3 Betriebsratsmitglieder streiken nicht. Es ist korrekt gegenüber die Belegschaft?

3 Antworten

Betriebsrat und Gewerkschaft sind zweierlei. Auch wenn Betriebsratsmitglieder in der Gewerkschaft sind, steht es ihnen frei, ob sie am Streik teilnehmen oder nicht.

Aus Gründen der Solidarität wäre das zwar wünschenswert.

Ich war in einer großen Firma viele Jahre lang in leitender Position tätig, auch Gewerkschaftsmitglied. An Streiks habe ich nie teilgenommen.

Unser Direktor hat sehr genau festgehalten, wer von seinen Führungskräften an Streiks teilgenommen hat. Das Unternehmen zahlte sehr gute Gehälter und der Direktor war durchaus sozial eingestellt.

Doch eines hasste er wie die Pest, die Gewerkschaft.

Er liess auch nicht zu, dass Mitarbeiter ihre Fahrzeuge auf dem Firmenparkplatz abstellten, auf deren Fahrzeuge z. B. Aufkleber von Parteien angebracht waren.

Da nahm sich der Direktor auch die Zeit, mal durch die Reihen der geparkten Fahrzeuge seiner Mitarbeiter zu gehen. Notierte sich KFZ Nummern und liess den Halter feststellen, so er Aufkleber an den Fahrzeugen vorfand, die er nicht akzeptierte. Entweder Aufkleber sofort entfernen, oder Verbot den Firmenparkplatz zu nutzen.

Nahm eine Führungskraft am Streik teil, so hatte dies zur Folge, dass man dieser Person das Leben in der Firma so schwer machte, dass der Betroffene schliesslich kündigte.

Unser Direktor fand da immer Wege solche Leute loszuwerden, ohne dass der Verdacht aufkam, dass das auf die Streikteilnahme zurückzuführen ist.

korrekt nicht - aber üblich

auch bei Überstundenstop

machen  in meinem Betrieb die Betriebsräte weiter Überzeit

Welche Gegenargumente haben denn die Mitarbeiter?

Ein Betriebsrat und die Gewerkschaft sind in der Tat verschiedene Dinge. In seiner Funktion als Betriebsrat darf niemand zum Streik aufrufen. Wenn er gleichzeitig auch Gewerkschaftsmitglied ist, dann darf es das tun, aber nicht im Rahmen der Arbeitszeit und nicht über Informationswege des Betriebs. Daher stehen Streikposten in der Regel auch immer vor dem Betrieb.

Ob ein BR-Mitglied selbst streikt, ist ihm also rechtlich gesehen genauso freigestellt wie jedem anderen Arbeitnehmer. Eine geschlossene Front der Solidarität wäre zwar immer wünschenswert, aber kann auch nicht erzwungen werden.

Schließlich muss man bedenken, dass man sich als Betriebsrat durch seine Arbeit für den Rest der Belegschaft oft durchaus selbst sehr stark in die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber begibt und dadurch auch ganz ordentliche Nachteile im eigenen beruflichen Fortkommen bekommen kann. Besonders in einer Führungsposition.

Ich würde also ein Betriebsratsmitglied nicht unbedingt nur deshalb verdammen, weil er nicht streikt. Hier muss man eventuell durchaus Verständnis für die persönliche Situation haben und auch die sonstige Arbeit betrachten. Sollte er generell keine gute BR-Arbeit leisten, darf man das ja bei der nächsten Wahl bedenken.