Darf mein Arbeitgeber verbieten dass ich wo anders einkaufen gehe?

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ob er das darf?

Selbstverständlich nicht.

Ob der das kann?

Jap, kann er. Nicht so direkt, aber sollte der mal jemand suchen, den er aus "betrieblichen Gründen" kündigen muss, steht man auf seiner Liste der zu entbehrenden Personan recht weit oben.

Was man dann dagegen macht?

Nix. Er kündigt ja nicht direkt deswegen, er wird zudem so schlau sein, dies niemals auch nur mit einem Wort zu erwähnen.

Sollte er es verbieten?

Wenn er einigermaßen normal tickt, nein, denn es kommt seinem Unternehmen zu zu Gute. Auf diese Weise sehen alle, wie es wo anders läuft. Gute Ideen bringen sie mit, schlechte auch und wissen, so nicht.

Sie bringen deren Sonderangeboten und Aktionen mit, das ist Betriebsspionage der ersten Güte. Besser gehts eigentlich nicht.


Aron5 
Fragesteller
 11.10.2019, 10:38

Ja, stimmt. Sehe ich auch so! Zum Beispiel weiß ich dass unsere Konkurrenz eine Menge Produkte führt, welche wir nicht führen. Ein Grund warum nicht nur viele Kunden sondern auch ich nach der Arbeit zur Konkurrenz einkaufen gehe.

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Nein, das kann er nicht, zumindest in Deutschland. Aber letztlich sollte man es nicht zu sehr auf Stress anlegen und nicht wenn man bei EDEKA arbeitet mit einer Rewe-Tüte erscheinen.


Aron5 
Fragesteller
 11.10.2019, 10:45

Man könnte ja auch unter das REWE-Logo ein "Nein, danke!" oder "nur wenn nichts anderes da ist" schreiben. Oder? Vielleicht ist das dann auch Rufmord.

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Artus01  11.10.2019, 10:48
@Aron5

Ach Quatsch, alles nur unnötige Provokation. Nur weil man im Grunde genommen alles darf, muss man es nicht tun um zu provozieren, das ist einfach kindisch.

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Atemu1  11.10.2019, 11:37
@Artus01

Doch kann er.

Die Arbeitskleidung gehört dem Discounter, wenn dieser nicht möchte dass seine Mitarbeiter in Kleidung seines Discounter dort Einkäufe tätigte, dann muss es Respektiert werden.

Dann darf er sagen, dass es nicht seinem Interesse dienen würde, wenn die Arbeitskleidung seines Discounter bei der Konkurrenz getragen wird.

Umkehret wäre es genau so.

Aber wenn du die Kleidung ablegst und Zivilkleidung anziehen würdest, dann kümmere es deinem Arbeitgeber nicht.

So darf jemand mit einem Discounter Kleidung von z.B. Lidl nicht damit zu REWE gehen, weil beide Discounter Konkurrenten sind und damit auf denn Arbeitgeber ein falsches Bild werfen würde.

Zwar lächerlich, aber dein Lohn kommt von dem Arbeitgeber.

Gehen seine Einkünfte zurück weil die Mitarbeiter falsche Informationen vermitteln, dann kann er pleite gehen und du besitzt damit keine Arbeitsplatz mehr.

Was glaubst was passiert, wenn ein Bild im Internet landet, wie z.B. jemand von Lidl Mitarbeiter bei Aldi einkaufen würde.

Dass geht dann über Soziales Netzwerk an die Kunden und schadet damit den Interessen des Arbeitgebers.

Dass Logo ist geschützt und der Discounter darf es nicht bei der Konkurrenz zeigen.

So darf z.B. kein Mitarbeiter von Lidl Werbung durch deren Logo bei Aldi machen.

Sozusagen eure Ware ist nicht so gut wie unsere, unsere ist besser.

Auch Werbung von sich dort liegen lassen wäre gleichermassen verboten.

Und der Namen so wie Handlung ist Werbung.

Entweder Werbung zu Gunsten des einen Discounter oder des anderen.

Ein altes Sprichwort sagt:

Verschmutze nicht denn Brunnen, aus welchem du selbst trinken willst.

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Artus01  11.10.2019, 17:19
@Atemu1

Nett das Du Dir so viel Mühe gegeben hast einen langen Kommentar zu schreiben.

Wo allerdings, steht in der ursprünglichen Frage auch nur irgendwas von irgendwelcher Arbeitskleidung ????

Aber gut:

Dann darf er sagen, dass es nicht seinem Interesse dienen würde, wenn die Arbeitskleidung seines Discounter bei der Konkurrenz getragen wird.

Er darf das sagen, wo habe ich geschrieben dass er das nicht sagen darf?

