Wer Zahlt die Ärztliche Untersuchung?
Hallo, ich habe vor einigen Monaten angefangen in einer Hausarzt Praxis zu arbeiten. Auf ausdrücklichen Wunsch der Chefin sollte ich mir zur Sicherheit zu Beginn in ihrer Praxis Blutabnehmen lassen. (Sie wollte prüfen ob alle Impfungen noch vorhanden sind.) die Untersuchungen würde sie zahlen, versicherte sie mir. Als ich nach paar Wochen das Arbeitsverhältnis gekündigt habe, hat sie mir die Rechnung für die Untersuchung zukommen lassen. Nun ist meine Frage, ob ich die Rechnung zahlen muss, da ich die blutabnahme ja nicht für private Zwecke gemacht habe, sondern aus beruflichen Gründen und mit glauben, dass sie die Rechnung übernimmt, da sie es mir ausdrücklich so gesagt hat. Die Einverständniserklärung für die Blutabnahme habe ich allerdings unterschrieben, da ich mich auf Ihre Aussage verlassen habe und auch extra angegeben wurde das die Ärztin die Rechnung bekommt.
3 Antworten
das war eine arbeitsmedizinische untersuchung. die bezahlt der arbeitgeber.
das hat mit deinem einverständnis nichts zu tun- du hast nur zugestimmt, dass der arbeitgeber sein interesse befriedigt.
für die zukunft: auch bei arbeitsmedizinischen untersuchungen hast du arztwahlrecht und es besteht das recht, deine daten vor deinem arbeitgeber zu schützen. das heisst, du brauchst dich in der praxis deines chefs nicht untersuchen zu lassen und auch keine dokumente wie impfpass vorlegen. der arbeitgeber hat lediglich anspruch auf einen schriftlichen nachweis. und der ist so abzufertigen, dass deine daten geschützt werden.
Ich verstehe richtig, dass die Rechnung für die Untersuchung zuerst an Deine Chefin gegangen ist.
Daraus schließe ich, dass sie der Auftraggeber war - warum sollte sie sonst die Rechnung erhalten? Wobei ich sagen muss, dass ich dieses Vorgehen merkwürdig finde - normalerweise zahlt man selbst die Rechnung und kann sie dann beim Arbeitgeber einreichen und sich erstatten lassen. Aber wenn Deine Chefin die Rechnung bekommen hat, spricht das für Dich.
Einen Anspruch Deiner Chefin gegen Dich auf Erstattung müsste sie schon begründen. Wenn sie da keine schriftliche Vereinbarung vorlegen kann, spricht alles dafür, dass die Untersuchung allein in ihrem Interesse war, und damit ist ein Anspruch gegen Dich nicht gegeben - unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Wenn du auf ihren ausdrücklichen Wunsch, diese Untersuchung machen gelassen hast, musst du das nicht bezahlen.
Wenn die Chefin Geld will, muss SIE beweisen, dass ihre Forderung berechtigt ist.
Dafür hat sie die unterschrift der naiven Fragestellerin. Je nachdem was da genau auf dem Wisch stand recht problematisch.
Wird nur schwer zu beweisen.