Unterhalt und Jobcenter

Moin Leute,

es ist zum Verzweifeln mit diesen Behörden. Es geht um Folgendes: Meine Tochter (4 Jahre alt) lebt bei ihrer Mutter, welche wenig kooperativ ist. Ich bin natürlich unterhaltspflichtig, habe regelmäßiges Einkommen und zahle seit Berufsbeginn jeden Monat Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Darüber gibt es keinen Titel oder Ähnliches. Ich habe den korrekten Betrag berechnet und überweise diesen. Ich wollte vermeiden, weitere zig Tausende Euro für einen Gerichtstitel auszugeben. Die Mutter des Kindes bekommt ALGII und wird wohl auch Zeit ihres Lebens nicht freiwillig arbeiten. Jetzt habe ich ein Schreiben des Jobcenters bekommen, mit dem Hinweis, dass für meine Tochter ebenfalls ALGII gezahlt würde. Ich muss jetzt meine Vermögensverhältnisse offen legen, damit geprüft werden kann, ob ich zur Kasse gebeten werde.

"Bei der Höhe der bewilligten Leistungen wird davon ausgegangen, dass Sie derzeit für Ihr v.g. Kind einen moantlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 257€ leisten. Zahlungen können gemäß §33 SGB II nicht mehr mit befreiender Wirkung an den die Leistungsempfängerin geleistet werden. Wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, doppelt zahlen zu müssen, beachten Sie unbedingt folgende zwei Punkte: a.) Abgesehen von den genannten aufgeführten regelmäßigen freiwilligen Zahlungen (ich hoffe, die meinen nicht den Unterhalt !!!) habe sie nur noch an das Jobcenter Herne zu zahlen" b.) Sofern Sie vom Leistungsempfänger auf Unterhaltszahlungen verklagt werden sollten, teilen Sie dem Gericht unbedingt mit, dass das Jobcenter Herne an den Unterhaltsberechtigten ALGII-Leistungen zahlt. Am besten legen Sie eine Kopie dieses Schreibens vor."

BITTE HELFT MIR. Ich habe keine Nerven mehr für die ständige Behördensch**ße; zumal ich hart arbeite, immer probemlos zahle und die bisherigen Gerichtskosten zahlen dürfe, während die werte Ex es als ihre Bestimmung ansieht, vom Staat zu leben und mich mit (vom Staat finanzierten) Anwälte zu terrorisieren. Bedeutet das Schreiben nun, dass der Unterhalt fortan nur noch an das Jobcenter zu zahlen ist oder wollen die mir neben dem Unterhalt noch weitere Zahlungen reindrücken? Ich kann echt nicht mehr. Leute, ich finanziere diesen Rosenkrieg alleine und verliere die Nerven im Zuge der ständigen Aufforderungen dies und jenes offen zu legen, zu zahlen etc. Ich will einfach in Frieden leben und freiwillig für meine Tochter aufkommen, aber die Behörden behandeln einen wie den letzten Asozialen, der nicht bereit zur Kooperation ist Danke im Voraus

Unterhalt, ALG II, Jobcenter, Kindesunterhalt
weniger Unterhaltszahlungen - Hauskredit anrechnen

Hallo alle zusammen,

folgender Sachverhalt.

Mein Lebensgefährte hat 2 nichtehelich Kinder (von 2 verschiedenen Frauen). Das erste Kind ist 11 und bekommt, in beidiger Einverständnis, monatlich einen Unterhalt in Höhe von 140,- €.

Das zweite Kind ist 5 Jahre alt und bei diesem Kind verlangt die Kindesmutter die volle Unterhaltzahlung. Ein Titel wurde unterschrieben.

Nur leider verdient mein Lebensgefährte keine Millionen im Monat, sodass er monatlich ein Nettoeinkommen von 1500,- € hat.

