Muss man Feiertage nacharbeiten?

2 Antworten

 Stimmt das?

Nein, das stimmt nicht.

Dein Chef soll sich mal das Entgeltfortzahlungsgesetz anschauen. Da steht im § 2 Abs. 1:

"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen das er ohne Arbeitsausfall erhalten hätte"

Das bedeutet, Dein AG muss Dir den Feiertag am Dienstag bezahlen und der Freitag bleibt frei. Würdest Du am Freitag arbeiten, wären das Überstunden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was er da sagt ist Unrecht