Zusätzliches Verbundsticket kaufen und Kosten erstatten lassen

Fahrgastrechte gemäß der EG Verordnung 1371/2007 gelten nur im Eisenbahnverkehr. Du bist mit deiner Zuggebundenen Fahrkarte nicht dazu berechtigt, eine U-Bahn, eine Straßenbahn oder einen Bus zu nutzen, sofern dies aufgrund einer Zugverspätung- oder Ausfalls erforderlich sein sollte.

Hintergrund ist, dass diese Verkehrsmittel nicht durch die Fahrgastrechte abgedeckt sind. Das Recht auf Weiterbeförderung unter veränderter Streckenführung bleibt hiervon natürlich unberührt.

Auch deine Rechte auf Beförderung durch ein alternatives Verkehrsmittel sind hiervon ausgenommen.

Ob zusätzlich gekaufte Verbundfahrkarten zur Anreise an den Zielbahnhof lt. Fahrkarte entschädigt werden, entscheidet ausschließlich das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main auf deinen Antrag hin.

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Es kann sein, dass du mehrere BahnBonus-Teilnehmerkonten bei der Deutschen Bahn hast, dies solltest du in gegebener Zeit durch den BahnBonus-Service prüfen lassen.

Unter der 030 2970 erreichst du diesen in der Zeit von 6 bis 23 Uhr. Nenn hierzu nach der Begrüßung das Stichwort ,,Bonus“

Per E-Mail erreichst du diese unter bahnbonus-service@bahn.de

Alternativ kann es auch sein, dass du eine BahnCard und BahnBonus Card hast, welche dem selben Teilnehmerkonto zugeordnet ist. In diesem Fall spielt es keine Rolle, welche Nummer du zum sammeln eingibst, da Sie zentral einem Punktekonto zugeordnet werden.

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Die geleistete Zahlung wird nach Retoureneingang und Verbuchung auf die Bankverbindung zurückgezahlt, mit welcher du die Zahlung geleistet hast.

Dieser Vorgang passiert ganz automatisch.

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Deine Äußerungen könnten als ,,sexuelle Beleidigung“ gemäß § 185 StGB bestraft werden, sofern es zu einer Anklage kommt.

Es wäre natürlich am einfachsten, keine Straftaten zu begehen bzw. nicht aus niederen Beweggründen Frauen sexuell zu belästigen :)

(Dieser Tipp war sogar kostenfrei)

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Gemäß § 5 Abs. 1 JArbSchG ist die Beschäftigung von Kindern verboten.

Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. (§ 2 Abs. 1 JArbSchG)

Schwarzarbeit stellt eine Straftat dar. Das mit arbeiten wird also nichts.

Bevor du an irgendwelche Berufsziele für die Zukunft denkst, empfehle ich dir vorher in der Schule etwas über geltende Gesetze zu lernen.

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Gemäß § 5 Abs. 1 JArbSchG ist die Beschäftigung von Kindern verboten.

Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. (§ 2 Abs. 1 JArbSchG)

Schwarzarbeit stellt eine Straftat dar. Das mit arbeiten wird also nichts.

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Es liegt keine Straftat vor. § 239a StGB bestraft nicht den Versuch.

Insofern ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens unnötig, für die Behörde und Betroffenen zeitaufwendig und führt letztendlich zur Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO oder eher zur Mitteilung, dass kein Täter ermittelt werden konnte.

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Die PlayStation 5 wurde nicht dafür konstruiert, dauerhaft durch ,.HotSpot“ Internet zu beziehen.

Die Verbindungsabbrüche könnten passieren, weil du auf deinem iPhone keine Eingaben tätigst. Irgendwann kommt es zur Schonung deiner Batterie dann dazu, dass das iPhone die Verbindung trennt.

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Woher die betreffende Person deine Rufnummer bekommen hat, wird man dir hier nicht zweifelsfrei beantworten können, da es unterschiedliche Wege dazu gibt.

Wenn du dich dadurch genötigt oder nachgestellt fühlst, wende dich bitte an die Polizei.

