Krankenversicherung bei Meisterlehrgang?

Hallo zusammen,

ich habe im letzten jahr den Meister gemacht (vom 15.05.2011 - 15.01.2012) habe kein Meister-Bafög bekommen, da ich schonmal den staatlich gepr. Techniker versucht habe, diesen aber nicht bestand. Ich hab mir den Meister selber finanziert, in Vollzeit. Mein Erspartes, ging für die laufenden Kosten der Weiterbildung, sowie für meinen Lebensunterhalt drauf. Ich hatte keine offiziellen Einkünfte. Habe also dementsprechend nichts verdient!! Seid dem 01.02.2012. bin ich bei einer Firma angestellt. Die Krankenversicherung möchte nun heute (14.03.2012) wissen, wo ich im Zeitraum des Meisterlehrgangs versichert war. Ich weiß, das ich mich aus finanziellen Gründen nicht selbst versichert habe. Es war mir einfach zu teuer, und ich musste halt sparen, da ich nicht so viel zur Verfügung hatte. Mir war schon bewusst, das ich bei einem Unfall oder auf dem Weg zur Meisterschule jeden Teil hätte selber bezahlen müssen. Ist mir aber nicht passiert, ich hatte nichts dergleichen und musste auch für niemanden etwas zahlen. Ich weiß es war leichtsinnig, aber es war und ist halt so gewesen!!

Also im Moment bin ich ja wieder versichert.

Muss ich nun evtl. die Beiträge nachzahlen, obwohl ich nicht krank war und auch nicht bei einem Arzt oder sonstiges war?

Was soll ich der Krankenversicherung sagen, wo ich zu dem Zeitraum versichert war? Soll ich sagen nirgends? Weil ich kein Geld dafür hatte?

Also ich weiß jetzt gerade echt nicht mehr weiter...

Wäre über jede erdenkliche Hilfe froh, so lange sie sich auf meine Frage bezieht und mir nicht irgend etwas von Leichtsinnig oder der gleichen vorwirft.

Sage jetzt schon mal besten Dank, und freue mich auf eure Inhalte, hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Gruß Fork

Sozialrecht, Arbeitsrecht, Krankenversicherung, BGB
Obdachlos und keine Krankenversicherung

Zum Sachverhalt: Ich habe keine Krankenversicherung, somit auch keine KV-Nr. Das einzige was ich noch besitze ist ein Ausweis mit Wohnsitz O.f.W., eine Geburtsurkunde und meine Sozialversicherungsnummer.

Nun versuche seit Tagen bei einer Sachbearbeiterin für Tagegeld eine KV zu bekommen. Diese schickt mich zu meiner KV (die ich nicht besitze) um dort eine KV-Nr. zu erhalten. Ich wähle die AOK und gehe zur nächsten Filiale. Einem sehr findigen und hilfsbereiten Mitarbeiter schildere ich mein Anliegen.

Dieser schickt mich nach einigen Recherchen mit folgender Anweisung zur Tagesgeld-Sachbearbeiterin zurück:

AOK benötigt Betreuungsauftrag durch Träger:

Bitte Betreuungsauftrag schicken an

AOK -Die Gesundheitskasse für Nds- Geschäftsbereich Auslandsabkommen, Auslandsgeschäfte Hans-Böckler-Allee 13 30173 Hannover

Bitte angeben ob Krankenversicherungskarte o. Abrechnungsscheine benötigt werden und wohin ggf. die Krankenversicherungskarte geschickt werden soll.

Die Sachbearbeiterin scheint mit dieser Anweisung jedoch völlig überfordert zu sein. Auch eine Telefon-Nr. der zuständigen Sachbearbeiterin der AOK konnte ihr nicht weiter helfen und sie besteht weiterhin darauf, dass eine Anmeldung bei der KV bei vorhandener KV-Nr. automatisch erfolgt.

Ich gehe zwar momentan davon aus, dass sie noch gar nicht verstanden hat, das eine komplett neue KV benötigt wird und daher keine KV-Nr. angegeben werden kann. Jedoch, selbst wenn sie dass erkannt haben sollte, wie bekomme ich sie dazu, diesen Betreuungsauftrag abzusenden? Der gute Mann von der AOK hat mir geraten, ihr in letzter Instanz mit einer Unterlassungsklage zu drohen...

Ich gehe morgen Vormittag wieder zu ihrer Sprechstunde zwischen 11 u. 12 Uhr und melde mich dann wieder, wie es gelaufen ist.

Bis dahin würde ich gerne erfahren, welche Rechte und Pflichten ich mit einer KV als Obdachloser habe?

Rechte, Krankenversicherung, obdachlos, Pflicht
Massive Zahnprobleme - Aber kein Geld für Ersatz! Und jetzt?

