Beziehung mit Arbeitskollegen als BR-Mitglied?

6 Antworten

Das solltest du als BR Mitglied wissen und es ist erschreckend, dass du hier etwas nachfragst was eindeutig in den Wissensbestand deiner Funktion gehört.

Antwort: Nur die Tatsache einer Partnerschaft mit einer Arbeitskollegin ist kein Grund für eine Abmahnung oder gar Entlassung. Du musst halt eine immense Selbstdisziplin entwickeln mit deiner Partnerin NICHT über Inhalte deiner BR-Gespräche zu reden.

Du solltest darauf achten, dass du deinen Kollegen nicht bevorzugst und keine vertraulichen Unternehmensinformationen an ihn weitergibst.

Ich kann mir jedoch vorstellen, dass das Vertrauen zu dir als Betriebsratmitglied gebrochen ist, sollte das rauskommen.

Liani892 
Fragesteller
 15.10.2019, 06:53

Danke für deine Antwort.

Denke auch dass es gut sein kann das das Vertrauen verloren geht, obwohl man mir bei allem vertrauen kann.

Vielleicht wäre es ja nicht schlecht einem BR Mitglied das zu sagen, ich würde mich auch zurück ziehen (mein Amt abgeben) aber habe Angst gekündigt zu werden.

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Kuestenflieger  15.10.2019, 12:50
@Liani892

kündigung ist nur bei verfehlungen manchmal möglich , das ist ja schon extra so gedreht .

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Mir fallen dabei nur die Gegebenheiten ein, dass der Ehepartner nicht der Vorgesetzte des anderen sein darf. Die Firma sollte bemüht sein, alles in diese Richtung zu unterbinden ggf. durch versetzen in eine andere Abteilung o.ä.

Eine Beziehung mit einem BR Mitglied, hat damit zunächst nichts zu tun. Es entstehen für den Partner auch keine Vorteile daraus.

Als BR hast du eine Schweigepflicht! Natürlich kann man mit seinem Ehegatten oder Lebenspartner darüber reden um sich auszutauschen oder auch mal eine andere Sichtweise zu gewinnen aber dann sollte dein "Partner" auch wissen, dass er den Mund zu halten hat.

vgl.
https://www.betriebsratspraxis24.de/news/betriebsratspraxis-extra/typische-fehler-bei-der-betriebsratsarbeit/geheimhaltungspflichten/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Liani892 
Fragesteller
 15.10.2019, 06:49

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich muss mich ausbessern: es ist ein Kollege aus einer anderen Abteilung und er ist nicht im BR.

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Kuestenflieger  15.10.2019, 12:48
@Liani892

ist doch unwichtig ! egal in welcher abteilung der lover ist !

wäre er auch ein BR Mitglied hättet ihr beide die gleiche stillbleibepflicht. verschwiegenheit .

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Wir haben seit der letzten BR-Wahl ein Betriebsratsmitglied, dessen Ehefrau mit ihm in einer Abteilung arbeitet.

Nach einiger Zeit ist uns aufgefallen, dass in dieser Abteilung Dinge bekannt waren, die den Mitarbeitern nicht bekannt sein konnten. Auf Nachfrage hat unser Kollege uns versichert, dass er seiner Frau keine Tagesordnungen und Unterlagen zeigt.

Es lag die Vermutung nahe, dass seine Frau daheim in die Unterlagen geschaut und ihren "Freundinnen" im Betrieb manches erzählt hat.

Wir haben unseren Kollegen daher gebeten, seine Unterlagen im Betriebsratsbüro zu lassen, zu dem er ja einen Schlüssel hat, und die Tagesordnungen für Sitzungen bekommt er auch nicht mehr per Mail sondern von einem BRM persönlich überreicht.

Es gibt keinen Paragrafen der verbietet, dass ein AN kein BRM sein darf, wenn er innerhalb des Betriebs eine Beziehung hat.

Allerdings kann es für das BRM Schwierigkeiten geben, wenn Dinge wie z.B. anstehende Kündigungen, von anderen Kollegen kommuniziert werden.

Es geht die MA auch nichts an, wann ein einzustellender MA z.B. Geburtstag, welchen Familienstand und/oder wieviele Kinder er hat. Es gilt der Datenschutz.

Wenn Du aufpasst, dass Dein Arbeitskollege keine Einsicht in Deine Unterlagen hat und Du ihm nichts erzählst, was unter die Geheimhaltungspflicht und den Datenschutz fällt, ist Dein Betriebsratsamt kein Problem.

Sollte Deine "Beziehung" Dir entsprechende Fragen stellen, rede in Ruhe mit ihm und mach ihm klar, dass Du ihm diese Dinge nicht erzählen darfst.

Allerdings gibt es auch vieles, das man kommunizieren kann, auch wenn es manchen AG/Vorgesetzten nicht gefällt. Ein Betriebsrat ist kein "Geheimrat" und nicht alles was die "Obrigkeit" als geheimhaltungspflichtig hält/halten will, ist das auch.

Wenn Du entsprechend geschult bist, wirst Du das auch einschätzen können und ggf. bei anderen BRM nachfragen können.

Es geht nicht darum ob es jemand überprüft, sondern darum, wenn sich der Partner mal irgendwo verplappert, wodurch raus kommt, dass er über internes Bescheid weiß.

Das wird dann Fragen aufwerfen und die Sache nimmt seinen Lauf...