So darf jemand mit einem Discounter Kleidung von z.B. Lidl nicht damit zu REWE gehen, weil beide Discounter Konkurrenten sind und damit auf denn Arbeitgeber ein falsches Bild werfen würde.

Dazu solltest Du das entsprechende Gesetz mit dem passenden § anführen.

Gehen seine Einkünfte zurück weil die Mitarbeiter falsche Informationen vermitteln, dann kann er pleite gehen und du besitzt damit keine Arbeitsplatz mehr.

Wo ist da der Zusammenhang mit irgendwelcher Arbeitkleidung, das ist schon recht Prophetenhaft.

Was glaubst was passiert, wenn ein Bild im Internet landet, wie z.B. jemand von Lidl Mitarbeiter bei Aldi einkaufen würde.
Dass geht dann über Soziales Netzwerk an die Kunden und schadet damit den Interessen des Arbeitgebers.

Es wird immer drolliger.

Auch Werbung von sich dort liegen lassen wäre gleichermassen verboten.

Auch hier die Frage wo das steht, Gesetz und §.

Bis hierhin reicht es jetzt, der rest ist genauso zusammengewürfeltes Geschwurbel.

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Atemu1  11.10.2019, 19:43
@Artus01
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 
  • (UWG) § 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
  1. Schon ein Mahl etwas von einem Gesetz gehört, der unerlaubten Wettbewerb verbieten würde.
  2. Ob Apotheke oder Discounter unter sich, gemeinsam stehen die im Wettbewerb.
  3. Deren Logo ist geschützt, es dient als Werbung für deren Discounter.
  4. Auf denn meisten Arbeitskleidungen ist dass Logo des Discounter abgebildet.
  5. Ein anderer Discounter kann die These aufstellen, dass deren Mitarbeiter Werbung für denn eigenen Discounter machen durch deren Logo.
  6. Da der Arbeitnehmer diese Kleidung trägt, damit als Werbung für denn Discounter dient, darf diese Kleidung nicht bei der Konkurrenz getragen werden.
  7. Aber der Arbeitnehmer darf dort natürlich weiterhin einkaufen, nur nicht Mit der Kleidung für denn Discounter der Konkurrenz nicht anwesend sein.
  8. Es geht also nicht um die Person selbst, sondern einzig und alleine um dass Logo des Discounters bei dem der Arbeitnehmer arbeitet.

https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/BJNR141400004.html

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Artus01  12.10.2019, 08:07
@Atemu1

Zunächst nochmel der Hinweis dass in der Ursprünglichen Frage, und nur um Diese geht es, nicht die Rede davon ist, dass der Mitarbeiter auch die Arbeitskleidung seiner Supermarktkette beim Einkauf trägt. Ist es so schwer sich darauf zu konzentrieren und nicht irgendwas hinzuzudichten?

Nett das Du Dir aber weiterhin soviel Mühe gibst, leider vergeblich. Es reicht eben nicht aus auf ein Gesetz zu verweisen welches man nicht versteht oder gar nicht gelesen hat und welches dann letzlich nicht passt. Am einfachsten wäre gewesen Du hättest mal den § 1 UWG gelesen und auch verstanden, heisst es da nämlich:

Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Ein Mitarbeiter der Firma Rewe, der bei EDEKA einkauft, begeht keine geschäftliche Handlung, schon gar keine Unlautere. Selbst dann nicht wenn er noch den Kittel von Rewe trägt. Er kauft in dem Laden ein, mehr nicht! Spätestens wenn Du den Anhang zu § 3, Abs 3, gelesen hättest müsste es Dir aufgefallen sein. Nichts dort zielt auf irgendwelche Mitarbeiter überhaupt hin, egal ob mit oder ohne Berufskleidung.

Wir sind hier nicht in Amerika. Dort kannst Du als Mitarbeiter von Coca-Cola, wenn Du eine Dose Pepsi auf Deinem Schreibtisch stehen hast, Deine Papiere abholen.

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Atemu1  12.10.2019, 10:51
@Artus01
Wir sind hier nicht in Amerika. Dort kannst Du als Mitarbeiter von Coca-Cola, wenn Du eine Dose Pepsi auf Deinem Schreibtisch stehen hast, Deine Papiere abholen.
  • Natürlich denn die Aussage dieser Person wäre, dass er selbst nicht von diesem Produkt überzeugt ist.
  • Ein Verkäufer sollte die Interessen seines Arbeitgebers waren und glaubwürdig vertreten können.
  • Wenn dieser Mitarbeiter seine Produkte am Schreibtisch lobt, aber dann Pepsi trinken würde.
  • Würde es bedeutet Coca-Cola wäre gut Pepsi besser.
  • Verständlich dass Coca-Cola so etwas nicht auf sich sitzen lässt.

