Wahlalter

21 (wie früher) 35%
18 (also so beibehalten) 30%
16 (wie bei der Europawahl) 14%
14 (wie bei Schutzalter und Strafmündigkeit) 11%
Andere Antwort. Bitte angeben! 8%
35 (Mindestalter um US-Präsident zu werden) 3%
25 0%
30 0%
40 (Mindestalter um Bundespräsident zu werden) 0%

37 Stimmen

8 Antworten

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Generell halte ich ein Mindestwahlalter von 20 Jahren für angemessen. [21 ist eine seltsam unrunde Zahl, die aus meiner Sicht absolut keinen Sinn ergibt.]

Allerdings sollten Bürger, die bereits Einkommenssteuer zahlen, schon ab 16 wählen dürfen.


Fruchtigjan601 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 16:53

Also ähnlich zum bosnischen Model, nur mit Wahlalter 20 anstatt 18?

21 (wie früher)
Wo sollte, eurer Meinung nach, das Wahlalter bei der Bundestagswahl liegen?

Wenn ich so lese, wie unglaublich wenig politische Bildung bei Jugendlichen vorhanden ist, plädiere ich dafür, das Wahlalter wieder auf 21 zu erhöhen.

Alex

18 (also so beibehalten)

18 ist meiner Meinung nach am angemessensten

Aber mit 14 wäre wirklich übertrieben früh das wird es vermutlich und hoffentlich nicht geben denn dann werden sehr viel die AFD Wählen außerdem finde ich Jugendliche für so etwas wie die Bundestagswahlen einfach nicht nicht so gut geeignet

Andere Antwort. Bitte angeben!

Moin,

Ab 6 Jahren. Dann würden die Interessen der Schüler auch mal vertreten werden! Ich finde das eine sehr sinnlose Ausrede "Die Kinder wären zu leicht beeinflussbar und bestechlich" ... Die Erwachsenen auch!

Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Fruchtigjan601 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 20:29

Was hältst du von sogenannten "Wahlrecht von Geburt"?

Fleischtester  19.05.2025, 20:36
@Fruchtigjan601

Moin,

das wäre allerdings zumindest in den ersten 3 Jahren eine zusätzliche Stimme für die Eltern ... Ein Einjähriger kann nun mal kein Kreuz machen und den Sinn dahinter verstehen ...

Grüße

21 (wie früher)

Nach meiner Erfahrung sind selbst ältere Wahlberechtigte mitunter erschreckend uninformiert, aber 16 ist definitiv zu jung, um die Politik des Bundes und international wirklich zu durchschauen - sorry für die Pauschalierung.

Beim geltenden Recht zur Volljährigkeit (mit 18 Jahren) fehlt mir die Betrachtung gem. § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Hier werden "Heranwachsende" definiert, die bis 21 noch nach dem Jugendrecht verurteilt werden können, danach nicht mehr. Daher kommt meine gewählte Einstufung/Antwort.

Ich sehe das aber explizit gem. Deiner Frage zur Bundestagswahl. Kommunalwahlen können und sollen auch mit 16 Jahren erlaubt sein. Hier kann man die Jugend besser und mit weniger Konsequenzen auf das Allgemeinleben an die Politik heranführen. Dazu gehört auch die Verbreitung und Motivation zum parteilosen (!) Engagement in einem JGR ( Bsp.: DV JGR – Interessenvertretung der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg)

Woher ich das weiß:Hobby – Kommunalpolitik und Themen bis auf Landtagsebene