Schadensersatz - Übernahme Reparaturkosten bei fehlerhaft geliefertem Ersatzteil?

Ich habe mir vor paar Tagen eine lt. Beschrebung funktionierende Servopumpe bei einem Unternehmen (hier direkt die AGBs: http://www.ikaros-profiteile.de/wp-content/uploads/IKAROS_AGB.pdf) bestellt. Das Unternehmen gibt eine Gewährleistung von 6 Monaten für die Pumpe.

Ich habe die Pumpe (die Pumpe hat selbst 79€ gekostet) von einer Fachwerkstatt einbauen lassen. Nach Einbau hat meine Werkstatt sofort festgestellt, daß die Pumpe defekt ist. (Servolenkung ging nur sporadisch). Mir ist also ein defektes Gerät geliefert worden.

Nach dem Einbau meinte mein KFZ-Meister ganz trocken zu mir: Die Pumpe ist hinüber; von innen komplett zerfressen, das Ding.

Die Servolenkung fuktioniert dabei nur sporadisch. Nun ist mir ein Schaden in Höhe von 156€ entstanden und der Händler weigert sich, die Kosten für den Einbau zu erstatten. Und dann wird noch frech geantwortet.

Frage: ist es nun so, dass ein Unternehmen die Ein- und Ausbaukosten, wie in meinem Fall tragen muss, wenn ein defektes Bauteil geliefert wurde?

Daraufhin habe ich mit dem Unternehmen telefoniert und mir wurde mitgeteilt (und das recht frech), dass da smit den Einbaukosten nicht mehr deren Problem sei.

Das Unternehmen weigert sich nun die Reparaturkosten zu übernehmen.

Die Pumpe hat beim Einschalten des Motors sehr doll gequietscht. Man hätte das beim Einbau nicht erkennen können..

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Technik, Recht, Anwalt, Ersatzteile, Pumpe, Servolenkung, Servopumpe, Auto und Motorrad

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