Werde ich im Öffentlichen Dienst gekündigt? HiLFE habe angst!?

5 Antworten

Hallo, arbeite seit gut 5 Jahren im Öffentlichen Dienst als Sachbearbeiter inkl Ausbildung und bin 22 Jahre alt. Seit gut 1Jahr bin ich gewechselt in die Tochtergesellschaft

Tochtergesellschaft von was ???

Ich arbeite in einem Öffentlichen Konzern wo ca 60% der Belegschaft nocht Beamte sind.

???

Allein nach diesen beiden Sätzen, kann ich deinen Chef verstehen.

Ein Tipp - such dir einen Job von dem Du etwas verstehst.

Für den ÖD scheinst Du nicht geeignet zu sein.

Geh erst einmal zu Deinem Betriebs-/Personalrat und schildere Deine Situation. Zum Gespräch mit dem Leiter brauchst Du nicht alleine gehen, zumal Dir dann drei Personen gegenüber sitzen. Das überfordert viele AN, auch solche die nicht so verunsichert sind wie Du im Moment.

Vor einer Kündigung muss erst einmal abgemahnt werden und das ist ja wohl noch nicht geschehen. Du solltest vor dem Gespräch mal überlegen, ob es evtl. eine (oder mehrere) andere Abteilung gibt, deren Aufgaben Dir mehr liegen und die Du ohne größere Beanstandungen bewältigen kannst.

Momentan sehe ich noch keinen Kündigungsgrund aber auf Dauer wirst Du bei bewiesener Minder-/Schlechtleistung wohl schlechte Karten haben. Kein AG kann und wird erwarten, dass alle AN herausragende Leistung bringen. Sollte aber ein AN trotz Versetzungen in andere Abteilungen/Aufgabengebiete permanent unter dem Durchschnitt liegen und immer überdurchschnittlich viele Fehler machen, wird man sich wohl irgendwann von ihm trennen, da er seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann und die Kollegen auf Dauer zu sehr belastet.

Zur "Schlechtleistung" habe ich einen kurzen Ausschnitt aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde zum § 1 Kündigungsschutzgesetz:

"Schlechtleistung: Eine Kündigung gegenüber einem AN wegen Minder- oder Schlechtleistung kann als verhaltensbedingte oder als personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein.

 Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt voraus, dass dem AN eine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist. Eine längerfristige deutliche Unterschreitung der durchschnittlichen Arbeitsleistung kann ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der AN weniger arbeitet als er könnte.

Eine personenbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn bei einem über längere Zeit erheblich leistungsschwachen AN auch für die Zukunft mit einer schweren Störung des Vertragsgleichgesichts zu rechnen ist (BAG, 3.6.2004 - 2 AZR 386/03)"

Fristgerecht gekündigt werden kannst Du überall... Wer oder was bist Du? Was kannst Du? Deine Ausdrucksweise in der Frage ist nicht überzeugend

Vielleicht solltest du dich lieber für eine Stelle bewerben, bei der du nicht so viel schreiben musst. Mir ist klar, dass bei dir immer noch jemand nachkorrigieren muss und das geht auf Dauer nicht. In einer "normalen" Firma wärst du längst gekündigt worden.

Wenn du im Öffentlichen Dienst bist, müsste es einen Personalrat geben, nicht Betriebsrat. Aber unabhängig davon, ob der Arbeitgeber nun der oder der ist: wegen der "Schlechtleistung" kannst du nicht gekündigt werden. Das ist m.E komplett ausgeschlossen, vorallem wenn es einen Betriebsrat/ Personalrat gibt. Vorher müssten mit dir regelmäßig Gespräche geführt werden und Maßnahmen unternommen werden, die der Situation Abhilfe verschaffen, man müsste dich z.B auf Lehrgänge und Fortbildungen schicken. Ich würde mir keine allzu großen Sorgen machen. Investiere deine Kraft eher in der Problemsuche: liegt dir das Arbeitsgebiet nicht? Lief in der letzten Stelle alles glatt? Stehst du zzt. unter privatem Stress? Gibt es Weiterbildungen, die du wahrnehmen kannst und dem Chef vorschlagen kannst? Liegt es am Arbeitsumfeld?

LG jane