Nach der Trennung von Mutter 2, hat er sich ein Haus gekauft und dafür einen Kredit abgeschlossen (500,- €/ Monat). Vorher war er bei seinen Eltern gemeldet, da er während der Beziehung bei Mutter 2 gelebt hat aber nicht mit im Mietvertrag stand.

Die "nette" Dame vom Jugendamt, weigert sich aber strickt, diese Kreditraten als monatliche Belastung, zu Gunsten meines Lebensgefährten, anzurechen.

Ist denn das Jugendamt nicht verpflichtet, ihm zumindestens eine "Pauschale" als "Mietkosten" zu gewährleisten?

Denn es kann ja nicht sein, dass die Dame vom Jugendamt zu einem 32 jährigem Mann sagt, er solle das Haus doch einfach verkaufen und wieder bei Mutti einziehen.

Er will ja Unterhalt zahlen, nur leider ist das in der Höhe die das Jugendamt festgesetzt hat, nicht bzw. nur schwer möglich.

Gibt es hier irgendwelche § die das Regeln? Ich habe bis jetzt nur Beispiele gefunden wo es um Ehegattenunterhalt ging.

Mit freundlichen Grüßen

mutti und kind

Unterhalt, Kindesunterhalt
stiefkindadoption Widerspruch

Im Jahr 2010 haben wir einen Antrag beim Notar gestellt da mein Ehemann meine Zwei Mädels adoptieren wollte ...Meine Mädels 15 & 18 sagen bereits seit 10 Jahre Papa zu meinem Mann weil er ist einfach für ihr der Papa . Zum leiblichen vater besteht kein Kontakt (ist Alkoholiker ) die Zustimmung war auch überhaupt kein Problem. Mein Mann hat noch eine leibliche Tochter 17 Jahre wo er auch monatlich Unterhalt zahlt leider legte die Kindesmutter uns steine im Weg da sie denkt das sie weniger Unterhalt bekomm( was in keinster weise in unserer Interesse liegt ) ( So nun das Problem , wir sind alle Wege gegangen die für eine Adoption nötig waren , Jugendamt war auf unserer Seite .Aanhörungstermin stand...Richterin legte gleich los das es ein Problem gibt da mein Mann nicht genug Gehalt habt um für alle 3 kinder /(leibl. Kind plus meine zwei Mädels) dann den Mindestunterhalt zu zahlen im Fall einer Trennung , es wurde niemand angehört nicht mal die Kinder , Richterin schlug uns was vor das wir ein Sparbuch für das leibliches Kind anlegen 9000 Euro so das dieser Unterhalt bis 21 Jahre gesichert ist und mein Mann somit dieses leibl. Kind die Absicherung gibt das Ihr Unterhalt gesichert ist. Dies lehnten wir natürlich ab zumal wir keine 9000 euro haben . Stiefkindadoption wurde abgelehnt . Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben wie wir dagegen vorgehen können. Menschlich wurde dieser Fall von der Richterin nicht berücksichtigt in keinster Weise .... h

Unterhalt, Gericht, Jugendamt, Kindesunterhalt, Kindsvater
Jobcenter und Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht

Hallo,

vielleicht kann mir jemand hier weiter helfen und kennt sich ein wenig damit aus.

Ich bekam ein Schreiben vom Jobcenter und einen dazugehörigen Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht.In diesen Schreiben steht das meiner achtjährigen Tochter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II gewährt wird. Welche Art Leistungen und in welcher Höhe monatlich wird nicht angegeben. Desweiteren steht in den Schreiben u.a.....Soweit eine Verpflichtung zur nachträglichen Unterhaltszahlungen (ggf. aufstockenden) Unterhaltszahllungen seit diesem Zeitraum besteht ,werden sie über die Zahlungsmodalitäten gesondert informiert.

