Gilt man als diskriminierend, wenn man politische Maßnahmen gegen radikale Muslime unternimmt?

Nein 80%
Ja 20%

25 Stimmen

14 Antworten

Nein

Nein, ganz und gar nicht.

Ja

Na haste dich hier nicht getraut deinen echten Namen zu nutzen!?

Immame (Prediger in der Moschee) zur deutschen Sprache zwingen, um zu wissen, was gepredigt wird

Dieser Teil wäre mit dem GG nicht vereinbar und definitiv diskriminierend

Entziehen der Staatsbürgerschaft und Abschiebung,

Auch hier würde es unter Umständen dem GG zuwider laufen

Ausweitung des Strafrechts gegenüber muslimischer Eltern, 

Und das wäre sogar ein eklatanter Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des GG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Parteimitglied

DerRoll  25.07.2024, 14:28

Ich finde es ja wirklich erstaunlich wie sich die Verfassungsfeinde hier so offen äußern können. Sobald es gegen andere geht (in diesem Fall Muslime) scheint die Verfassung scheißegal zu sein, aber sonst immer Meinungsfreiheit mimimi schreien.

Nein

Nein, natürlich nicht!

Es wäre toll, wenn all das, was.du aufgezählt hast auch immer umgesetzt werden würde. Konsequent. Sehr konsequent.

Es ist ja immer die Frage, wie sich die Radikalität äußert. Allein das Haben eines bestimmten Gedankengutes reicht nicht aus - die Gedanken sind frei. Daraus folgende Taten sind in der Regel sowieso verboten - das sind keine politischen Maßnahmen. Verbreitet jemand radikales Gedankengut, kommt es im Einzelfall darauf an, wie weit es geht und wie viele Menschen davon erreicht werden.

Moscheen schließen, wo radikale Philosophie gepredigt wird

Kirchen auch? Wo alle Ungläubigen zur ewigen Höllenqual verdammt werden?

Abschiebung der radikalen Muslime mit nicht Deutscher/EU-Staatsbürgerschaft und Verhaften derjenigen, welche die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik haben oder EU-Bürger sind

Radikalität alleine ist kein Grund, den Aufenthaltstitel für ungültig zu erklären, siehe oben. Und für Untersuchungshaft müssen ganz bestimmte Gründe gegeben sein; Unbequemlichkeit reicht nicht.

Immame (Prediger in der Moschee) zur deutschen Sprache zwingen, um zu wissen, was gepredigt wird

Das dürfte der Religionsfreiheit widersprechen; außerdem würden dann bedeutende Teile der Gemeinde gar nicht mehr verstehen, was gepredigt wird. (Vielleicht könnte man die Verbreitung radikalen Gedankenguts ja mit diesem Trick unterbinden ...)

Ausweitung des Strafrechts gegenüber muslimischer Eltern, die ihren Kindern Antisemitismus und Hass zuhause beibringen

So etwas ist ohnehin verboten (nicht nur Muslimen), aber schwer greifbar. Gegen bloßen Hass gibt es keinen Paragraphen. Unser Gesetz bestraft Taten, keine Gedanken.

Entziehen der Staatsbürgerschaft und Abschiebung, wenn die Bekennung der Sharia höherwertiger ist als die Bekennung des Grundgesetzes

Ist im Widerspruch zu Art. 16 Abs. 1 GG. Niemand ist gezwungen, sich explizit zum Grundgesetz zu bekennen, er darf nur nicht rechtswidrig handeln. Und auch das ist kein Grund, jemanden auszubürgern.


Eisenschlumpf  25.07.2024, 10:58

Ich danke, dass Du eine Antwort von mir verüberflüssigst.

Nein

Bei radikalen Moslems schon! .... und bei Islamweißweichspülern auch, aber das ist nicht die Mehrheit und fällt insofern nicht ins Gewicht.