Kann das wirklich sein oder ist sowas ne Ausrede?

Ja, kann wirklich sein. 100%
Nein, wird de Ausrede gewesen sein. 0%

14 Stimmen

6 Antworten

Ja, kann wirklich sein.

Jeder Ausbildungsbetrieb braucht einen Ausbilder, der eine entsprechende Prüfung abgelegt hat und gegenüber der Kammer verantwortlich ist. Wenn jetzt absehbar ist, dass der (einzige) Ausbilder wegen einer schweren Krankheit längere Zeit (mehrere Monate) nicht arbeiten kann, darf der Betrieb gar nicht ausbilden. Da reicht die Unterweisung durch andere Mitarbeiter/Gesellen nicht aus.


gehtnixgibtnix  05.02.2025, 05:35

Das stimmt nicht. Die Person die als Ausbilder eingetragen wird muss einfach nur einen Ausbilderschein haben. (Nicht Mal für den Ausbildungsberuf. Habe während meiner Ausbildung in einem Großhandel gearbeit welcher zur Edeka gehört. Der einzige Lagerist war dauerkrank seit Jahren und die meiste Zeit haben die mich nur waren verräumen lassen Ausbildungsrahmenplan ? Der war gut aber wurde nicht eingehalten. Hauptsache einer räumt die Sachen weg und den Brauch man nicht zu bezahlen. Gelernt habe ich dort das Edeka sich niemals an Dienstpläne hält und diese 5 mal am Tag ändert) Ob die den Azubi jemals zu Gesicht bekommt ist völlig egal. Das wird auch nicht überprüft. Solange der seine Unterschrift unter das Berichtsheft setzt ist alles egal.

Chiko135  05.02.2025, 18:16
@gehtnixgibtnix

Was genau soll da nicht stimmen? Ich habe geschrieben, dass e im Betrieb jemand geben muss, der gegenüber der Kammer verantwortlich ist und dass dieser jemand die Ausbildereignungsprüfung haben muss - also das, was das was du als "einfach nur Ausbilderschein" bezeichnest. Die Prüfung hat nie etwas mit dem Ausbildungsberuf zu tun. Und wenn du der Meinung bist, dass die Ausbildung bei Edeka nicht gut war, hättest du dich ja beschweren können, vielleicht hätte sich dann ja etwas geändert. Aber solange alle mitspielen, bleibt es halt wie es geworden ist.

Nur hat das überhaupt nichts mit der gestellten Frage zu tun, denn wenn jemand die Qualität der Berufsausbildung im eigenen Betrieb ernst nimmt, dann kann es zu genau dieser Entscheidung kommen: Wir haben derzeit niemanden, der sich gut um die Azubis kümmern kann, also lassen wir es lieber ganz.

gehtnixgibtnix  06.02.2025, 23:15
@Chiko135

Also könnte ein Metzger auch einen Tischler ausbilden? Hauptsache Ausbilderschein?

Ich bin Fachkraft für Lagerlogistik und hab während meiner Ausbildung Gulasch geschnitten. Bin ich Metzger? Nein.

Die Leute die mich da betreut haben hatten keinen Ausbilderschein. Irgendwer im Betrieb hatte den, doch der war nie da. Niemand hatte die Ausbildung die ich machte.

Fachlich bin ich in Berufsschule gut mitgekommen, zum Glück, aber die Praxis hatte nix damit zu tun. Arbeiten hab ich gelernt

Aber ich hab nur den Schein gemacht und danach bin ich (während der Ausbildung) nie Stapler gefahren. Hubwagen vllt

Da zählte es nur die Ware schnell zu verräumen sonst nichst

Ja, kann wirklich sein.

Bei mir war man damals leider nicht so ehrlich. Ich habe meine Ausbildung begonnen, alles war super, bis ich nach drei Wochen (!) die Kündigung erhielt, weil die Geschäftsleitung beschlossen hatte, die Abteilung zu schließen. Das haben die ganz sicher schon vorher gewusst und mir durch ihr Verschweigen die Möglichkeit genommen, mich rechtzeitig um einen anderen Ausbildungsplatz zu kümmern.

Ich war Gott sei Dank nur ein paar Tage arbeitslos, denn Anfang der 90er waren Lehrstellen ein knappes Gut.

Also von daher finde ich das sehr fair, dass man das rechtzeitig verkündet hat und nicht irgendwie versucht hat, einen jungen Menschen auszubilden ohne die entsprechenden Möglichkeiten.

Ja, kann wirklich sein.

Ja, das kann sein. Wenn ansonsten niemand im Betrieb die AEVO (Ausbildereignungsverordnung) abgelegt hat, darf der Betrieb nicht ausbilden.

Ich weiß nicht, ob im Bäckerhandwerk die Meisterpflicht zählt, wenn ja, hätte der Meister auch die Berechtigung auszubilden. Ist keiner vorhanden, muss entweder ein anderer Mitarbeiter die AEVO-Prüfung ablegen oder es darf nicht ausgebildet werden.

Ja, kann wirklich sein.

Ja, das ist moeglich. Ein Ausbildungsverhaeltnis kann bis zum Ablauf der Probezeit, also auch schon vor Antritt, jederzeit von beiden Seiten voellig problemlos fristlos gekuendigt werden.

Ja, kann wirklich sein.

Klar kann das sein. In dem Fall möglicherweise ein Einzelfall. Wenn kein Ausbilder im Betrieb anwesend sein kann, gibts auch keine Ausbildung. Ich kann mir aber vorstellen, dass einem die IHK zum Beispiel dann weiterhilft, einen anderen Betrieb zu finden, der einen dann nimmt.


verreisterNutzer  10.01.2025, 13:50

Der Ausbilder wurde ja nicht gleich gekündigt, hat ja nur vorübergehend gefehlt.

Kabeltante1266  10.01.2025, 13:53
@verreisterNutzer

Oben schreibst du "für längere Zeit", jetzt "vorübergehend". In einer Ausbildung bildet man sich ja fortlaufend weiter. Wenn der Ausbilder dann länger nicht da ist, kann er auch nicht ausbilden. Hat auch was mit Versicherung und Haftung zu tun. Daher kann das schon sein, dass deswegen die Ausbildung nicht angeboten werden konnte. Vermutest du, das war wirklich eine Ausrede? Dann wäre sie sehr pfiffig seitens desjenigen, der die Ausbildung (vielleicht aus anderen Gründen) nicht bekommen hat.