Obergerichtsvollzieher und Haftbefehl bzgl. eidesstaatl. Versicherung - Rechtsfrage?

Hallo liebe Gemeintschaft,

eine Freundin hat ein Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid immer nicht aufgemacht und weg gepackt. Sie hatte mir gestern alle Briefe (ungelesen) in die Hand gedrückt damit ich Ihr helfen kann aus alldem raus zu kommen, insgesamt sind es in etwa 6000,-€ um die Forderung die es mir geht geht es aber um 1700,-€.

Der Obergerichtsvollzieher hat wohl ein Haftbefehl erwirkt, ich zitiere:

Haftbefehl in der Zwangsvollstreckungssache des unten genanntne Gläubigers gegen den nebentehenden bezeichneten Schulder (01.08.2011) (Eingang Obergerichtsvollzieher 15.08.2011)

Dann Auflistung des Termins zur Abgabe der eidesstaatl. Versicherung. wegen einer Forderung i.H.v 1508,-€ Vollstreckungsbereicht von "STADT" vom xx.xx.2011 AZ XXXX am 12.03.2011 an Schuldner zugestellt.

Auf Antrag d. Gläub. wird gegen den. Schuld.

die Haft angeordnet (§901 ZPO) um die Abgabe der eidestattlichen Versicherung gemäß X §807 ZPO zu erzwingen weil der Schuldner indem zur Ababe der eidesstatlich nVersicherung bestimmten Termin

X trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist und sich auch nicht ausreichend entschuldigt hat.

Auf Grund des Haftbefehls kann der Gläubier der Schuldners durch einen Gerichtsvollzieher verhaften lassen. Gläubiger vertreten durch: ANWALT XXX , XXX

Kann man jetzt noch irgendwie eine Ratenzahlung vereinbaren oder gegen entwirken? Es ist eine gute Freundin die gerade dabei ist aus Ihren Fehlern zu lernen und ich möchte Ihr versuchen aus dieser Lage herauszukommen.

Wäre um Tipps dankbar, der Gesamtbetrag kann Sie nicht ableisten möchte aber auch nicht das sie die eidestatliche Versicherung abgeben muss/soll.

Danke für eure Tips!

Schulden, Recht, Gericht, Mahnung, Pfändung
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