Fahrgastrechte gemäß der EG Verordnung 1371/2007 gelten nur im Eisenbahnverkehr. Du bist mit deiner Zuggebundenen Fahrkarte nicht dazu berechtigt, eine U-Bahn, eine Straßenbahn oder einen Bus zu nutzen, sofern dies aufgrund einer Zugverspätung- oder Ausfalls erforderlich sein sollte.
Hintergrund ist, dass diese Verkehrsmittel nicht durch die Fahrgastrechte abgedeckt sind. Das Recht auf Weiterbeförderung unter veränderter Streckenführung bleibt hiervon natürlich unberührt.
Auch deine Rechte auf Beförderung durch ein alternatives Verkehrsmittel sind hiervon ausgenommen.
Ob zusätzlich gekaufte Verbundfahrkarten zur Anreise an den Zielbahnhof lt. Fahrkarte entschädigt werden, entscheidet ausschließlich das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main auf deinen Antrag hin.