Meine achtjährige Tochter lebt mit meiner Ex Frau.Ich habe den Mindestunterhalt in Höhe von 272 Euro immer geleistet und werde ihn auch weiter leisten solange ich leistungsfähig bin und meinen Selbstbehalt nicht unterschreite.Ich beziehe im Moment ALG l nach SGB 145 in Höhe von 1150 Euro bis die Erwerbsminderung durch Rentenversicherung festgestellt wurde,davor habe ich Krankengeld für 78 Wochen in ca. der gleichen Höhe bezogen von den ich auch den vollen Mindestunterhalt an meine Tochter bezahlt habe.Ich bin ende Januar zu meiner Freundin gezogen und wir leben mit ihren erwachsenen Sohn in einer gemeinsamen Wohnung.Sie haben beide ein sehr geringes Einkommen und es sind einiges an Krediten und Verpflichtungen von ihnen zu bezahlen.Der Mietvertrag der Wohnung läuft auf den Namen meiner Freundin und beläuft sich auf 435 Euro Warmmiete.

Kann der Jobcenter aufgrund dessen das wir drei zusammen wohnen und sie kleine Einkommen haben höheren Unterhalt für meine Tochter von mir verlangen????

Ich zahle doch den MIndestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle,der auch Tituliert ist. Wir drei wohnen noch nicht mal seid zwei Monaten zusammen.Das ist noch sehr kurz und ist auch noch nix fest stehendes im moment.Vielleicht ich ziehe nach einigen Monaten wieder aus oder muss ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung.

Welchen Bedarf und Höhe hat ein achtjähriges Kind zum Lebensunterhalt??? (272 Euro Kindesunterhalt von mir und noch 184 Euro Kindergeld)

Zu Punkt 8 in den Fragebogen (Kinder und sonstige Personen (ausser Ehefrau) im Haushalt des Unterhaltspflichtigen) Hier sind Fragen zu beantworten.....Name,Vorname...Geburtsdatum...Verwandschaftsverhältnis...Beruf und Arbeitgeber....Monatliches Nettoeinkommen

Muss ich hier alle Fragen beantworten???? Ist meine Freundin und ihr Sohn mir gegenüber Auskunftspflichtig?? Was ihr Beruf ist...Wie ihr Arbeitgeber heisst....Welches Einkommen sie haben Was geht das den Jobcenter zur Zeit an??? Ich möchte sie auch nicht fragen Ich leiste den Mindestunterhalt für meine Tochter doch und es ist kein Mangelfall aufgetreten,das ich z.B. nicht mehr Leistungsfähig bin um den Mindestunterhalt zu zahlen.Meine Freundin und ihr Sohn hat doch auch aus diesen Grund nix mit meinen Kindesunterhalt zu tuen den ich ja auch entrichte.

Viele Grüsse

Kinder, Unterhalt, Jobcenter, Kindesunterhalt
Kindsvater verschleiert und schindet Zeit um Unterhaltszahlungen zu drücken. Bitte helft mir!

Hallo Miteinander.

meine Situation ist wie von manch anderer ziemlich verfahren. Hoffentlich könnt Ihr mir helfen.

Noch vorweg zu meiner Person. Bin etwas naiv, da ich immer noch an das Gute im Menschen glaube und an soviel Bosheit, Lug und Trug nicht gewohnt bin.

2011 hatte ich eine eine etwa 4monatige Beziehung zu einem Mann. Bereits nach knapp 2 Monaten wurde ich schwanger. Plötzlich drohte er mir und ich solle nach seinen Vorstellungen leben und mich verhalten, daraufhin verließ ich ihn.

Nachdem ich ihn verlassen hatte bekam ich das Angebot: ich zahle dir 150000€ wenn du mir das alleinige Sorgerecht überträgst.

Als das Kind zur Welt kam, ging ich gleich zur Anwältin um mich selbst nicht mehr emotional einbinden zu lassen.

