Arbeitslosengeld 1 wie viel Jahre arbeiten?

5 Antworten

Wenn man die Voraussetzung für die kurze Anwartschaftszeit ( nachzulesen im Internet ) nicht erfüllt, dann muss man innerhalb von 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit min.1 Jahr eine Versicherungspflicht nachweisen können.

Dann hätte man einen ALG - 1 Anspruch von min.6 Monaten, bei 2 Jahren wären es dann 12 Monate Anspruch, dass kann dann ab 50 und 58 Jahren auch mehr werden, wenn man dementsprechend lange eine Versicherungspflicht nachweisen kann, man könnte dann ab 58 Jahren ALG - 1 für max.2 Jahre bekommen.

Der Anspruch für einen Single läge aber nicht bei 70 %, sondern nur bei 60 % ggf.67 %, wenn man z.B. minderjährige Kinder hat.

Bei 12 Monaten durchgehender Arbeit 6 Monate

Bei 24 Monaten durchgehender Arbeit 12 Monate

60% vom letzten Netto, bei unterhaltspflichtigen Kinder 67%

Familiengerd  07.10.2019, 23:16

Man muss nicht tatsächlich oder auch "durchgehend" gearbeitet haben, entscheidend ist, das in diesen Zeiträumen für die entsprechende Gesamtzeit von 6 bzw. 12 Monaten Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, wie es auch z.B. beim Bezug von Krankengeld der Fall ist.

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warum du die Frage nun nochmals eingestellt hast verstehe ich nicht , da du bereits die richtige Antwort erhalten hast.

nach 12 Monate Arbeiten - 6 Monate Alg1

nach 24 Monate Arbeiten - 12 Monate Alg1

60% des Nettolohnes wird ausgezahlt

67% bei Unterhaltspflichten Kindern.

Das ist alles falsch.Nach 12 Monate hat man einen Anspruch von 63 % und nach weitern 6 Monaten landet man im alg 2 bezug mit 424€

Yugi17 
Fragesteller
 07.10.2019, 22:19

Und wie sieht es aus wenn man 2jahre lang war, wie lang gehen deine 62%

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herakles3000  07.10.2019, 22:21
@Yugi17

Die gibt es bei Hartz 4 nicht.

Der einziegste unterschied der noch erreich wird ist wen man extrem lange gearbeitet hat das man etwas länger alg 1 bekommen kann.Die % zahl änder sich nur wen man kinder hat oder verheiratet ist Dan sind das zb nur 68%

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Familiengerd  07.10.2019, 23:13
Anspruch von 63 %

Der Anspruch beträgt 60 %, mit Unterhaltsverpflichtungen für Kinder 67 %

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