Neue Ausbildung mit 35.vergütung plus bab reichen nicht aus. Kann bürgergeld beantragt werden?

3 Antworten

Nein, da wird sie keine Unterstützung bekommen. Wer sich in dem Alter noch mal beruflich umorientieren möchte, muss das in der Regel selber finanzieren. Ansonsten bleibt nur, sich wieder einen regulären Job zu suchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
TheodoreTbag  08.10.2023, 23:43

Hi, weißt du vielleicht ob man Unterstützung bekommt wenn man in der selben Situation mit 21 ist und wenn es die erste Ausbildung ist ?

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SlightlyAnnoyed  09.10.2023, 05:28
@TheodoreTbag

Da sind dann die Eltern für dich zuständig. In der Regel lebt man da ja noch zu Hause, da sollte man also mit ein paar Hundert Euro hinkommen. Muss man ausziehen, kann man (wenn die Eltern finanziell nicht gut gestellt sind) BAB beantragen. Reicht dann in der Regel für ein WG Zimmer oder eine kleine Einraumwohnung.

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Skywalker17  21.11.2023, 21:16

Normaleweise haben Menschen auch Ersparnisse. In den Fall kann sie keine staatliche Unterstützung bekommen.

Evtl. Wohngeld, da bin ich nicht sicher.

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Nein, sie bekommt kein Bürgergeld.

Muss sie in eine WG ziehen oder so.

In dem Alter wird sie ja bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, dann stünde ihr im Regelfall auch kein BAB - mehr von der Agentur für Arbeit zu.

Eine finanzielle Unterstützung durch Bafög - käme nur in einer schulischen Ausbildung oder Studium in Betracht.

Was hätte sie denn dann mit der Bruttovergütung an Netto raus ?

Da sie dann auch dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf BAB - haben sollte, käme ggf. Wohngeld von der Wohngeldbehörde in Betracht.

Sie müsste dann aber zumindest soviel Nettoeinkommen haben, dass sie davon ihre Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kann und dann noch min. 80 % vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt, der ihr mit Bürgergeld vom Jobcenter zustehen würde.

Wenn sie alleine wäre, würden das derzeit min. 502 Euro Regelbedarf sein, bei min. 80 % kämen also zur Warmmiete min.noch um die 400 Euro dazu, sie müsste dann schon auf min.um die 900 Euro Netto im Monat kommen.

Eventuell könnte sie ja noch einen Minijob ausüben, damit sie das zuschussfähige Mindesteinkommen erreicht.

Im Internet findet sie einen kostenlosen Rechner für Wohngeld, da könnte sie sich auch einen für Bürgergeld suchen, sollte das mit Wohngeld nichts werden.

Wenn man eine betriebliche Ausbildung macht und kein Studium, dann könnte ggf.ein Anspruch auf eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht kommen.

Das beste wäre wahrscheinlich, wenn sie vorher beim Jobcenter einmal einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbart, oder wenn sie sich Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit erworben hat, ggf.erst einmal da sich beraten lassen.