Arbeitsrecht - Nur Kopie des Arbeitsvertrages erhalten kein Original
Da ein Arbeitsvertrag ja der Formbedürftigkeit unterliegt sofern so vereinbart oder vorgeschrieben frage ich mich daher, ob eine einfache Kopie des Arbeitsvertrages ausreicht die zwar von beiden Unterschrieben ist, aber eben nicht original Handschriftlich.
Eine Kündigung bspw muss ja auch handschriftlich im Original unterschrieben sein - gilt dann das gleiche für einen Arbeitsvertrag?
In dem Fall ginge es ggf um eine Entfristungsklage eines Arbeitnehmers - ich weiß, die sind generell tricky, aber es wird nach einem Ansatzpunkt gefragt