Sollte Diebstahl entkriminalisiert werden?
78 Stimmen
13 Antworten
Oder würdest du es okay finden, wenn ich mir jetzt einfach deine Sachen schnappe und sage, sind jetzt meine?
Merkst du, wie schnell man dabei bei Gewalt landet? Und selbst, wenn man stärker ist, heißt das nicht, dass man unbeschadet aus so einem Konflikt rausgeht. Zudem wird irgendwann eben auch die Person auf deiner Matte stehen, die stärker ist als du. Und dann? Genau deshalb gibt es solche Gesetze.
Wäre bei einem Diebstahl völlig irrelevant wer stärker ist.
Was sollte der Sinn dahinter sein?
Es ist ein Straftat etwas zu stehlen und wer erwischt wird sollte auch eine angemessene Strafe erhalten.
Natürlich nicht...niemand möchte, dass ein anderer sich an seinem Eigentum vergreift, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Oder würde es Dir gefallen, wenn sich jeder bei Dir bedient und es für Rechtens erachtet.
Nein, selbstverständlich nicht!. Das wäre auch höchstwahrscheinlich überhaupt nicht mit der Verfassung zu vereinbaren, denn der Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), garantiert das Grundrecht auf Eigentum was bedeutet, dass der Staat das Eigentum durch die Strafgesetzgebung zu schützen hat.
Ein Diebstahl wäre es außerdem, "unbeobachtet" etwas Fremdes zu entwenden bzw. hierbei keine Form der körperlichen Gewalt anzuwenden, also zum Beispiel im Supermarkt etwas einzustecken oder im Schwimmbad etwas zu nehmen, während der Eigentümer gerade NICHT anwesend ist bzw. den Gegenstand nicht in der Hand hält. Etwas aus der Hand zu klauen, ist nämlich schon eine räuberische Erpressung oder ein Raub, also eine Straftat, die viel härter bestraft wird. Es bringt also auch nichts wenn man sagt "ich bin stärker", denn wenn man den Diebstahl nicht rechtzeitig bemerkt, was bringt das einem dann?!. Außerdem, dürfte man sich bei einer tatsächlichen Entkriminalisierung von Diebstahl überhaupt gar nicht mehr dagegen zur Wehr setzen, denn Notwehr, ist nur gegen rechtswidrige Taten rechtmäßig und wenn ein Diebstahl keine rechtswidrige Tat mehr wäre, dann dementsprechend nicht.
Mfg
Guten Tag!
Das halte ich für keine gute Idee. Der Diebstahl nach § 242 StGB ist ein Vermögensdelikt und schützt mithin das Vermögen des Betroffenen. Konkret ist nach h.M. Schutzgut das Eigentum. Grundsätzlich kann gemäß § 903 BGB jeder mit seinem Eigentum machen was er will und andere davon ausschließen. Ausnahme: es besteht eine Duldungspflicht. Würde der Diebstahl entkriminalisiert werden, hätten wir eine erhebliche Gesetzeslücke zulasten des Eigentümers. Jeder könnte ohne beziehungsweise gegen den Willen des Betroffenen dessen Eigentum wegnehmen, mithin in dessen Vermögen eingreifen. Eine Vorschrift zur Verfolgung dieser Handlung ist somit zum Schutze des Eigentümers geboten.
Kurz: Das Eigentum, was in Artikel 14 Abs. 1 S. 1 GG gewährleistet wird, ist verfassungsrechtlich geschützt. Jeglicher Eingriff durch Diebstahl bedarf hierfür zum Schutz des Eigentümers einer strafrechtlichen Verfolgung. Plädiere daher gegen eine Entkriminalisierung.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Diebstahl ist in erster Linie ein Sachwertdelikt, kein Vermögensdelikt, habe ich mal gelernt.
Abstrakt fällt es unter die Vermögens- beziehungsweise Eigentumsdelikte. Als Sachwertdelikt lässt sich das ebenfalls einordnen.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Abstrakt, ja dann. Dann würdest Du also sagen, im Geldbeutel deines Feundes ohne dessen Wissen einen 10er gegen zwei Fünfer zu tauschen ist nicht strafbar?
Ist ebenfalls strafbar, darauf wollte ich jedoch nicht hinaus. Ich habe es allgemein gefasst. Diebstahl ist ein Eingriff in das Eigentum nach Artikel 14 Abs. 1 GG. Aus dem Grund ist es - so habe ich es gelernt - als Eigentums- bzw. Vermögensdelikt klassifiziert.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Ich bin glaube ich stärker als du.