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Wegschmeißen

Ganz offenkundig möchtest du einfach die Gläser nicht zurückgeben, da es dir unangenehm ist dass andere Menschen im betreffenden Laden dies mitkriegen.

Beachte bitte, dass das zurückgeben von Pfandgläsern keine Straftat ist, sondern etwas ganz normales was im Normalfall auch niemanden verwundern sollte.

In deinem Fall würde ich dir aber empfehlen, einfach alles wegzuschmeißen, da sich deine Ansicht diesbezüglich wohl nicht ändern wird.

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Du möchtest, ohne einen gültigen Fahrschein mit dir zu führen eine Reise antreten. Beachte dazu bitte, dass dir je nach gewählten Verkehrsmittel eine Fahrpreisnacherhebung bzw. ein erhöhtes Beförderungsentgelt (FN/EBE) berechnet wird, was letztendlich das selbe ist.

Zu deiner Frage, ob du nun mit einem fotografierten Ticket eine Reise antreten kannst, so kann ich dir mitteilen dass dies nicht möglich ist.

Bei der Kontrolle deines Fahrscheins wird eine Tastkontrolle durchgeführt (ausgenommen hiervon sind Online-Tickets/Handy-Tickets)

Du kannst dir für deine beabsichtige Fahrt entweder ein neues Ticket kaufen oder dir einen EBE-Beleg ausstellen lassen und unter Vorlage deiner personalisierten Fahrkarte das erhöhte Beförderungsentgelt auf ein ermäßigtes Beförderungsentgelt in Höhe von 7,00€ vermindern lassen.

Die oben genannten Regelungen können je nach genutztem Verkehrsunternehmen / Verkehrsverbund abweichend sein.

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Du wurdest ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Aufgrund dessen wurden die in deinem Verkehrsverbund geltenden Beförderungsbedingungen angewendet und ein sogenannter EBE-Beleg (Erhöhtes Beförderungsentgelt) mit diesem festgesetzt.

Die Höhe des EBE beläuft sich im Normalfall auf 60,00€. Der Betrag kann je nach Verkehrsverbund abweichend sein.

Der EBE-Beleg konnte dir nicht vor Ort ausgestellt werden. Da der EBE-Beleg eine rechtsgültige Zahlungsaufforderung darstellt, wirst du diesen noch per Post erhalten.

Du teilst außerdem mit, dass du generell über eine Fahrkarte verfügst. Du kannst diese selbstverständlich nachreichen, in diesem Fall würde dann ein ermäßigtes Beförderungsentgelt in Höhe von 7,00€ anfallen. Beachte jedoch, dass übertragbare Tickets im Normalfall nicht nachträglich anerkannt werden.

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Mit deiner Gewerbeanmeldung erfolgt eine Anmeldung bei der BG Verkehr. Die Anmeldung erfolgte auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der BG Verkehr.

Du kannst dich von der Unternehmerversicherung kraft Satzung jedoch befreien lassen. Die Antragsvorraussetzungen für einen solchen Antrag findest du hier:

https://www.bg-verkehr.de/mitgliedschaft-beitrag/mitgliedschaft/pflichtversicherung/unternehmerversicherung#befreiung-von-der-pflichtversicherung

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Gemäß geltender Datenschutzbestimmungen und dem Code of Conduct für deutsche Wirtschaftsauskunfteien werden Anfragen zur Identitäts oder Altersprüfung 12 Monate nach der Einmeldung bei der entsprechenden Auskunftei automatisch gelöscht.

Die Eintragung dieses Merkmals hat keine Auswirkungen auf deinen Score.

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Bitte gehe auf paypal.de und dort auf Einstellungen>Zahlungen>Verwalten sie Zahlungen im Einzugsverfahren.

Dort ist eventuell noch SONY als Zahlungsempfänger berechtigt. Bitte in diesem Fall löschen und dann erneut die Verknüpfung versuchen.

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Man könnte mit seinem Arbeitgeber über die Situation sprechen oder in seinem Freundes/Familienkreis um Finanzielle Unterstützung bitten.

Wenn es sich um ein dauerhaftes Problem handelt, sollte man einen Jobwechsel in Betracht ziehen.

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