Moin allerseits!

Aus Angst war ich schon rund 7 Jahre nicht mehr beim Zahnarzt. Mit Anfang 20 wurde schon die Prognose gestellt, dass ich mich mit Ende 20 auf die Dritten einstellen kann. Das hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun, sondern das von Natur aus die Basis meiner Zähne so schlecht ist, dass selbst der eigene Speichel die Zähne förmlich zerfrisst.

Mittlerweile ist es soweit: Ich halte mich schon so lange ich denken kann, mit Schmerztabletten hin. Mein Mund ist ein wirkliches Mauerwerk von Ruinen! Fast durchgehend alle Zähne sind schwarz, bis auf die Wurzel abgefault oder abgebrochen.

Schon lange meide ich soziale Kontakte. Lachen kann ich garnicht mehr, obwohl ich das eigentlich sehr gern tu.

Ich habe einen Mann und Kind, für die ich mich wegen meinem Zustand mitschäme. Die Zweisamkeit der Partnerschaft nimmt immer mehr ab und für unser Kind trau ich mich ncichtmal mehr Amtswege anzutreten, wie z. B. die Anmeldung zum Kindergarten.

Trotz meiner panischen Angst und der Scham auf dem Zahnarztstuhl überhaupt erst den Mund aufzumachen, will ich mich nun in Behandlung begeben, damit ich endlich wieder ein normales Leben führen und Mahlzeiten kauen kann, statt sie mit der Kieferleiste zu zerdrücken.

Einziges Manko: Es fehlt das Geld! Ich bin gesetzlich versichert, aber als Hausfrau und Mutter zu Hause, bekomme also kein Geld. Der Lohn meines Mannes versorgt die Familie, davon bleibt für solche Sachen wie Ratenzahlung oder Sonderausgaben nichts übrig. Ein kleines Zusatzeinkommen, von dem ich sparen könnte, ist meinerseits nicht möglich, weil mit meinem Zustand der Zähne stellt mich niemand ein.

Was mach ich jetzt also? Gibt es eine Variante, dass die Krankenkasse dennoch alles bezahlt oder das zumindest irgendeine mögliche Mindestlösung übernommen wird? Wie geschildert, bin ich sozial völlig aus dem Leben ausgeschieden aufgrund meiner Situation und essen kann ich auch nicht mehr auf normaler Art und Weise.

Zähne, Recht, Zahnersatz, Krankenversicherung, Krankenkasse, Zahnarzt, Zahnmedizin, Zahnpflege, Zahnschmerzen
Woher erhalten Menschen mit behinderung Geld? ERST LESEN; DANN BEANSTANDEN!

Ich stelle diese frage so oft, bis ich Antworten erhalte und sie nicht gelöscht wird. denn sie ist weder rasistisch, diskriminierend oder sonst auf irgendeine Weise negativ gemeint. ich stelle diese Frage aus reinem intresse. und wenn siech die Person die meine Frage beanstandet hat, etwas zeit genommen hätte. Hätte sie durch mein Profil in Erfahrung bringen können, dass ich HEILERZIEHUNGSPFLEGERIN werden möchte. ber nein, hier werden einfach Fragen gelöscht. und wen meine Frage nicht passt, bitte ich um eine PERSÖNLICHE NACHRICHT.

Also das ganze noch einmal

  • wie wird ein Wohnheimplatz für einen behinderten menschen finaziert? Plegekasse, Krankenkasse? wieviel müssen sie selbst zahlen oder die Familie

  • wieviel kostet so ein Wohnheimplatz im Monat? Wie werden die kosten für Essen, Pflege, und die Betreuer gedeckt.

  • woher bekommen Behindertewerkstätten ihr Geld? ich meine klar die Leute dort arbeiten. Aber die Behinderten selbst und die Betreuer müssen ja Geld verdienen. Bekommen die Werkstätten noch Geld vom Staat? Wenn ja von welchen Amt

  • verdienen behinderte in der Werkstatt Geld? Wenn ja wieviel? Oder müssen sie umsonst arbeiten gehen?

  • dürfen sie ihr Geld behalten? Oder wird ihnen alles genommen?

Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Behinderung, Geistige Behinderung, Heilerziehungspflege, Sozialhilfe, Wohnheim, Werkstatt für behinderte Menschen
Falsches Eintrittsdatum im Arbeitsvertrag

Für eine liebe Freundin stelle ich hier eine Frage zur Beantwortung, da ich selbst mit meinem Wissen am Ende bin und Tante Google nichts vernünftiges Ausspuckt...

Folgendes Szenario...

