Dürfen Schichtleiter und Vorarbeiter auch gleichzeitig als Betriebsrat fungieren?

10 Antworten

Dürfen Schichtleiter und Vorarbeiter auch gleichzeitig als Betriebsrat fungieren?

Wenn sie von den Mitarbeitern gewählt werden, selbstverständlich. Auch ein Abteilungsleiter kann wählen und gewählt werden, wenn er nicht "Leitender Angestellter" nach § 5 Betriebsverfassungsrecht ist (und das sind i.d.R. nicht viele).

Hallo,

du wirfst da aber etliches durch einander :-))

Gewaltenteilung hat etwas mit dem Staat zu tun und soll verhindern, das eine Partei (wie 1933) den gesamten Staat kontrollieren kann.Deswegen ist die Gesetzgebung (also das Parlament und die Regierung) nicht für die Ausführung derselben zuständig noch darf sie das überhaupt.Dafür gibt es die Executive , die wiederum durch die richterliche Gewalt kontrolliert wird.

Ein Betriebsrat hingegen vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer eines Betriebes und zu diesen gehören eben auch Schichtleiter und Vorarbeiter.Deswegen wird der BR ja auch von allen AN gewählt und rein theoretisch kommen dadurch auch nur die Kollegen in diesen, die das Vertrauen aller AN geniessen.

Zu Beachten ist aber eben dabei, das der BR das Wohl aller AN im Blick haben muß und daher manchmal Wünsche eines einzelnen ablehnen bzw. negativ bescheiden muß.

Beispiel.....natürlich hätte ich gerne 10.000€ netto im Monat :-))) Aber bei näherem Nachdenken ist mir natürlich klar, das sowas nur geht, wenn auch entsprechende Einnahmen da sind und dieser Lohn dann auch für alle möglich wäre.

Schicht- und Vorarbeiter sind Arbeitnehmer. Wenn sie von der Belegschaft gewählt werden, können sie natürlich auch als Betriebsrat fungieren.

ja, sie dürfen das gleichzeitig machen. Sie werden ja auch von der Belegschaft gewählt.