Du solltest eines begreifen, jeglicher Schäden des guten Rufes von deinem Arbeitgeber, wären Verluste für dich selbst.

Von denn Einnahmen des Arbeitgeber kommt dein Gehalt, sonst geht dieser in Insolvenz und lässt dich und andere arbeitslos zurück.

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/familienunternehmer/schlecker-pleite-wir-mussten-insolvenz-anmelden-wegen-einer-geplatzten-lastschrift/19803938.html?ticket=ST-36635982-iZ716MLwykp2rErRgsHT-ap4

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Artus01  12.10.2019, 15:30
@Atemu1

Was nun Deine Aussagen zu Coca-Cola und Pepsi angeht, sind sie schon in Ordnung, wenigstens etwas. Allerdings habe ich klar darauf hingewiesen dass das in Amerika möglich ist. In Deutschland wäre das nicht möglich, auch nicht in deutschen Niederlassungen der beiden Brausehersteller.

Auch bei BMW guckt man seine Mitarbeiter vorwurfsvoll an wenn er mit einem dicken Daimler zur Arbeit erscheint. Für Leitenden Mitarbeiter gibt es sogar ein Verbot dafür, sofern sie keinen Dienstwagen haben. Allerdings ist diese in den jeweiligen Arbeitsverträgen festgelegt. Ich kenne das, da ein Bekannter von mir bei Audi in Ingoldstadt eine leitende Funktion in der Personalabteilung hat. Man würde im Grunde auch noch den Zweitwagen für die Ehefrau vorschreiben, aber so weit geht es dann doch nicht.

Du solltest eines begreifen, jeglicher Schäden des guten Rufes von deinem Arbeitgeber, wären Verluste für dich selbst.

Woraus schliesst Du dass ich das nicht begreife? Lies doch einfach nochmal den letzten Satz meiner Antwort.

Von denn Einnahmen des Arbeitgeber kommt dein Gehalt, sonst geht dieser in Insolvenz und lässt dich und andere arbeitslos zurück.

Dass ich das als nicht richtig erachte, kannst Du aus keinem meiner Kommentare herleiten.

Was der Link in dieser gesamten Rubrik hier bedeuten soll erschliesst sich mir nicht, na gut in machen Dingen bin ich möglicherweise wirklich zu dämlich.

Nochmal ein glasklaren Fazit: Es gibt in Deutschland keinerlei gesetzliche Regelung für das in der Eingangsfrage gestellte Problem. Auch für das nicht was Du im Nachhinein noch dazugepackt hast.

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Atemu1  12.10.2019, 15:36
@Artus01

Warum wäre es in Deutschland nicht möglich, wenn doch unser Wirtschaftssystem zum selben Ergebnis führen würde.

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Artus01  12.10.2019, 15:51
@Atemu1

Zu welchem Ergebnis soll das Wirtschaftsergebnis denn führen? Es dürfte nichtmal Ansatzweise nachprüfbar sein ob ein verhalten wie in der eigentlichen Frage geschildert, den Umsatz schwächen würde.

Zudem gibt es in Deutschland etwas, das sich Grundgesetz nennt. Dort ist sowas wie die "Freie Entfaltung der Perönlichkeit" (Art. 2) garantiert.

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Artus01  12.10.2019, 18:07
@Atemu1

Du musst mir keine Links zu irgendwelchen Gesetzen einstellen, sowas finde ich locker alleine, aber Dank für Deine Bemühung.

Richtig, die Entfaltung "kann" (!) .....

Das tut sie in dem in der Frage geschilderten Fall jedoch sicher nicht. Siehe zweiter Satz in meinem vorherigen Kommentar.

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Aktuell gibt es in Deutschland noch die sogenannte Vertragsfreiheit; auch der Arbeitgeber darf Dir nicht vorschreiben, wo und was Du zu kaufen hast.


Aron5 
Fragesteller
 11.10.2019, 10:36

Ist das wirklich so? Oder kann er das im Arbeitsvertrag verbieten? Im Vertrag steht nämlich komischerweise eher das Gegenteil! Man darf sich nicht von Verwandten, Freunden oder Kollegen bedienen oder abkassieren lassen.

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Meandor  13.10.2019, 23:28
@Aron5

Dein Chef kann Dir keine Vorgaben machen, was Du in Deiner privaten Zeit machst, und wo Du dann einkaufen gehst.

Dein Chef kann aber im Arbeitsvertrag festlegen, dass Du während Deiner Arbeit keine Verwandten, Bekannten oder Angehörige abkassierst.

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Sag dem Chef "Ja kein Problem, wenn ich 20% Mitarbeiterrabatt bekomme." :D

Er kann dir das nicht verbieten.

Nein. Du kannst einkaufen, wo Du willst.