Feiertagsregelung bei 4 Tage Woche?
Hallo, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
38,5 Stunden Woche, Die nötigen Stunden werden von Montag bis Donnerstag gemacht, Freitag ist immer frei. Also handelt es sich um eine 4 Tage Woche. KV Metaller Handel
Würde nun gerne wissen welche Regelung es gibt wenn nun der Freitag ein Feiertag wäre? Müsste es nun einen zusätzlichen freien Tag geben?
Sollte zum Beispiel der Montag ein Feiertag sein, so müsste man dann auch nur Dienstag bis Donnerstag arbeiten, oder?
Gebe es sonst noch irgendwelche speziellen Regelungen bei einer Verteilung mit dieser Arbeitszeit bzw. der 4 Stunden Woche?
Danke für eure Antworten
4 Antworten
Würde nun gerne wissen welche Regelung es gibt wenn nun der Freitag ein Feiertag wäre? Müsste es nun einen zusätzlichen freien Tag geben?
Nein, muss es nicht.
Sollte zum Beispiel der Montag ein Feiertag sein, so müsste man dann auch nur Dienstag bis Donnerstag arbeiten, oder?
Korrekt.
Die Entgeltfortzahlung bei einem Feiertag richtet sich nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Ein Arbeitnehmer muss demnach an einem Feiertag so bezahlt werden, wie er ohne Feiertag hätte bezahlt werden müssen.
Da bei Dir an Freitagen keine Arbeit geplant ist und entsprechend keine Arbeitszeit ausfällt, muss der AG auch kein Feiertagsentgelt bezahlen.
Bei Feiertagen die auf Tage fallen, die Du ohne Feiertag arbeiten musst, werden die Stunden berechnet, die Du sonst geleistet hättest.
Diese Aussagen nach deutschem Recht dürften mit ziemlicher Sicherheit also auch für Österreich zutreffen.
So ist es. Auch hier gilt das "Lohn- oder Entgeltausfallprinzip"
Nein, wenn der Feiertag auf einen freien Tag fällt ist das einfach Pech, egal welchen Arbeitsrhytmus man hat. Neujahr am Sa oder So ist für alle einfach Pech.
Wenn der Feiertag auf einen Montag , Dienstag , Mittwoch oder Donnerstag fällt , dann müssen dir die Stunden von diesem Tag gutgeschrieben werden.
bedeutet die Woche hat dann nur 3 Tage für dich.
Du hast von Freitag bis Sonntag immer frei, ob da ein Feiertag ist oder nicht. Du hast keinen Anspruch auf einen anderen freien Tag.
Beispielsweise kann es sein, dass der Heilige Abend am Sonntag ist, dann hast Du Montag und Dienstag frei, musst aber nicht dafür am Freitag und Samstag arbeiten. Ist der Heilige Abend aber an einem Donnerstag, hast Du Freitag und Samstag frei. Das ist dann für Dich Pech.
Ich nehme an, es geht hier um österreichisches Recht, da KV wohl "Kollektivvertrag" heißen soll.
Österreichisches und deutsches Arbeits- und bürgerliches Recht sind sich aber sehr ähnlich und inhaltlich weitgehend identisch.
Diese Aussagen nach deutschem Recht dürften mit ziemlicher Sicherheit also auch für Österreich zutreffen.