Abfindung Anspruch?

6 Antworten

Ein Anspruch auf eine Abfindung wird in der Regel vor Gericht erfochten. Sie wird dann zugesprochen, wenn eine Kündigung in den Augen des Gerichtes nicht angemessen ist, wenn die soziale Reihenfolge nicht eingehalten wird.

Wenn eine Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgt (eben weil keine Arbeit vorhanden) sollten zuerst Kollegen entlassen werden die alleinstehend sind, die keine Familie zu versorgen haben, die altersmäßig weiter Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und die noch nicht all zu lange im Betrieb sind. Das wäre so ungefähr eine soziale Reihenfolge.


zksiesge 
Fragesteller
 26.09.2019, 09:35

Das im 2. Absatz trifft alles auf mich zu, deshalb rechne ich stark damit... dann muss ich Hilfe beim Rechtsanwalt holen, aber die Frage ob sich das überhaupt rendiert, bei 2000 brutto und 4 Jahren in der Firma

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Maximilian112  26.09.2019, 09:40
@zksiesge

Der RA wird sich deine Geschichte anhören und eben diese Frage beantworten. Das wird wohl noch keine große Investition werden.

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Bei einer ganz normalen Kündugung, aus nachweisbaren betrieblichen Gründen, hast du gar keinen Anspruch auf eine Abfindung. es sei denn, es gibt einen entsprechenden Tarifvertrag oder in deinen Arbeitsvertrag steht davon etwas drin,

wer hat dann Anspruch auf eine Abfindung?

Es gibt keinen pauschalen "Anspruch" auf Abfindung.

Abfindungen werden i.d.R. vom Arbeitgeber angeboten weil der Mitarbeiter schwer kündbar ist (z.B. schwanger, schwerbehindert.....), weil lange Kündigungsfristen gelten und/oder Arbeitsgerichtsverfahren vermieden werden sollen.

Weiter gibt es Abfindungen wenn es einen Betriebsrat gibt und dieser mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan vereinbart.

Beim Arbeitsgerichtsverfahren schlägt der Arbeitsrichter oft eine Abfindung vor.

Gängig sind Abfindungen von einem halben Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. In Sozialplänen wird oft eine höhere Abfindung vereinbart.

Bekommst Du die betriebsbedingte Kündigung, kannst Du, falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden und Du auch kein Gewerkschaftsmitglied bist, selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen.

Bei der Klageformulierung hilft man Dir und das ist kostenlos (keine Rechtsberatung). Ein Anwalt ist in der ersten Instanz nicht vorgeschrieben.

Faustformel: Pro Jahr Betriebszugehörigkeit 0,5 Bruttogehälter, wenn im Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist.
ABER: Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann die Abfindung wegfallen.

Hexle2 Hat eigentlich alles gut beschrieben und auf den Punkt gebracht. Nur mal zur Klarstellung. In der Regel ist die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber das Ergebnis von Verhandlungen. Der Arbeitgeber möchte sich, trotz den Schwierigkeiten des deutschen Arbeitsrechts trennen und zahlt dem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes sozusagen als Schmerzensgeld eine Abfindung. Da die Verhandlungen taktisch äußerst komplex sein können kann ich nur dringend empfehlen gegebenenfalls mit Kollegen zusammen eine Erstberatung bei einem wer sie hätten Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Der dann gewonnene Überblick über die Rechtslage lohnt sich in jedem Fall. Ich erlebe es leider viel zu häufig, dass Arbeitnehmer alleine verhandeln und Verträge schließen, bei denen sich mir die Nackenhaare sträuben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

zksiesge 
Fragesteller
 26.09.2019, 11:16

Danke für die Antwort.

Ja allein hätt ich das sowieso nicht gemacht, wenn dann mit Rechtsanwalt..ich denk nur da ich erst seit 4 Jahren fest da bin und vorher über zeitarbeit 1 Jahr da war wird das wahrscheinlich nicht viel werden, aber falls doch besser wie nichts . Wird das 1 Jahr zeitarbeit auch mit einberechnet?

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Robert Mudter  26.09.2019, 11:34
@zksiesge

Aus meiner Sicht Teil der Verhandlungen. Ich würde schlicht darauf bestehen, dass dies mit Berücksichtigung findet. Und noch mal, es gibt hier keinerlei gesetzliche Vorgaben. Alles ist verhandelbar.

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