Er wollte einen privaten Vaterschaftstest. Zugestimmt, er durfte Labor aussuchen. Proben eingeschickt und gewundert warum nie eine Antwort kam. Rief an. Seine Proben sind nie angekommen. Zum Clou, er schickte seine Proben an ein anderes Labor, jedoch in die selbe Stadt!!, schlussendlich Test war positiv. Kindsvater tätigte Anwaltswächsel, dieser bestritt zwecks der enormen Verwirrung die Richtigkeit des Test. Wenn ich erneuten privaten zustimme erhalte ich im Gegenzug 2500€. Abgelehnt und er hat einen gerichtlichen erwirkt. Dieser wieder positiv. Erst jetzt gab er bekannt arbeitslos zu sein (promovierter Physiker), habe bis dahin von meinem Ersparten gelebt. Er könne mir keinen Unterhalt bei 1800€ Arbeitslosengeld zahlen und dem Kind nur 225€. Dann plötzlich arbeitete er wieder. Verdienst knappe 4000€. Davon könne er mir höchstens 450€ und dem Kind 225€ Unterhalt zahlen, da er sich noch eine 2wohnung zu seinem Haus (ebenfalls miete) nehmen muss. Anwältin hat irgendwann endlich Klage eingereicht, da er absolut keine Nachweise erbrachte. Nach 3 monaten arbeit erneute Kündigung zwecks:"drohender erneuter Entlassung"!!!!! Anwort zur Klageschrift von Gegenseite. Er könne seine wirtschaftlichen Verhältnisse nur offen legen wenn er meine Verfahrenkostenhilfeanträge ausgehändigt bekommt.Dazu würde ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung noch vor Weihnachten eingehen. Gericht gab erneute Zeit. Kein Angebot ging ein, jetzt erneuter Anwaltswechsel. Neue Aussage, wieder ein Angebot würde vorbereitet werden und er hat nun auch Verfahrenskostenhilfe beantragt. Wieder hat Gericht Zeit eingeräumt. Jedoch zahlt er, obwohl er arbeitslos ist und 1 Haus und 1 Wohung unterhalten muss, den Unterhalt (wo er sich nun einen Kredit aufnehmen musste!)

Meine Frage: Wie kann ich mich währen? Mit was muss ich noch rechnen? Wie komme ich zu meinem Recht der vollen Unterhalszahlungen. Ich weiß dass er enorme Rücklagen hatte. Kann er nur auf Zeit gespielt haben um diese zu verschleiern und wegzuschaffen? Wie kann ich beweisen, dass er absichtlich arbeitslos wurde? Wie gesagt (promovierter Physiker!) Habe ihm immer wieder Bilder, Photobuch, Gipsabdrücke Einladung zur Taufe zukommen lassen. Nie eine Antwort, Reaktion.

HILFE.

