Krankenversicherung für erwerbslose Ehefrau, wenn Ehemann (Beamter) privat versichert?
Stelle verloren, mit fast 55 Jahren! Aussichten neue zu finden nicht gut. Habe z. Zt. noch Anspruch auf ALG1, ALG2 werde ich nicht bekommen, da verheiratet mit Ehemann, der als Beamter privat versichert ist. Wir sind beide 56 Jahre alt. Ich möchte in der gesetzlichen Versicherung bleiben, aber bei einer freiwilligen ges. Versicherung wird für mich das halbe Einkommen meines Ehemannes zugrunde gelegt. Viel, wenn man eigentlich gar kein Einkommen hat (fast 300 Euro/Monat incl. Pflegeversicherung). Was kann ich tun, falls ich demnächst tatsächlich keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mehr finden sollte? Bin dann über 39 Jahre sozialversicherungspflichtig gewesen... Was sollte ich hinsichtlich einer (freiw.) Rentenversicherungszahlung noch wissen? Welche Möglichkeiten günstiger Kranken- und Rentenversicherung gibt es für mich in dieser Konstellation? Besten Dank für guten Rat!
4 Antworten
Hallo,
die Einstufung nach dem Ehegatteneinkommen (§ 240 SGB V letzter Absatz) lässt sich kaum vermeiden.
Alternativen sind:
Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 400 Euro
Scheidung (keine Empfehlung!!! :-)))
Rentenantrag bzw. Rentenbezug
Weitere sehr seltene Ausnahmegründe sind in § 5 SGB V aufgeführt.
Die wesentlichen Entscheidungen sind bereits bei der Heirat und dem Wechsel des Ehemannes in eine Privatversicherung gefallen.
Bezüglich der Rentenversicherung gibt es sehr viele Besonderheiten. Eine persönliche Beratung ist sehr sinnvoll:
Vielleicht hilfreich:
patenmodell.de/arbeitsuchende/informationen/
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Als nichterwerbstätige Ehefrau eines Beamten hast du einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent. Für die restlichen 30 Prozent kannst du bei einer privaten Krankenversicherung eine Beihilferestkostenversicherung (so wie dein Mann) abschließen. Alter und Gesundheitszustand spielen dabei natürlich auch eine Rolle.
Hinsichtlich deiner Rentenversicherung solltest du wissen, dass du die Ansprüche für die Erwerbsminderung nicht sofort verlierst. Denn du hättest auf eine EU-Rente Ansprüche, wenn du in den Letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge hattest. Du solltest dich beraten lassen, ob sich eine Zahlung des Mindestbeitrages in die gesetzliche Rentenversicherung lohnt. Die Ansprüche aus deiner Altersrente bleiben dir erhalten.
Für die Erwerbsminderung zählen die mit. Die zählen nur nicht mit bei der Rente für besonders langjährige Versicherte. Aber hier geht es schon ans Eingemachte und ein ausgesprochener Rentenexperte bin ich auch nicht.
Ich empfehle dir eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das geht telefonisch. Du kannst dort aber auch einen Termin vereinbaren. Die gibt es ganz bestimmt auch in deiner Nähe.
Krankenversicherung...bei der Krankenkasse des Mannes nachfragen (1 Anruf genuegt) und bei der Rente ist es so ne Sache. Ich bin Hausfrau u. als Jobsuchend gemeldet. Bezog nur ein Jahr ALG1 und seither bekomme ich nichts mehr. Du musst mit dem Jobcenter abklaeren, dass du weiterhin auf Jobsuche bist, auch wenn du nichts mehr bekommst. Dann bleibst du autom. als Rentenversichert bestehen. Hin und wieder musst du dich schriftlich od. telef. dort melden u. mitteilen, dass du weiterhin Jobsuchend bist, dann bleibt alles so bestehen.
Guten Tag.
Fragen Sie doch mal bei der Debeka nach.
Vielen Dank; wir hatten die PKV meines Mannes schon mal dazu kontaktiert. Bei meiner Krankenvorgeschichte -wenn deswegen überhaupt möglich- würde es ein teures und u. U. nicht überschaubares Unterfangen, mich privat zu versichern, da 1. Beitragssteigerungen mit steigendem Alter nicht kalkulierbar werden und 2. eine Rückkehr in GKV (da über 55) nicht mehr möglich sein würde. Möchte daher unbedingt gesetzlich versichert bleiben.
Danke für diese informative Antwort! Zählen auch die insgesamt 18 Monate ALG1 als geleistete Pflichtbeiträge in die letzten fünf Jahre vor mögl. EU? Man weiß ja nie... Kann ich -nach Ablauf der Bezugszeit ALG1- weiter freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, um wenigstens 40 Beitragsjahre voll zu bekommen (mir fehlen acht Monate dazu). Ich glaube, das könnte einen Unerschied für spät. Rentenbezug ausmachen, oder?