Person A kommt aus der Arbeitslosigkeit mit ALG I - sie bewirbt sich bei einer Reinigungsfirma B und soll Montags mal vorbei kommen. Wie vereinbart erscheint sie zum Termin - zu Ihrer Freude darf sie gleich loslegen, sie hat den Job. Die Objektleiterin von B bittet sie, doch so schnellst möglich die Papiere abzugeben für den Arbeitsvertrag - auf Anfrage ob dies auch per Email gehe, da sie alles auf dem PC hat wurde dies bejat.

Noch am selben Nachmittag verschickte sie die Unterlagen (Sozialversichrungsausweis, Lohnsteuklassenbescheinigung [St.Karte gibts ja keine mehr], Krankenkärtchen, EC Karte ect pp - alles eingescannt in Kopie) - sie hatte sogar noch Zeit, bei der Agentur anzurufen und sich als Erwerbstätig abzumelden.

Heute kam endlich der Arbeitsvertrag - doch es stimmt was nicht! Als Eintrittsdatum wird der 18.05 angegeben, sie hat aber jedoch bereits am 16.05 angefangen zu arbeiten in 2 Objekten. Auf Anfrage zu dem Fehler bei Objektleiterin von B wurde geantwortet - die Papiere kamen so spät und man dürfe nicht mehr rückwirkend das Datum eintragen und Anmelden zur Sozialversicherung - sondern erst ab Vorlage der Papiere.

Frage 1: Ist dies so richtig, dass angeblich seit einem Jahr dies nicht mehr gemacht werden dürfe und hat sie Anspruch auf das korrekte Datum im Vertrag?

Frage 2: hat die Freundin dardurch Nachteile bspw Arbeitsamt und Krankenkasse, da sie sich ja zum 16.05 abgemeldet hat und 2 Tage fehlen, ggf im Bezug zu freiwillige Pflichtversicherung?

Arbeitsrecht, Krankenversicherung, gebäudereiniger, Personal, Sozialversicherung, Verwaltung
Krankenversicherung in der Anmeldezeit von ALG 1

Vorgeschichte: Ein Freund von mir ist am 20.4.11 Arbeitslos geworden und hat sich auch zeitlich bei der Agentur gemeldet. In der Zeit kam es zum Verlust seiner Krankenkassenkarte. Am 18.5.11 rief er seine Krankenkasse (AOK) an um eine neue Karte ausstellen zu lassen. Die Krankenkasse teilte ihm mit das dies nicht ging, da er zurzeit (und auch seit dem 20.4.11) nicht krankenversichert ist, infolge von das sein Beitrag nicht gezahlt wurde (durch die Agentur). Die Agentur kann auch natürlich nichts zahlen da er ja seine Anträge nicht innerhalb von einem Tag einreichen kann und ALG1 ihm bewilligt wird.

Vorfall: Als ich das gehört habe,habe ich direkt meine Krankenkasse (Barmer) angerufen und erfahren das ich vom Gesetzgeber her eine Zeit von "einem" Monat weiterhin versichert werden muss, wenn auch noch kein Beitrag gezahlt worden ist. Ich bin nun auch am 1.5.11 Arbeitslos geworden,somit muss ich bis zum 1.6.11 vom Arbeitsamt ausgezahlt werden (mit mir zusammen wird auch logischerweise meine Versicherungen bezhalt), damit ich am 2.6.11 krankenversichert bin. Nun hab ich es "endlich" geschafft das ich Heute am 24.5.11 (nach Arbeitsbescheinigungen von zwei Arbeitgebern) einen Termin für die Antragsabgabe zu kriegen.Ging recht schnell,dafür das ich am 23.5.11 erst angerufen hab.Ich kann mir aber nicht vorstellen das ich diesen Monat schon ausgezahlt werde,somit auch mein Beitrag für die Krankenkasse nicht.

Frage: Was ist wenn ich am 2.6.11 erkranke / einen Unfall hab oder sonstiges ?? -kann die Krankenkasse die Kosten verweigern?

Muss die Agentur nicht auch dafür Sorge tragen,dass sie mich innerhalb eines Monats auszahlen und nicht nur ich selbst?

Ich als Arbeitnehmer kann nämlich kein Druck auf meine Arbeitgeber ausüben,das sie meine Arbeitsbescheinigungen sofort ausfüllen und zurück schicken und eine Ersatz(arbeits)bescheinigung benötigt die Lohnsteuerkarte die auch mein letzter Arbeitgeber hat.

Die Agentur könnte mir auch sicherlich kein Beleg dafür geben,welches die Zahlung der Beiträge garantiert, weil erst festgelegt werden muss ob ich ALG1 beziehen kann.

Wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort,damit ich weiß was ich bis dato noch tun muss.

MfG

Arbeitslosengeld, ALG, Krankenversicherung, Anmeldung

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