Unterhalt, Kindesunterhalt
Selbstbehalt bei tituliertem Kindesunterhalt

Hallo Leute, hier meine Frage: Ich habe 2 Kinder (9 und 11 Jahre alt), die bei der von mir getrennt lebenden Mutter leben. Die Mutter und ich waren nie verheiratet und die Kinder sind ca. einmal im Monate für ein Wochenende bei mir. Bzgl. meiner Unterhaltsverpflichtung hat die Mutter schon vor Jahren zwei Unterhaltstitel gegen mich erwirkt, die von dem entsprechenden Jugendamt vertreten werden. Bislang war es mir möglich über einen guten Kontakt zum ensprechenden JA-Vertreter nicht den titulierten Unterhalt zu zahlen, sondern einen Betrag unterhalb diesem, entsprechend meinem Selbstbehalt. Der Selbstbehalt wurde aber nie definiert und es wurde ein Betrag in Höhe des üblichen Selbstbehalts in diesem Fall (z.Zt. 950 Euro und ab 2013 1000 Euro) plus 5% Werbungskosten angesetzt. Der titulierte Unterhalt beträgt z.Zt. für beide Kinder 536 Euro (keine Ahnung wie das JA jetzt genau auf diesen Betrag kommt, ich kann diesen jedenfalls auch nicht mit Düsseldorfer Tabelle nachvollziehen) und ich zahle aktuell 450 Euro. Die Mutter ist damit, glaube ich, einigermaßen zufrieden. Ohne jetzt umfangreich auf deren Situation einzugehen, kann man im Hinblick hierauf sicherlich sagen, dass es ihr nicht schlecht geht (Unterstützung durch Eltern, vernünftiger Job etc.). Jetzt will mich das JA verpflichten, dass ich den titulierten Unterhalt exakt bezahlen soll. Ich habe denen aber dargestellt, dass damit mein Selbstbehalt unterschritten wird. Dies sei egal, der titulierte Unterhalt müsse in der Höhe geleistet werden. Ich finde das aber total unangemesen, weil bislang alles einigermaßen reibungslos gelaufen ist und alle Seiten (Kinder, Mutter und ich... und auch JA) scheinbar gut damit leben konnten und können. Mein Gehalt ist z.Zt. auch leider nicht konstant. Ich verliere am 31.01.13 einen Job, den ich erst am 01.08.12 begonnen habe (Entlassungswelle wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten) und Mitte 2012 ist mein vorheriger AG in Konkurs gegangen. Auch in der Zeit bei meinem vorherigen AG war mein Gehalt schwankend. Es ist also z.Zt. schwierig eine langfristige Lösung zu finden. Was ist in diesem Zusammenhang mit "dynamischem Unterhaltstitel" gemeint? Kann man den Unterhaltstitel an finanzielle Bedingungen anpassen? Was soll ich machen? Das JA rückt im Moment sehr stark von der bisherigen kooperativen Linie ab und fährt jetzt anscheinend einen harten Kurs. Neben dem Unterhalt will man mir jetzt auch bzgl. geleisteter Unterhaltsvorschüsse an den Karren fahren (die wurden in Zeiten meiner Selbständigkeit und bei meinem vorherigen AG, als ich weniger verdient habe, gezahlt, da ich nicht ausreichend leistungsfähig war). Diese sollen auch tituliert werden und man droht mit Zwangsvollstreckung. Ich muss ganz ehrlich sagen, die Situation wächst mir langsam über den Kopf und ich sehe kaum noch eine andere Möglichkeit als zu einem Rechtsanwalt zu gehen, lässt sich vielleicht mit Beratungshilfe realisieren. Wer kann mir mit Rat und Tat weiter helfen? Vielen Dank dafür im voraus

Kindesunterhalt, Selbstbehalt, unterhaltstitel
Kindes-Unterhalt - Deutschland -> Spanien

Ich versuche, mich kurz und präzise zu halten, auch wenn es ein Buch füllen könnte:

4-jährige Tochter, geboren und wohnhaft in Deutschland, hat ihren Vater nur die ersten 2 Monate erlebt, bis die Beziehung von Mutter und Vater in die Brüche ging.

Der Vater, geboren in Deutschland, wohnhaft in Spanien, hat sich seitdem weder persönlich noch finanziell um seine Tochter gekümmert. Vaterschaftsanerkennung liegt vor.

Die Mutter, geboren in Deutschland, wohnhaft in Deutschland, hat mehrere Male versucht, den Kontakt zu dem Vater herzustellen, doch der blockt komplett und will nichts mehr wissen von seiner Tochter. Alleiniges Sorgerecht der Mutter liegt vor.

Für das Kind erhält die Mutter Unterhaltsvorschuss (Minimum-Satz abzgl. Kindergeld)

Jugendamt bekommt dem Vater keine Post in Spanien zugestellt, weil dort "untergetaucht" und nirgendwo sein Name an Tür/Briefkasten genannt ist.

