dementsprechend nach Hause woraufhin ich erwiderte das er das auch ruhig machen kann

Anschließend war ich selber beim Chef und habe ihm die Situation geschildert woraufhin er ganz trocken seine Arme hochhebend meinte „Ja, was soll ich denn tun? kommt einfach klar“

Und hat mich fortgeschickt weil er angeblich sehr beschäftigt war

Heute als ich während der Arbeitszeit mit meiner Schwester telefoniert hatte weil es ihr nicht gut ging hat mich der besagte Meister dabei gesehen und ist aufgeregt zum Chef gegangen

Woraufhin ich beinahe eine Fristlose Kündigung gekriegt hätte letztendlich aber Freigestellt wurde

Es hieß außerdem auch das ich vom Chef aus Freitag gekündigt gewesen worden wäre aber andere seien für mich eingesprungen und hätten mich davor bewahrt

Das ist doch echt ein Witz!

Nun kurze Geschichte langer Text was kann ich nun tun ich habe bei der Arbeiterkammer bereits angerufen und ihnen die Situation geschildert und es hieß das ich eine Strafanzeige beantragen könnte wegen der körperlichen Drohung.

Arbeit, Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Chef, Firma

Meistgelesene Fragen zum Thema Arbeitsrecht