In der Zwischenzeit weiss die Mutter der Tochter, wo der Vater ihrer Tochter in Spanien genau wohnt, arbeitet und wie sich sein Umfeld gestaltet. Postalische Zustellung jedoch weiterhin schwierig, weil er seine Freundin als "Handlanger" "vorschiebt", z.B. Bankkonto, Autoanmeldung, Wohnung etc.

Welche Schritte hätte die Mutter für ihre Tochter in Deutschland und Spanien in die Wege zu leiten, damit der Vater ihrer Tochter finanziell zur Verantwortung gezogen werden kann?

Unterhalt, Familienrecht, Kindesunterhalt
Kindsvater will seine Tochter zur Adoption freigeben, weil er keinen Unterhalt zahlen will!

Vor 4 Jahren hab ich mich von meinem damaligen Mann getrennt, mit Gewaltschutzverfahren, er wollte mich und seine beiden Kinder umbringen, weil ich gehen wollte!! Seither besteht zu den Kindern keinelei Kontakt von seiner Seite, und auch keine Interesse! Mein Sohn ist 24 und meine Tochter 12, beide wollen auch keinen Kontakt zu ihm. Er musste nie Unterhalt an mich zahlen, nur für seine Tochter, da hab ich drauf bestanden, das war alles was ich erwartete nach 20 Ehejahren, das er für das kind Unterhalt zahlen soll, und dieses hab ich auch über Gerichtsbeschluss, er muss zahlen. Das hat er nach langen hin und her auch getan, ca. 1,5 Jahre lang, seit Dezember aber kommt kein Cent mehr an Unterhalt. Ich habe letztes Jahr wieder geheiratet, und mein Mann würde unsere Tochter sofort adoptieren, was ich aber nicht wollte, da ich ihr die Bindung nicht nehmen wollte, wer wei´ß, wie die Kleine in ein paar Jahren darüber denkt, es ist und bleibt eben der Kindsvater, und irgendwie hatt ich wohl die Hoffnung, das auch mein Exmann irgendwann vernünftig wird und nach seinen Kindern fragt. Aber weit gefehlt!!! Meine Tochter möchte unseren neuen Namen annehmen, sie fühlt sich nicht dazugehörig, weil sie anders heißt seit der Hochzeit. Das macht ihr seelische Probleme, tut ihr weh. Nun haben wir die Einbenennung beantragt, und gestern nun war ich deshalb auf dem Jugendamt zur Anhörung. Der Beamte vom Jugendamt hat mir dann eröffnet, das er mit dem Kindsvater telefoniert hatte, und dieser hätte gesagt, wenn ich ihm ein notariell beglaubigtes Dokument zukommen lasse, in dem steht, das er sein Leben lang für das Kind keinen Unterhalt mehr zahlen muss, dann kann man sie ja adoptieren, und er ist endlich die Zahlung los!! Solange er nix mehr zahlen muss, wäre ihm alles egal!!!!! Ich war sprachlos, traurig, wütend, und meine Kinder haben mir verdammt leid getan!!!! All die Jahre hab ich meiner tochter erzählt das ihr Vater sie gern hätte, aber da er solchen Zorn auf mich hätte, das wohl nicht so zeigen könnte, aber irgendwann würde ihm das wieder leichter fallen und er würde immer an sie denken, blablabla..................!!! Kennt ihr solche Erfahrungen??? Wie geht ihr damit um??? Mir geht das seit gestern nicht mehr aus dem Kopf, ich könnt nur noch heulen!!!!! All die Jahre hab ich ihm trotz allem versucht seine Vaterrolle zu erhalten, und seit gestern weiss ich, das ich meine Tochter eigentlich nur belogen habe!!!! Der Mann vom Jugendamt sagt, damit kommt er nicht durch, das hat er noch nie erlebt, solche Kaltschnäuzigkeit..................., aber irgendwie hat mir das nicht geholfen, ich bin nur enttäuscht und verletzt!!! Ich dachte all die Jahre, das er wenigstens für seine Kinder was empfinden würde, aber er hat sie all die Jahre anscheinend nie geliebt, und ich habe den Kindern all die Jahre dieser Lieblosigkeit ausgesetzt!!!!

Adoption, Kindesunterhalt
Mutter/ Kind wollen Unterhalt von Volljährigen nicht berechnen lassen - vor Gericht immer Verlierer?

Von einem Kumpel ist das Kind volljährig geworden, so dass sich die Unterhaltsberechnung ja dahingehend ändert, dass die Einkommen beider Elternteile zur Berechnung der jeweiligen Unterhaltsbeträge herangezogen werden. 1. Gibt es dazu irgendeine Ausnahmeregel, dass dem mal nicht so sein könnte?

Weiter: Die Mutter weigert sich beharrlich, zum Jugendamt zu gehen und ist stattdessen zur Erstberechnung (Kind noch minderjährig) gleich direkt zum Anwalt gegangen. Eine Anfrage des Vaters beim Jugendamt hat damals leider ergeben, dass er dort keine Berechnung beantragen kann, nur die Empfangsberechtigten (Mutter bei Minderährigen bzw. volljähriges Kind selber) können dies. Er musste daraufhin selber zum Anwalt und nach mehreren Schreiben (1. Berechnung des Gegneranwalts falsch) wurde eine Einigung erziehlt (kein schriftlicher Vertrag vorhanden!). Nun ist das Kind volljährig geworden und der Vater hat nach einer eigenen Grobberechnung (vorher der Mutter gesagt, sie soll sich informieren) des nun geänderten Unterhalts, diesen dann großzügig aufgerundet (sicher ist sicher) und den nun aber logischerweise geringeren Betrag überwiesen. Reaktion der Mutter: Kind zum Anwalt geschleift, der behauptet, die Mutter würde nicht zur Berechnung herangezogen werden, und einen bedeutend höheren Unterhalt verlangt. Bei Nichtzahlung droht er mit dem Gericht. Nun würde ein Gericht auf jeden Fall auch einen geringeren Betrag ausrechnen, als der Vater bereits zahlt, ABER, die Klage wäre auf Titulierung des Unterhalts. Also egal, was berechnet wird, und egal, was der Vater gezahlt hat (und wie oft er ergebnislos beim Jugendamt vorgesprochen hat), er wäre auf jeden Fall der Verlierer des Verfahrens (außer das Gericht sagt, das Kind kann sich selber unterhalten und hat keinen Anspruch) und müsste die kompletten Kosten zahlen, oder? Wenn ein Volljähriger auf Titulierung des Unterhalts klagt, kann er das explizit nur gegen den Vater? Oder ist es nicht eigentlich auch so, dass diese Klage automatisch gegen beide Elternteile gehen müsste? (Also die Mutter dann wenigstens die Hälte der Kosten zu tragen hat?) Es kam jetzt der Tipp, eine Berechnung beim Jugendamt zu erzwingen, indem sich der Vater freiwillig tituliert. Erfahrungsgemäß weigert sich das Jugendamt aber, irgendwas zu tun, wenn bereits Anwälte eingeschaltet wurden. Kann man die Eigentitulierung dennoch beim Jugendamt durchsetzen, sollte der andere Anwalt weiter auf seiner Forderung (und Drohung) bestehen? Nun berechnet das Jugendamt laut eigener Aussage den Mietvorteil der Mutter (Eigenheim) nicht mit rein. Also ist der Vater doppelt angemeiert, sich selber zu titulieren. Aber es wird definitiv billiger, als vor Gericht gezogen zu werden und zu verlieren. ODER, kann der Vater selber beim Gericht eine Titulierung beantragen? Würde er dann das Verfahren gewinnen, wenn er bereits mehr zahlt, als das Gericht ausrechnet? Oder ist das egal, 'verliert' er so oder so?

Unterhalt, Gericht, Titel, Jugendamt, Kindesunterhalt, Unterhaltsberechnung

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